Welche Reisen sind versichert?
Versicherungsschutz besteht für alle Reisen, die mit einer Jahres-Versicherung der ERV (Hauptversicherung) abgesichert sind.
Voraussetzung ist:
- Sie haben den Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 zusammen mit der Jahres-Versicherung der ERV (Hauptversicherungsvertrag) abgeschlossen und
- die abgeschlossene Hauptversicherung enthält eine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und/oder Reiseabbruch-Versicherung).
Was ist versichert?
- Mit dem Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht in allen Sparten Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.
- Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
- Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
- Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
- Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
- Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
- Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
Es gelten die Leistungsvoraussetzungen, die in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt sind.
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Jahres-Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie selbst betreffen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.