Produktbeschreibung
Camping-Reiserücktritts-Versicherung
mit Selbstbeteiligung
Wir übernehmen u.a.:
- Die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
- Die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten.
- Wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten der Hinreise bis maximal 500 € pro versicherter Person.
Inklusive Assistance-Leistungen:
Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
Versicherte Gründe sind u.a.:
- Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
- Unerwartete schwere Erkrankung an Covid-19, auch wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
Versicherungssumme:
Entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis.
Unser exklusives Service-Plus: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokosten-Versicherung nicht abdeckt. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil im Kindergarten Ihrer Tochter die Windpocken grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Wir übernehmen u.a.:
- Die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen.
- Den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
- Ihre nicht genutzten Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten bis 500 € pro Person, wenn Ihr Reisefahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.
- Kosten für die Hinreise eines Ersatzfahrers, wenn der Fahrer des Camping-Gespanns wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst zurück an den Heimatort fahren kann.
- Kosten für bis zu drei Übernachtungen in einer Ersatzunterkunft, wenn Sie Ihren gebuchten Aufenthalt auf einem Campingplatz wegen Überbuchung nicht oder nur verspätet antreten können. Wir erstatten 50 € je Nacht je Person.
Versicherte Gründe sind u.a.:
- Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
- Unerwartete schwere Erkrankung an Covid-19, auch wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Tod
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse
- Erhebliche Beschädigung oder Zerstörung der Campingausrüstung bzw. des Reisefahrzeugs durch Feuer oder Elementarereignisse
Versicherungssumme:
Entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruch-Versicherung nicht abdeckt. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Wohnmobil bleiben müssen, werden diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Stornokosten-Versicherung:
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 €.
Reiseabbruch-Versicherung:
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 €.
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich (Werktage sind Montag bis Samstag).
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