Ideal für Sie:
Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland
Geografischer Geltungsbereich:
Deutschland und andere Gastländer
Maximale Aufenthaltsdauer:
365 Tage
Versicherungssumme:
Haftpflicht: 500.000 €
Unfall: bei Tod 10.000 €, bei Invalidität 20.000 €
Selbstbeteiligung:
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiliung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind
günstiger.
Abschlussfrist:
Der Abschluss des Incoming-Komplettschutzes hat spätestens am Tag der Einreise in das erste
Gastland zu erfolgen.
Versicherungsschutz:
Beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.
Schengen-Visum:
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom
22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der
Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.
1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle
Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden
melden
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen kann es
allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie
gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Bei Krankheiten und Unfällen, die während des Aufenthalts eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:
Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.:
Versicherungssumme: Unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Incoming-Kranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt bekannt sind, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Die Selbstbeteiligung beträgt EUR 100,- des erstattungsfähigen Schadens.
"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!",
18.09.2023
"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023
"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023
Als ausländischer Gast sind Sie mit dem Incoming-Komplettschutz für Ihre Reise nach Deutschland oder in ein anderes Gastland umfassend abgesichert.