Produktbeschreibung
RundumSorglos-Schutz
mit Selbstbeteiligung
Wir übernehmen u.a.:
- Die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
- Die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten.
- Wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten der Hinreise bis maximal 500 € pro versicherter Person.
Inklusive Assistance-Leistungen:
Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
Versicherte Gründe sind u.a.:
- Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
- Unerwartete schwere Erkrankung an Covid-19, auch wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
Versicherungssumme:
Entspricht dem versicherten Reisepreis.
Unser exklusives Service-Plus: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokosten-Versicherung nicht abdeckt. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil im Kindergarten Ihrer Tochter die Windpocken grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Wir übernehmen u.a.:
- Die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen.
- Den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
- Wenn das von Ihnen genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können, erstatten wir Ihnen die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten bis maximal 500 € pro versicherter Person.
Inklusive Assistance-Leistung:
Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.
Versicherte Gründe sind u.a.:
- Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
- Unerwartete schwere Erkrankung an Covid-19, auch wenn Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Tod
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse
Versicherungssumme:
Entspricht dem versicherten Reisepreis.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruch-Versicherung nicht abdeckt. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, werden diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, übernehmen wir u.a. die Kosten für:
- Medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen.
- Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
- Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
- Den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.
Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen, wie z.B.:
- Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
- Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus.
- Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).
Versicherungssumme: unbegrenzt
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Wir erstatten u.a.:
- Den Zeitwert oder die Reparaturkosten, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird z.B. durch Straftat eines Dritten oder Elementarereignisse (Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben etc.).
- Den Zeitwert oder die Reparaturkosten, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhandenkommt, während es sich zum Beispiel im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
- Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck (Gepäck kommt mindestens 12 Stunden nach Ihenen an) bis zu 250 € pro Person.
Versicherungssummen:
2.000 € pro Einzelperson
4.000 € pro Familie/Paar/Objekt(e)
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisegepäck-Versicherung nicht abdeckt. So ist beispielsweise der Verlust von Bargeld nicht versichert. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Stornokosten-Versicherung:
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Reiseabbruch-Versicherung:
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Reisekranken-Versicherung:
100 € des erstattungsfähigen Schadens.
Reisegepäck-Versicherung:
100 € je versicherten Fall.
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Werktage sind Montag bis Samstag.
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