Vorteile der Reiserücktrittsversicherung
Absicherung des Reisebudgets
Schutz bei Storno, Abbruch oder Verlängerung – auch bei Ereignissen von Angehörigen oder Betreuungspersonen.
Schutz bei verspäteter Anreise
Wir übernehmen Mehrkosten der Hinreise und erstatten nicht genutzte Leistungen aus versicherten Gründen.
Sorglos planen das ganze Jahr
Jahres-Reiseschutz für beliebig viele Reisen mit umfassender Sicherheit.
Ob einmalig oder das ganze Jahr abgesichert – wählen Sie den Reiseschutz, der zu Ihnen passt. Vom Einmalschutz für einzelne Reisen über den Jahresschutz mit 12 Monaten Gültigkeit bis zum Sparfuchs-Tarif mit 24 Monaten Laufzeit und Preisvorteil – wir bieten flexible Sicherheit für jede Reiseplanung.
Produkt
Reiserücktrittsversicherung (Einmalschutz)
Jahres-Reiserücktrittsversicherung Sparfuchs
Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Preisbeispiel
Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung
Mindestlaufzeit
Keine: Gilt nur für eine Reise
24 Monate, danach jährlich kündbar
12 Monate, jährlich kündbar
Beitrag berechnen
Wenn etwas dazwischenkommt, sind wir für Sie da – verlässlich und unkompliziert. Auf diese Leistungen können Sie sich im Ernstfall jederzeit verlassen.
Alles auf einen Blick
- Einzelpersonentarif: Sie selbst sind versichert.
- Paartarif: 2 Personen sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz.
- Familientarif: Bis zu 2 Erwachsene, eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu 5 mitreisende Kinder (bis einschließlich 25 Jahre) sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft und gemeinschaftlichem Wohnsitz.
- Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt.
- Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reiseantritt nicht behandelt wurde.
- Tod und schwere Unfallverletzung.
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
- Bei versichertem Nichtantritt leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
- Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
- Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Reisepreis.
- Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
- Bearbeitungs- oder Servicegebühren für die Stornierung der Reise.
- Eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung auf eines dieser Ereignisse.
- Suchterkrankungen.
- Der Versicherungsschutz hängt von dem von Ihnen gewählten Tarif ab und kann entweder in Europa oder weltweit gelten.
Versicherungsbedingungen |
Produktinformation |
||
| Enthalten alle Vertragsregeln und den vollständigen Versicherungsschutz. | Bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Leistungen. | ||
| ➜ Jahresschutz | ➜ Einmalschutz | ➜ Jahresschutz | ➜ Einmalschutz |
Mit unserem Buchungsassistenten können Sie den Beitrag für die ERGO Reiserücktrittsversicherung ganz einfach berechnen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach folgenden Faktoren:
- Alter der versicherten Person: Der Beitrag steigt ab einem Alter von 41 Jahren sowie erneut ab 65 Jahren.
- Vertragsart: Sie können zwischen einer Einmalversicherung oder einer Jahresversicherung wählen – jeweils als Einzelperson oder im Paar-/Familientarif.
- Reisepreis: Die Versicherungssumme orientiert sich am Reisepreis und kann zwischen 1.000 € und 20.000 € (Jahresversicherung) oder 100 € und 20.000 € (Einmalversicherung) liegen.
- Selbstbeteiligung: Sie entscheiden, ob Sie die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen möchten.
Auch die Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung können einen Versicherungsfall auslösen, wenn ihnen etwas Unerwartetes passiert. Risikopersonen können sein:
- Angehörige bzw. Angehörige des Lebensgefährten: Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Pflegeeltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Schwager, Schwägerinnen, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins, Cousinen
- Betreuungspersonen: Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen.
- 4+2-Personen-Regel: Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein!
- Familie, die gemeinsam gebucht hat: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.