Selbstbehalts-Reduzierung
Wir entschädigen Sie
- für alle während der Mietdauer eingetretenen Schadenfälle
- maximal insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
- abzüglich der von Ihnen je Schadenfall zu tragenden Selbstbeteiligung, wenn Ihr Fahrzeugvermieter Ihnen den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt (aus der Kfz-Kasko-Versicherung) in Rechnung stellt.
Versicherte Ereignisse sind Abhandenkommen, Beschädigung und Zerstörung des versicherten gemieteten Reisefahrzeugs durch:
- Diebstahl oder versuchten Diebstahl
- Unfall
- Vandalismus
- Elementarereignisse
Zusatzleistung „PLUS“:
Wir erstatten – maximal insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung – die vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten, die Ihr Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung des gemieteten Reisefahrzeugs in Rechnung stellt, wenn es bei einem Unfall an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder Dach beschädigt wird. Voraussetzung ist, dass die Mietbedingungen dafür keinen Versicherungsschutz vorsehen.
Versicherungssumme (abhängig vom gewählten Tarif):
4.000 / 6.000 / 8.000 €
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Selbstbehalts-Reduzierung nicht abdeckt. Haben sie einen Schaden am Innenraum bzw. der Inneneinrichtung verursacht, ersetzen wir den Selbstbehalt bzw. die Wiederherstellungskosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.