Egal ob Sie Ihre Reise nicht antreten können, Ihr Reisegepäck abhanden kommt, Sie sich medizinisch auf Reisen behandeln lassen oder sogar die Reise abbrechen müssen. Mit uns können Sie einzelne oder gleich alle genannten Risiken zusammen absichern.
Folgende Leistungen sind u.a. in der Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung versichert:
Folgende Leistungen sind u.a. in der Auslandskrankenreiseversicherung versichert:
> Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
> Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
> Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).
Folgende Leistungen sind u.a. in der Gepäckreiseversicherung versichert:
Was ist versichert?
Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungsschutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
Welche Regeln gibt es noch?
Unser digitaler Service Air Doctor hilft Ihnen, den richtigen Facharzt im Ausland zu finden und einen Termin als Praxis- oder Hausbesuch bzw. als Videokonsultation zu vereinbaren.
Sie brauchen Ihren Schadenfall nicht mehr bei uns einzureichen, da die Abrechnung direkt zwischen uns und dem behandelnden Arzt erfolgt.
Mehr Informationen finden Sie hier.Ein Reisemediziner berät Sie in folgenden Fällen und unterstützt sich bei der Entscheidung, ob und wann Sie Ihre Reise stornieren sollten.
Es besteht Wahlrecht hinsichtlich der Selbstbeteiligung. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung finden folgende Selbstbeteiligungen Anwendung:
Versicherungsdauer und versicherte Reisen
Was ist versichert?
Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungsschutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
Welche Regeln gibt es noch?
Ein Reisemediziner berät Sie in folgenden Fällen und unterstützt sich bei der Entscheidung, ob und wann Sie Ihre Reise stornieren sollten.
> Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme)
> Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
> Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).
Unser digitaler Service Air Doctor hilft Ihnen, den richtigen Facharzt im Ausland zu finden und einen Termin als Praxis- oder Hausbesuch bzw. als Videokonsultation zu vereinbaren.
Sie brauchen Ihren Schadenfall nicht mehr bei uns einzureichen, da die Abrechnung direkt zwischen uns und dem behandelnden Arzt erfolgt.
Mehr Informationen finden Sie hier.Wahlmöglichkeit hinsichtlich Selbstbeteiligung
Versicherungssumme und Abschlussfrist