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Jahres-Reiseabbruchversicherung und Reiserücktritt

Jede zweite Stornierung erfolgt eine Woche vor Reiseantritt & die Stornokosten sind hier am Höchsten! - Sichern Sie ihr Urlaubsbudget ab, denn ein kostenloser Reiserücktritt ist in diesem Zeitraum meist nicht möglich.

Gute Gründe für die Jahresreiseabbruchversicherung und Reiserücktritt:

ab 47 €
  • Ein Vertrag für alle Reisen, egal ob Urlaubs- oder Geschäftsreise, Wochenendausflug oder Tagestrip.
  • Sie bekommen Stornokosten, Umbuchungsgebühren und nicht genutzte Reiseleistungen zurück.
  • Erstattung zusätzlicher Reisekosten oder Kosten für ein Mietfahrzeug bei Unfall oder Panne.
  • Unerwartete, schwere Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.

Ihr Service-Plus: Die Telefonische Stornoberatung hilft Ihnen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen.


Warum lohnt sich unsere Jahres-Reiseabbruchversicherung und Reiserücktritt?

Die wichtigsten Fakten der Jahresreiseabbruchversicherung und Reiserücktritt (Stornokostenversicherung):

Sie können einen Versicherungsvertrag mit uns schließen, wenn Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben.

Ideal für:
Familien, Paare und Geschäftsreisende mit Familie, die mehrmals im Jahr verreisen und auch Kurzurlaube und Wochenendtrips absichern möchten. Zudem für alle geeignet, die ein Objekt (z.B. Ferienwohnung, Hausboot, Fähren) buchen oder gebucht haben.

Geografischer Geltungsbereich:
Weltweit (inklusive USA und Kanada)

Selbstbeteiligung:
Sie können wählen zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.

Vertragsverlängerung::
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen:
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

1. Was ist die beste Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung?

Eine Jahresversicherung für Reiserücktritt- und Reiseabbruch übernimmt bei Vorliegen eines versicherten Grundes die Stornokosten sowie zusätzliche, nachgewiesene Kosten bei einem Abbruch der Reise. Bei einer Jahres-Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktritt gilt der Schutz während der gesamten Geltungsdauer von einem Jahr.

Welche Reiseversicherung am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Umständen und Bedürfnissen ab. Durch die transparenten Online-Präsenzen der Versicherungsunternehmen und die Verwendung von Online-Rechnern zur einfachen Berechnung des Wunschtarifs haben Sie heute die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus die passende Reiseversicherung zu finden.

2. Wann ist eine Jahres-Reiseabbruch- und Reiserücktrittversicherung empfehlenswert?

Eine Jahres-Reiseabbruch- und Reiserücktrittversicherung bietet sich für Paare und Familien an, die neben ausgedehnten Reisen auch gelegentlich Wochenendtrips unternehmen und/oder häufig geschäftlich unterwegs sind. Es spielt dabei keine Rolle, welches Ziel angesteuert wird.

Beispielhaft zeigt die Familie B. wie sinnvoll eine solche Versicherung sein kann: Kurz nach dem Abschluss brach Herr B. zu einer Geschäftsreise auf. Die Firma feierte ihr 50-jähriges Jubiläum auf Menorca. Am zweiten Tag stürzte Wolfram B. bei einer Wanderung, brach sich das linke Bein und wurde in eine Spezialklinik auf dem Festland verlegt. Dank der Reiseabbruchversicherung wurden die Kosten für den Krankenrücktransport übernommen.

Ein halbes Jahr später war der langersehnte Sommerurlaub geplant. Die Familie hatte bereits den Flug nach Mexiko und ein geräumiges Familien-Appartement gebucht. Auch einige Ausflüge waren bereits organisiert. Leider gab es in der Klasse ihrer Tochter Leni einen Scharlach-Fall, der zu spät erkannt wurde. Drei Tage vor der Abreise klagte Leni über Halsschmerzen und einen Tag später stand die Diagnose fest: Scharlach. Da sich nun auch Brüderchen Lukas angesteckt hatte, musste die Reise storniert werden. Hierbei griff die Stornokostenversicherung, die neben den Flug- und Mietkosten auch die Ausgaben für bereits bezahlte Eintrittskarten erstattete.

