München, 09. Oktober 2013 – Baustellen, Wetterchaos, Fahrplanänderungen: Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, der weiß, dass es immer wieder zu Verspätungen kommen kann. Für Urlauber, die mit dem Zug oder dem Fernbus zu ihrem Abflugort reisen, kann dies besonders ärgerlich werden. Selbst wer reichlich Zeit mit einplant, verpasst unter Umständen seinen Flug in die wohlverdienten Ferien. Mit der ERV, dem Reiseversicherer der ERGO, können Urlauber sich gegen diesen Fall wappnen. Die Reiserücktrittsversicherung des Münchner Unternehmens greift nämlich nicht nur in den bekannten Fällen von Krankheit und Unfall, sondern sichert den Kunden auch gegen die Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln ab.
Verzögert sich die Ankunft der Bahn oder des Fernbusses um mindestens zwei Stunden und das Anschlussverkehrsmittel wird deshalb versäumt, erstattet die ERV Reisenden die Mehrkosten der Hinreise bis zu einem Betrag von 1.500 Euro. Einzige Voraussetzung: Die Anreise mit dem Anschlussverkehrsmittel, wie zum Beispiel dem Flugzeug, muss der Kunde von Beginn an mitversichern.
„Viele Urlauber denken beim Abschluss einer Reiserücktritts-Police ausschließlich an den absoluten Ernstfall“, kommentiert Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV. „Doch auch eine zunächst harmlose Verzögerung bei der Bahnfahrt kann die schönsten Wochen des Jahres in Gefahr bringen.“
Neben der Verspätung von Verkehrsmitteln umfasst der Versicherungsschutz auch die klassischen Gründe für die Stornierung sowie die Reiseabbruchversicherung. Neben einer betriebsbedingten Kündigung, einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einem Unfall gehört zum Beispiel eine Schwangerschaft dazu. Auch wer zuhause von einem Wasserrohrbruch oder Feuerschaden betroffen ist, hat Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.
Wer sich im Falle einer Erkrankung nicht sicher ist, ob er eine Reise stornieren soll oder nicht, kann kostenlos die Medizinische Stornoberatung der ERV nutzen. Unabhängige Reisemediziner helfen bei der Entscheidung „Storno, ja oder nein“. Besteht laut Reisemediziner die Chance auf Genesung bis zum Reisebeginn und rät dieser, nicht sofort zu stornieren, kann der Kunde beruhigt den Beginn der Reise abwarten. Sollte sich der Gesundheitszustand des Kunden wider Erwarten nicht verbessern, und die Reise muss doch storniert werden, trägt die ERV die höheren Stornokosten.