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Rundum Reiseversicherung auch für Schiffsreisen und Kreuzfahrten

Unser Vollschutz für Ihre Schiffsreise oder Kreuzfahrt.

Gute Gründe für unsere Reiseversicherung auch für Schiffsreisen und Kreuzfahrten:

ab 17 €
  • Auslandskrankenschutz, Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung
  • Versicherte Gründe: u. a. Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit
  • Unbegrenzte Versicherungssumme bei Krankheit oder Unfall während der Reise
  • Unerwartete, schwere Erkrankung (auch im Zusammenhang mit Covid-19) im Versicherungsschutz enthalten.
  • Telefonische Stornoberatung vor der Reise bei Unfall, Krankheit oder aus anderen Gründen - ohne Zusatzkosten

Schiffsreisen und Kreuzfahrten sind im Rahmen des Rundum-Sorglos-Schutz Paketes abgesichert. Bei der online Buchung wählen Sie in der Übersicht einfach das entsprechende Angebot aus.

Junge Frau auf einem Segelboot.

Kurz & Kompakt - Wissenswertes zu unserer Reiseversicherung buchbar auch für Kreuzfahrten und Seereisen

Welche Leistungen beinhaltet die Reiseversicherung auch für Kreuzfahrten und Seereisen?

Neben einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung gehören eine Auslandskrankenversicherung, und ein Gepäckschutz dazu.

Für wen eignet sich die Versicherung?

Für alle Urlauber, Einzelreisende und Familien und Paare die sich vor und während ihrer Reise keinen Gedanken machen möchten, dass etwas passieren kann. Die Prämie ist abhängig vom Reisepreis. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung gibt es keine Altersbeschränkungen.

Gibt es einen Geltungsbereich?

Der Geltungsbereich richtet sich nach dem Reiseziel. Werden mehrere Länder bereist, richtet sich der Geltungsbereich nach dem entferntesten Land. Die Tarife sind in Europa und Welt unterteilt.

Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Werktage sind  Montag bis Samstag.


Das leistet unsere Reiseversicherung inkl. Schiffsreisen und Kreuzfahrten im Detail:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten der Hinreise bis maximal € 500,- € pro versicherter Person.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
  • Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Ihres zur Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer zur Reise angemeldeten Katze.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Es gibt auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wir übernehmen u.a.:

  • Die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie, aus einem der unten genannten Gründe, die Reise abbrechen müssen.
  • Den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z. B. aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und zusätzlichen Reisekosten bis max. 500 € pro versicherter Person, wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen, wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie die Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • erheblicher Schaden am Eigentum

Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis.

Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Ihr Kunde zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben muss, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, übernehmen wir u.a. die Kosten für:

  • Medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
  • Versicherte Krankheit ist z.B. auch Covid-19.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
  • Den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

 

Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen, wie z.B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus.
  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).

 

Versicherungssumme: unbegrenzt


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherte Leistungen:

  • Wir erstatten den Zeitwert oder die Reparaturkosten, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird z.B. durch Straftat eines Dritten oder Elementarereignisse (Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben etc.).
  • Wir erstatten den Zeitwert oder die Reparaturkosten, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhanden kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
  • Wir erstatten Ihnen für notwendige Ersatzkäufe bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck bis zu 250 € pro Person.

Versicherungssumme: 2.000 € pro Einzelperson; 4.000 € pro Familie/Paar/Objekt(e) - gilt auch für alleinreisende Partner/Kinder

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisegepäckversicherung nicht abdecken kann. So ist beispielsweise der Verlust von Bargeld nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

  • Stornokosten-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € des erstattungsfähigen Schadens.
  • Reisegepäck-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall.

Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

Persönliche Beratung? Sie erreichen uns telefonisch unter:

089 4166-1823

Montag-Freitag 8-19 Uhr und Samstag 9-13 Uhr


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