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Reiserücktrittsversicherung für Gruppen

Gruppen (ab 10 Personen, bei Bahnreisen 6 Personen) sind vor und auf der Reise mit unserer Reiserücktrittsversicherung für Gruppen vor unnötigen und hohen Gebühren geschützt.

Gute Gründe für die Reiserücktrittsversicherung für Gruppen:

  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück.
  • Wir zahlen für Sie die nachgewiesenen Mehrkosten und die nicht genutzten Reiseleistungen bis zur Höhe der Stornokosten, wenn Sie Ihren Reiseantritt verschieben müssen.
  • Unerwartete, schwere Erkrankung aufgrund von Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
  • Ihr Service-Plus: Telefonische Beratung vor der Reise
Junger Mann steht am Zugsteig und wartet auf seine Reisegruppe.

Das leistet unsere Reiserücktrittsversicherung für Gruppen im Detail:

Die wichtigsten Fakten der Reiserücktrittsversicherung für die Gruppe:

Ideal für Sie:
Als Gruppe ab 10 (bei Bahnreisen ab 6 Personen) bis 150 Personen

Tarifberechnung:
2,8 % vom Reisepreis pro Einzelperson, mindestens jedoch 25 € pro Gruppe

Geografischer Geltungsbereich:
Weltweit

Versicherungssumme:
Entspricht dem Reisepreis, maximal 10.000 € pro Einzelperson. Höchstversicherungssumme für das Reiseleiter-Risiko: 30.000 € (Gesamtreisepreis je Gruppe).

Abschlussfrist:
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Gruppen-/ Reiseleiter-Risiko:
Sofern bei Ausfall des Reiseleiters die Durchführung oder Fortsetzung der Gruppenreise unmöglich wird, kann dieses spezielle Risiko gesondert abgesichert werden.
Dazu muss der Reiseleiter – zusätzlich zu den einzelnen Teilnehmern – den vollen Reisepreis der Reisegruppe absichern.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten.
  • Wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten der Hinreise bis maximal € 500,- € pro versicherter Person.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
  • Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Ihres zur Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer zur Reise angemeldeten Katze.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Es gibt auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wir übernehmen u.a.:

  • Die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie, aus einem der unten genannten Gründe, die Reise abbrechen müssen.
  • Den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z. B. aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und zusätzlichen Reisekosten bis max. 500 € pro versicherter Person, wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen, wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie die Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • erheblicher Schaden am Eigentum

Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis.

Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Ihr Kunde zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben muss, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Stornokostenversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


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Vor allem bei Gruppenreisen ist die Gefahr einer Stornierung bzw. Unfällen hoch. Mit unserer Gruppenreiseversicherung (ab 10 Personen, bei Bahnreisen ab 6 Personen) schützen Sie sich gegen anfallende Kosten bei Stornierungen oder auch Heilbehandlungen während der Reise.


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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