Deshalb sollten Sie den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abschließen:
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Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht auch Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19, individueller Quarantäne und andereren Ereignissen.
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Zubuchbar: Sinnvolle Erweiterung und Ergänzung des Versicherungsschutzes Ihrer Hauptversicherung (Einmal- und/oder Jahres-Reiseversicherung) bei der ERGO Reiseversicherung.
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Erstattung von Kosten für Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 im Rahmen der Stornokosten- und /oder Reiseabbruch-Versicherung.
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Weltweit gültig für eine Reise, jedes Alter, alle Verkehrsmittel.
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365 Tage maximale Reisedauer.
Grundsätzlich sind bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch folgende Ereignisse versichert:
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Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung,
die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde
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Schwere Unfallverletzung
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Tod
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Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
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Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
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Impfunverträglichkeit
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Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse
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Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
Eine komplette Übersicht der versicherten Gründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Folgende Ereignisse sind u.a. in der Reiserücktrittskostenversicherung versichert:
- Stornierung Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
- Verspäteter Reiseantritt Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
- Mietfahrzeugkosten vor der Reise Wir erstatten Ihnen die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
- Zusätzliche Rückreisekosten Wir erstatten Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
- Nicht genutzte Reiseleistungen Wir erstatten Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
- Mietfahrzeugkosten während der Reise Wir erstatten Ihnen die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das von Ihnen genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.
Ein Reisemediziner berät Sie in folgenden Fällen und unterstützt sich bei der Entscheidung, ob und wann Sie Ihre Reise stornieren sollten.
- > Sie erkranken nach Buchung Ihrer Reise
- > Sie erleiden einen Unfall
- > Sie werden schwanger
- > Ihr Arzt stellt eine Impfunverträglichkeit fest
Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und der Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
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Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
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Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
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Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
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Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
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Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
Sie verfügen bereits über eine Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung mit uns?Dann ergänzen Sie Ihre Hauptversicherung einfach online um den Covid-19 Schutz:
Buchungsassistent Covid-19 >
1. Versicherungsumme
- Die Versicherungssume entspricht dem versicherten Reisepreis.
2. Selbstbeteiligung
Es besteht die Wahl zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung zu wählen.
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Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung:
- Die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall beläuft sich auf 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25€ je Person
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Ergänzungs-Schutz Covid-19:
- Wenn Ihre bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie für den Ergänzungs-Schutz Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.
- Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.
3. Geografische Gültigkeit
- Die Versicherung ist weltweit gültig.
4. Abschlussfrist
- Am Besten sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
- Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
5. Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung
- Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!