Covid-19 Reiseschutz - Die sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktritt bei Covid-19 Erkrankung

  • Durch den Abschluss des Ergänzungsschutz Covid-19 wird eine Erkrankung an Covid-19 sowie der Tod infolge einer Covid-19 Erkrankung als versichertes Ereignis in den Versicherungsschutz mit einbezogen. Außerdem wird der Versicherungsschutz auch für den Fall einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Covid-19, individueller Quarantäne und anderer Ereignisse erweitert.

    Zwingende Voraussetzung für den Abschluss des Covid-19 Ergänzungsschutz ist eine mit uns bestehende Hauptversicherung (als Einmal- oder Jahresversicherung). Diese kann also bereits bestehen oder neu gebucht werden.

  • Covid-19 Reiseschutz
    (Bestandskunden)

    Reiserücktrittversicherung inkl. Covid-19
    (Neukunden)
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    Mo.–Fr. von 8–19 Uhr und Sa. von 9–13 Uhr
    Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversicherung und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.
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