Jahres-Reiseabbruchversicherung inkl. Reiserücktritt
Mit der Jahres-Reiseabbruchversicherung sind Einzelpersonen 365 Tage bestens abgesichert. Egal ob Reiserücktritt oder Reiseabbruch während der Reise - Sie sind versichert und wir springen ein.
Mit der Reisekrankenversicherung ist die Erkrankung an Covid-19 versichert. Für Reiseversicherungen, die eine Reiserücktrittsversicherung enthalten, empfehlen wir, den Ergänzungs-Schutz Covid-19 gleich mit abzuschließen. In unserem Buchungstool können Sie die Kombination selbst wählen.
Super Wetter und ein irrer Snowboard-Funpark lockten Florian A. und seine Freunde zum Saisonauftakt in die Berge Österreichs. Es war auch schon richtig was los.
Übermütig versuchte sich Florian A. mit einem Sprung, den er noch nie gewagt hatte. Pech - der Sprung ging daneben und er stürzte unglücklich auf den linken Arm.
Seine Freunde riefen die Bergrettung und innerhalb kurzer Zeit wurde der Patient ins Tal gebracht. Der junge Mann hatte sich den Ellbogen ausgekugelt und die Bänder gerissen. Es musste sofort operiert werden, damit die Ärzte den Arm vollfunktionsfähig erhalten konnten.
Nach einigen Tagen im Krankenhaus konnte Florian A. mit seinem Gipsarm nach Hause reisen. Für die Rettungsaktion, die Operation und den Krankenhausaufenthalt fielen 8.149 Euro an. Ein stolzer Preis für einen Sprungversuch mit dem Snowboard!
Florian A. musste die entstandenen Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen - dank des Jahrespaketes der ERGO Reiseversicherung, das er bei seinem letzten Badeurlaub abgeschlossen hatte. Die Bergungskosten sind hier inklusive!
1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online.
Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die
Ihnen das Ausfüllen erleichtern.
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die
uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld
bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:
Unsere Notrufzentrale hilft im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Bei Heilbehandlungskosten beträgt Ihre Selbstbeteiligung 100 EUR je versicherten Fall.
Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den ersten 45 Tagen der Reise. Dies gilt nicht für die Stornokosten- und die Reiseabbruchversicherung: In der Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.
Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.
Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.
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Mit der Jahres-Reiseabbruchversicherung sind Einzelpersonen 365 Tage bestens abgesichert. Egal ob Reiserücktritt oder Reiseabbruch während der Reise - Sie sind versichert und wir springen ein.
Mit dem Komplettpaket der Jahresreiseversicherung sind Sie zwölf Monate lang rundum auf Ihren Reisen geschützt. Vom Reiserücktritt über die Auslandskrankenversicherung bis hin zur Gepäckversicherung. Unsere Jahresreiseversicherung verschafft Ihnen ein rundum sicheres Gefühl.