3. Was beinhaltet eine Jahres-Reiseabbruchversicherung?

Mit einer Jahres-Reiseabbruchversicherung sind Sie für den Zeitraum eines Jahres gegen zusätzliche Rückreisekosten abgesichert, die durch einen versicherten Reiseabbruch entstehen. Des Weiteren werden Ihnen alle bereits gebuchten, nicht in Anspruch genommenen Leistungen erstattet. Wenn Sie aufgrund einer unerwarteten schweren Krankheit zurückreisen müssen, übernimmt die Versicherung auch die Organisation einer außerplanmäßigen Rückreise. Außerdem werden Ihnen oft die Kosten für ein Mietfahrzeug erstattet, falls das für die Reise geplante Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne fahruntauglich wird.

4. Wann tritt der Reiserücktritt-Schutz in Kraft?

Eine Reiserücktrittversicherung schützt vor den Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise vor Antritt absagen müssen. Wenn Sie Ihre Reise später antreten können, erstattet die Versicherung alle zusätzlichen Mehrkosten der Hinreise, sofern sie durch von der Versicherung anerkannte Gründe verursacht wurden (siehe Punkt 5).

5. Welche Gründe werden von den Versicherungen anerkannt?

Zur Liste der akzeptierten Gründe bei einer Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung gehören unvorhergesehene schwere Erkrankungen sowie Verschlechterungen einer bestehenden Krankheit, sofern diese in den letzten sechs Monaten nicht behandelt wurden (außer Kontrolluntersuchungen). Beide Versicherungen greifen auch bei Todesfällen, Unfällen oder Schwangerschaftsproblemen. Wenn Sie auf Ihrer Reise einen ungeplanten Termin für eine Organspende oder -empfang haben, gelten diese ebenfalls, ebenso wie bei betriebsbedingter Kündigung und dem damit verbundenen Jobverlust. Die Reiseversicherung greift in der Regel auch bei erheblichen Schäden am Eigentum.

6. Wie kann man eine Jahres-Reiseabbruchversicherung und Reiserücktritt ergänzen?

Sollten Sie noch keine Reisekrankenversicherung haben, kann es sinnvoll sein, diese im attraktiven Paketpreis zusammen mit der Storno- und der Reiseabbruchversicherung abzuschließen.

7. Was ist der Preis für eine Jahres-Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktritt?

Eine Jahres-Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktritt können Sie bereits ab einem günstigen zweistelligen Betrag erwerben. Mithilfe des Online-Rechners des Anbieters können Sie einfach Ihren Tarif berechnen. Wenn Sie den Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung abschließen, beträgt Ihre Zuzahlung in der Regel 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens pro Versicherungsfall bei der Stornokosten- sowie Reiseabbruchversicherung.

Produktdetails - Das leistet unsere Jahres-Reiseabbruchversicherung und Reiserücktritt:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten der Hinreise bis maximal € 500,- € pro versicherter Person.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete und schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
  • Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Ihres zur Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer zur Reise angemeldeten Katze.

Versicherungssumme: Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, 4.000 €, 6.000 €, 8.000 €, 12.000 €, 20.000 €

Für alleinreisende Familienmitglieder/Partner gilt die volle Versicherungssumme.

Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Es gibt auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Wir erstatten Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Wir erstatten Ihnen den anteiligen Reisepreis für die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Wir erstatten Ihnen die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und zusätzlichen Reisekosten bis maximal 500,- € pro versicherter Person. Wenn das genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie die Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete und schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Schwangerschaft.
  • Tod.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse.

Versicherungssumme: Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, 4.000 €, 6.000 €, 8.000 €, 12.000 €, 20.000 €

Für alleinreisende Familienmitglieder/Partner gilt die volle Versicherungssumme.

Es gibt auch Risiken, die unsere Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:

  • Stornokostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Ergänzungs-Schutz Covid-19: Im Tarif mit Selbstbeteiligung richtet sich die Höhe der Selbstbeteiligung nach den Regelungen der Hauptversicherung.
    • Wenn die bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, muss der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ebenfalls mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen.
    • Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen der Hauptversicherung geregelt.
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € des erstattungsfähigen Schadens.
  • Reisegepäckversicherung: 100 € je Versicherungsfall

Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den ersten 45 Tagen der Reise. Dies gilt nicht für die Stornokosten- und die Reiseabbruchversicherung: In der Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.

Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.

Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.


Jahres-Reiseabbruchversicherung und Reiserücktritt buchen:


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


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Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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