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Reiseversicherung für Schiffsreisen und Kreuzfahrten

Unser Vollschutz für Ihre Schiffsreise oder Kreuzfahrt.

Gute Gründe für unsere Reiseversicherung für Schiffsreisen und Kreuzfahrten:

ab 11 €
  • Auslandskrankenschutz, Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung
  • Versicherte Gründe: u. a. Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit
  • Unbegrenzte Versicherungssumme bei Krankheit oder Unfall während der Reise
  • Telefonische Stornoberatung vor der Reise bei Unfall, Krankheit oder aus anderen Gründen - ohne Zusatzkosten
Junge Frau auf einem Segelboot.

Kurz & Kompakt - Wissenswertes zu unserer Reiseversicherung für Kreuzfahrten und Seereisen

Welche Leistungen beinhaltet die Reiseversicherung für Kreuzfahrten und Seereisen?

Neben einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung gehören eine Auslandskrankenversicherung, ein Gepäckschutz und unser Kreuzfahrtschutz dazu.

Für wen eignet sich die Versicherung?

Für alle Urlauber, die sich vor und während ihrer Reise keinen Gedanken machen möchten, dass etwas passieren kann.

Gibt es einen Geltungsbereich?

Der Geltungsbereich richtet sich nach dem Reiseziel. Werden mehrere Länder bereist, richtet sich der Geltungsbereich nach dem entferntesten Land. Die Tarife sind in Europa und Welt unterteilt.

Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.


Das leistet unsere Reiseversicherung für Schiffsreisen und Kreuzfahrten im Detail:

Versichert ist u. a.:

  • Stornierung: Muss die Reise aus einem versicherten Grund storniert werden, erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Panne/Unfall: Wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und die Reise deshalb verspätet angetreten wird, erstatten wir die Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten.

Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Zu den versicherten Gründen zählen u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung

Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis.

Telefonische Stornoberatung - Unser Service-Plus: 

Ist die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Unsicher, ob die Reise angetreten oder doch storniert werden muss? Unsere Telefonische Stornoberatung weiß Rat!

Wichtig zu wissen:

Es gibt auch Risiken, die unsere Stornokostenversicherung nicht abdeckt. Wird die Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung storniert (etwa weil an der Schule der Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Weitere Informationen gibt es in unseren Versicherungsbedingungen.

Versichert sind u.a.:

  • vor Ort nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten, wenn die Reise aus einem der unten genannten Gründe abgebrochen wird.
  • der anteilige Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn die Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrochen werden muss.
  • Wir erstatten die Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten, wenn das von Ihnen genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und die Reise deshalb nicht planmäßig fortgesetzt werden kann.

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren die außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse

Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Reisepreis.

Wichtig zu wissen:

Es gibt auch Risiken, die unsere Reiseabbruchversicherung nicht abdeckt. Wer wegen einer Magenverstimmung zwei Tage im Hotelzimmer bleiben muss und nicht an der gebuchten Sightseeing-Tour teilnehmen kann, erstatten wir diese nicht genutzten Reiseleistungen nicht. Nähere Informationen gibt es in unseren Versicherungsbedingungen.

Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arznei-, Heil- und Verbandmittel.
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Unsere Notrufzentrale hilft im 24Stunden-Service bei medizinischen Notfällen wie z.B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
  • Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000 € gegenüber dem Krankenhaus.

Versicherungssumme: unbegrenzt

Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekrankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherte Leistungen:

  • Wir erstatten den Zeitwert oder die Reparaturkosten, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird z.B. durch Straftat eines Dritten oder Elementarereignisse (Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben etc.).
  • Wir erstatten den Zeitwert oder die Reparaturkosten, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhanden kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.
  • Wir erstatten Ihnen für notwendige Ersatzkäufe bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck bis zu 250 € pro Person.

Versicherungssumme: 2.000 € pro Einzelperson; 4.000 € pro Familie/Paar/Objekt(e)

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisegepäckversicherung nicht abdecken kann. So ist beispielsweise der Verlust von Bargeld nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versichert ist u.a.:

  • Wenn Sie wegen Erkrankung oder Unfall durchgängig in der Kabine oder in der Krankenstation bleiben müssen, erstatten wir Ihnen pro vollen 24 Stunden 50 €. Maximal 250 € pro Person und Reise.
  • Sie können nicht an Landausflügen teilnehmen, weil Sie oder einer Ihrer Reisebegleiter erkrankt sind oder einen Unfall erlitten haben? Dann erstatten wir Ihnen die vereinbarten Stornokosten bis maximal 750 € pro Reise.
  • Wir erstatten Ihnen bei Verspätung des öffentlichen Verkehrsmittels zum Schiff Mehrkosten der Hinreise bis 800 €.

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die der Kreuzfahrt-Schutz nicht abdeckt. Sollte ein Etappenziel, an dem Sie einen Landausflug gebucht haben, aufgrund der Entscheidung des Kapitäns nicht angelaufen werden, ersetzen wir die Stornokosten dieses Landausflugs nicht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

  • Stornokosten-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € je versicherten Fall bei Heilbehandlungskosten.
  • Reisegepäck-Versicherung: 100 € je versicherten Fall.
  • Kreuzfahrt-Schutz: Bei Stornogebühren für Landausflüge und bei Verpassen des Kreuzfahrtschiffs 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.

Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.3/ 5 (Sterne) 7405 Bewertungen
Testimonial

 
"Unkompliziertes buchen - einfaches Bedienmenü.", 13.02.2023"

"Ich habe heute nur per online die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Einfaches Handling, überraschenf angenehmer Preis", 13.02.2023

"Schnell, übersichtlich, verständlich, kein "Kleingedrucktes"", 10.02.2023


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

Persönliche Beratung? Sie erreichen uns telefonisch unter:

089 4166-1823

Montag-Freitag 8-19 Uhr und Samstag 9-13 Uhr


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