Welche Leistungen beinhaltet die Reiseversicherung für Kreuzfahrten und Seereisen?
Neben einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung gehören eine Auslandskrankenversicherung, ein Gepäckschutz und unser Kreuzfahrtschutz dazu.
Für wen eignet sich die Versicherung?
Für alle Urlauber, die sich vor und während ihrer Reise keinen Gedanken machen möchten, dass etwas passieren kann.
Gibt es einen Geltungsbereich?
Der Geltungsbereich richtet sich nach dem Reiseziel. Werden mehrere Länder bereist, richtet sich der Geltungsbereich nach dem entferntesten Land. Die Tarife sind in Europa und Welt unterteilt.
Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30
Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am
Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Versichert ist u. a.:
Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
Zu den versicherten Gründen zählen u.a.:
Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis.
Telefonische Stornoberatung - Unser Service-Plus:
Ist die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Unsicher, ob die Reise angetreten oder doch storniert werden muss? Unsere Telefonische Stornoberatung weiß Rat!
Wichtig zu wissen:
Es gibt auch Risiken, die unsere Stornokostenversicherung nicht abdeckt. Wird die Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung storniert (etwa weil an der Schule der Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Weitere Informationen gibt es in unseren Versicherungsbedingungen.
Versichert sind u.a.:
Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren die außerplanmäßige Rückreise.
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Reisepreis.
Wichtig zu wissen:
Es gibt auch Risiken, die unsere Reiseabbruchversicherung nicht abdeckt. Wer wegen einer Magenverstimmung zwei Tage im Hotelzimmer bleiben muss und nicht an der gebuchten Sightseeing-Tour teilnehmen kann, erstatten wir diese nicht genutzten Reiseleistungen nicht. Nähere Informationen gibt es in unseren Versicherungsbedingungen.
Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:
Unsere Notrufzentrale hilft im 24Stunden-Service bei medizinischen Notfällen wie z.B.:
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekrankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherte Leistungen:
Versicherungssumme: 2.000 € pro Einzelperson; 4.000 € pro Familie/Paar/Objekt(e)
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisegepäckversicherung nicht abdecken kann. So ist
beispielsweise der Verlust von Bargeld nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in
unseren Versicherungsbedingungen.
Versichert ist u.a.:
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die der Kreuzfahrt-Schutz nicht abdeckt. Sollte ein Etappenziel, an dem
Sie einen Landausflug gebucht haben, aufgrund der Entscheidung des Kapitäns nicht angelaufen
werden, ersetzen wir die Stornokosten dieses Landausflugs nicht. Weitere Informationen hierzu
finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
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Montag-Freitag 8-19 Uhr und Samstag 9-13 Uhr