Egal, ob im Zug auf dem Weg zur Oma oder auf der ersten Gruppenreise ins europäische Ausland – Kinder und Jugendliche sind schon früh alleine in der Reisewelt unterwegs. Vor allem Teenager zieht es ins Urlaubsabenteuer ohne Eltern. Damit diese ihre Sprösslinge sicher mit Bahn, Flugzeug und Co. unterwegs wissen, gilt es sich vorab über die jeweiligen Verantwortlichkeiten zu informieren. Was es bei der Aufsichtspflicht zu beachten gibt, welche Bestimmungen die Verkehrsunternehmen vorgeben und wie unterschiedlich die landestypischen Jugendschutzgesetze sind, weiß Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV).

Aufsichtspflicht: So reisen Minderjährige alleine in Bus, Flieger und Bahn

Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sollten nur mit den Erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Begleitern verreisen. Viele Transportgesellschaften erlauben die Reise sogar nur, wenn ein Betreuer dabei ist und auch manche Hotels verweigern allein reisenden Minderjährigen den Zutritt. So dürfen Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren bei den meisten Airlines nur mit einem Flugbetreuer reisen. Dieser wird teilweise kostenlos zur Verfügung gestellt oder ist gegen Aufpreis buchbar. Ab zwölf Jahren reicht meist die Mitführung einer schriftlichen Vollmacht aus, der Betreuungs-Service wird dann lediglich empfohlen. In der Bahn fahren Kinder von sechs bis 14 Jahren wahlweise auf eigene Faust oder mit Betreuer. Das entscheiden die Eltern. Beim Ticketkauf muss lediglich die Option „Kinder 6-14 J.” ausgewählt und die Fahrkarte separat gebucht werden. Wer sein Kind nicht alleine reisen lassen möchte, bucht mit dem „Kids on Tour“-Angebot kostenpflichtig einen geschulten Mitarbeiter der Bahnhofsmission, der auf insgesamt acht ausgewählten Strecken Kinder zwischen sechs und 14 Jahren auf der Zugfahrt begleitet. Manche Busunternehmen dagegen erlauben es erst Kindern ab zehn Jahren alleine mitzufahren. „In jedem Fall sollten sich Eltern bei der Buchung genau über die Reglungen der jeweiligen Transportunternehmen informieren. Auf der Reise müssen die Sprösslinge unbedingt ihren Kinderreisepass, die formlose Einverständniserklärung der Eltern – am besten auch auf Englisch – sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und die Ausweisdaten des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen“, so Dreyer. Falls die Kids ins Ausland reisen, sollten sich Eltern vorab auf der Website des Auswärtigen Amtes und der Botschaft über die Reisegenehmigungen im jeweiligen Land schlau machen.

Der erste Urlaub ohne Eltern: Regelungen für Teenager auf Gruppenreisen

Ab 14 Jahren können junge Urlauber mit betreuten Jugendfreizeitgruppen reisen. Die Aufsichtspflicht haben zwar die Eltern, diese kann aber durch die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter an den Reiseveranstalter übertragen werden. Professionelle Anbieter haben dafür vorgefertigte Verträge, in denen Rechte und Pflichten der Fürsorge für den Zeitraum der Reise geklärt sind. Somit haftet der Organisator für materielle, seelische und körperliche Schäden und ist verantwortlich für die Einhaltung der Aufsichtspflicht der Betreuer. Letztere sind verpflichtet Straftaten im Sinne des Strafrechts zu verhindern und Jugendschutzgesetze, die zum Beispiel Alkohol- und Zigarettenkonsum regeln, einzuhalten. Inwieweit die Teenager beaufsichtigt werden, hängt wiederum vom Alter ab. „Jugendliche über 16 genießen gewisse Freiheiten. Sie können beispielsweise Ausflüge auf eigene Verantwortung unternehmen oder abends alleine ausgehen. Sie haben schlichtweg ein Anrecht auf Privatsphäre“, erklärt die Expertin. Vernachlässigt die betreuende Aufsichtsperson ihre Pflichten und es kommt zu einem Schadensfall, haftet der Ausrichter der Reise.

Salud, Cheers und Živjeli: Jugendschutzgesetze rund um Alkohol und Ausgehen im Ausland

Vor allem bei einer eiligen Buchung von unterwegs mit Tablet oder Smartphone passieren schnell Fehler. „Um diese zu vermeiden, sollten sich Reisende einen ruhigen Moment für den Ticketkauf nehmen“, empfiehlt die Reiseexpertin. „Da vier Augen mehr sehen als zwei, ist es auch ratsam, dass eine weitere Person die Angaben auf Fehler überprüft.“ Auch hilft es, sich das Datenblatt nochmal auszudrucken, da man auf dem Papier Buchstabendreher oft schneller entdeckt als auf dem Bildschirm. Erfolgt die Buchung per Telefon, sollten sich Käufer die Daten noch einmal zum Abgleich senden lassen, bevor sie endgültig abgeschlossen wird.

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