Beginn Versicherungsschutz

Versichert sind alle Urlaubsreisen (auch Schiffsreisen) sowie Dienst- und Geschäftsreisen weltweit, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.

 

Abweichend in der Reiserücktritts-Versicherung:

Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, die vor dem versicherten Zeitraum gebucht werden und bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahresversicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens am folgenden Werktag, beginnt.