Unsere Rettung in medizinischer Not: die Apotheken. Aus einer Studie der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apotheker-verbände e.V.) aus dem Jahr 2022 geht hervor, dass rund drei Millionen Patienten und Patientinnen täglich in öffentlichen Apotheken versorgt werden. Die Kundschaft benötigt nicht nur medizinische Versorgung im Notfall, sondern auch zahlreiche Medikamente für die Haus- und Reiseapotheke. Doch was genau gehört eigentlich in eine Reiseapotheke und worauf sollten Reisende beim Einkauf von Medikamenten im Ausland achten? Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung (ERV) gibt wertvolle Tipps für den anstehenden Aufenthalt im Ausland.

Medikamentenkauf im Ausland – das gilt es zu beachten

Generell ist das oft kostengünstigere Angebot der Apotheken im Ausland verlockend, hier ist aber Vorsicht geboten: nur eine Menge, die dem persönlichen Bedarf entspricht, darf auf der Rückreise mit über die Grenze. Dieser Bedarf ist klar festgelegt: für maximal drei Monate darf das hauseigene Apothekenschränkchen aufgefüllt werden. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, müssen Medikamente aus einem EU-Land oder Drittland auch nicht verzollt werden. Nur bei zoll- oder steuerrechtlichem Sondergebiet sollten Urlauber sich vor der Einreise nochmals informieren. Genaue Hinweise dazu finden Interessierte auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.“

Generell lohnt sich eine genaue Prüfung der Medikamente vor dem Kauf. Reisende sollten auch an ihrer Urlaubsdestination ausschließlich in offiziellen Apotheken einkaufen. Das Risiko, eine Fälschung aus einer dubiosen Quelle zu erwischen ist andernfalls hoch. Dies kann nicht nur zu gesundheitlichen-, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen, da gewisse Lifestyle-Präparate oder Medikamente, die verbotene Substanzen enthalten, in Deutschland nicht erlaubt sind. Auch ausgewiesene Naturheilmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate sind nicht automatisch gestattet. Eine klare Empfehlung der Reiseexpertin: „Wenn in einer offiziellen Apotheke etwaige Sprachbarrieren zu Komplikationen führen, ist der Medikamentenübersetzer, der kostenfrei in der ERV travel & care App verfügbar ist, eine hilfreiche Lösung. Dieser zeigt auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen. Der Griff zum falschen Medikament wird somit verhindert.“

Übrigens: Wer auf einer Reise ein neues Medikament entdeckt hat und dieses nachträglich zu Hause bestellen möchte, muss die Sicherheitsvorschriften beachten. Die Versandapotheken müssen zugelassen sein, die Vorschriften müssen denen in Deutschland entsprechen. Ein Sicherheitslogo der Versandapotheken weist auf die Seriosität der Quelle hin. Außerhalb der EU oder des EWG-Wirtschaftsraumes dürfen keine Medikamente bestellt werden.

Die perfekte Reiseapotheke – das darf nicht fehlen

Grundsätzlich gilt: Die eigenen Bedürfnisse prüfen. Jeder Mensch hat meist kleine Schwachstellen, die von Sodbrennen über Kreislaufschwierigkeiten und Heuschnupfen bis hin zu Magenbeschwerden reichen. Dafür gibt es meist persönliche Favoriten oder verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Vorrang in der Reiseapotheke haben sollten. Für eine Grundausstattung empfiehlt sich zudem die Mitnahme von Desinfektionsmittel und Mittel zur Wundversorgung (etwa Pflaster, eine Pinzette oder steriles Verbandszeug) sowie Schmerztabletten, Erkältungsmittel, Tabletten gegen Reiseübelkeit, Wund- und Heilsalben, Sonnen- und Insektenschutz). Bei der Reise mit dem Flugzeug müssen Urlauber die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen beachten – Flüssigkeiten über 100 ml, wie beispielsweise Salben oder Hustensaft, dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden, sondern müssen ins Aufgabegepäck. Eine Ausnahme wird nur bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gemacht, die während der Flugreise eingenommen werden müssen. Dazu wird allerdings ein Attest benötigt.

„An gewisse Kleinigkeiten denkt man oft vor Antritt einer Reise nicht: Wie stelle ich sicher, dass die Kühlkette eines wichtigen Medikaments nicht unterbrochen wird? Wie verändert sich die Zeit der Medikamenteneinnahme, wenn ich in eine andere Zeitzone reise? Welche Pollen fliegen in meinem Reiseland im Vergleich zu meiner Heimat? Diese Fragen sollte man vorher klären, um sich bestens auf die Abreise vorzubereiten“, erinnert Birgit Dreyer. „Machen Sie Urlaub am Meer mit der Familie oder einen Städtetrip mit Begleitung? Bei ersterem braucht es eventuell Ohrentropfen, bei letzterem Blasenpflaster. Entscheidend für die Gestaltung der reisenden Apotheke ist also sicherlich die Art des Urlaubs, der Zeitraum und die Mitreisenden.“

Zu guter Letzt sollte das Augenmerk auf die Einreisebestimmungen der Reisedestinationen gelegt werden. Wer gegen länderspezifische Gesetze verstößt muss mit Geld- oder im schlimmsten Fall mit Gefängnisstrafen rechnen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gibt es große Unterschiede, ob sich die Ausflügler im oder außerhalb des Schengen-Raums aufhalten. Detaillierte Informationen zum Umgang damit sind im Blog-Eintrag der ERV zu finden.

Sollte es vor Ort doch einmal zu einer Erkrankung kommen, bei der die perfekte Reiseapotheke an ihre Grenzen kommt, ist der Besuch bei einem ortsansässigen Arzt unvermeidbar. In diesem Fall hilft Air Doctor, ein digitaler Service, der bei einer qualifizierten Arztsuche behilflich ist und gleich Termine an Ort und Stelle ausmacht. Bei Inanspruchnahme brauchen Reisekranken-Versicherte der ERV weder finanziell in Vorleistung zu gehen, noch hinterher einen Schaden einzureichen: Der Arzt wird direkt über die Versicherung bezahlt. 

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