Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, übernehmen wir u.a. die Kosten für:
- Medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen bis max. 500 € pro versicherter Person.
- Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
- Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die wegen eines während der Reise eingetretenen Unfalls erstmals notwendig werden.
- Den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.
Unsere Notrufzentrale hilft im 24-Stunden-Service bei medizinischen Notfällen, wie z.B.:
- Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
- Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus.
- Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).
Versicherungssumme: unbegrenzt
Wichtig zu wissen: Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.