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Schadensmeldung Campingversicherung und CDW Selbstbeteiligungsschutz Plus

Es ist etwas passiert?

Schadenmeldung einreichen

Melden Sie Ihren Schaden entweder formlos per E-Mail an: tas-schaden@ergo-reiseversicherung.de

Oder senden Sie alle Unterlagen per Post an:

TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH
Leistungsabteilung
Lurgiallee 16
60439 Frankfurt am Main

Fragen zur Schadensabwicklung werden beantwortet unter:

Tel: +49 69 60508-73

Montag bis Freitag von 9-17 Uhr

Unsicher, ob Sie reisen können?

Telefonische Stornoberatung

Kind krank? Wasserrohrbruch? Grippe?

Nicht stornieren. Kontaktieren Sie unsere Telefonische Stornoberatung. Im Telefongespräch klären unsere Experten mit Ihnen die Stornofristen und prüfen Möglichkeiten, Ihre Reise doch noch zu retten.

Ihr Vorteil: Diese Entscheidung müssen Sie nicht alleine treffen.


Diese Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:

  • Versicherungsnachweis (z. B. Prämienrechnung)
  • Buchungsbestätigung des Vertragspartners
  • Angaben zu zusätzlich bestehenden Reiseversicherungen (z. B. über Kreditkarte oder Automobilclub)

Zusätzlich einzureichen sind:

CDW Selbstbeteiligungsschutz Plus:

  • Buchungsunterlagen des Mietfahrzeugs
  • Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters mit Nachweis über den entstandenen Schaden (Kostenvoranschlag / Reparaturrechnung)
  • Unfallprotokoll bzw. Polizeibericht
  • Übergabe- und Rücknahmeprotokoll / Schadenbericht für das Mietfahrzeug


Stornierung / verspäteter Reiseantritt:

  • Stornokostenrechnung
  • Nachweis zum Stornogrund, z. B. ein ärztliches Attest (mit Angabe der Diagnose) bei Krankheit


Reiseabbruch:

je nach Schadensfall:

  • Datum des Reiseabbruchs (tatsächliches Rückreisedatum)
  • Nachweis über den Grund des Reiseabbruchs bzw. des verlängerten Aufenthalts (z. B. Attest des Arztes am Aufenthaltsort)
  • Nachweis über die Höhe der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (ohne Rückreisekosten)
  • Nachweis über die Mehrkosten der Rückreise
  • Nachweis über die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts
  • Bescheinigung des Vertragspartners, ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt(e)


Reisekranken-Versicherung:

  • Angabe der Diagnose
  • Rechnungen oder Zweitschriften mit Erstattungsnachweis eines anderen Leistungsträgers
  • Behandlungsbericht
  • Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenversicherung der erkrankten / versicherten Person


Gepäck- und Inhalts-Versicherung:

  • Kaufquittungen der beschädigten oder abhandengekommenen Sachen
  • Kostenvoranschlag / Rechnung der Reparatur; falls Reparatur nicht möglich, Bescheinigung über den Zeitwert
  • Quittung amtlicher Gebühren für die Wiederbeschaffung der Ausweispapiere
  • Bei mitgeführten versicherten Sachen: Polizeiprotokoll bei strafbarer Handlung; Ausführliche Schilderung des Schadenshergangs
  • Bei aufgegebenen versicherten Sachen: Schadensprotokoll des Beförderungsunternehmens; Originalbelege über Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitung
  • Bei Verlust endgültige Bestätigung des Beförderungsunternehmens
  • Das Ticket mit den Gepäckaufklebern des Beförderungsunternehmens


Sportgeräte-Versicherung:

Bei Reparaturen am Sportgerät:

  • Reparaturrechnung
  • Bei Diebstahl des Sportgeräts: Polizeiprotokoll / Bestätigung über Anzeigenerstattung
  • Bei Beschädigung oder Verlust beim Transport: Schadensbestätigung der Transportgesellschaft; Original-Flugschein bzw. -Fahrschein
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