Rundum-Sorglos-Paket

Vorteile des Rundum-Sorglos-Pakets

  • Umfassender Schutz in allen Reisebereichen: Reiserücktritt, Reiseabbruch, Krankheit, Unfall, Gepäckverlust und mehr
  • 24/7-Notfall-Hotline: schnelle Hilfe und Unterstützung in Notsituationen
  • Weltweiter Schutz: unser RundumSorglos-Schutz begleitet Sie rund um den Globus

Rundum-Sorglos-Paket im Vergleich

Überblick

Sparfuchs

RundumSorglos-Schutz (Einmalschutz)

Sparfuchs

RundumSorglos-Jahresschutz

Preisbeispiel

  1. Stornokostenversicherung
  2. Reiseabbruchversicherung
  3. Auslandskrankenversicherung
  4. Reisegepäckversicherung
Haken
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Anzahl versicherter Reisen

  • für eine einmalige Reise
  • 1 Mal abschließen – 1 Reise versichert
  • für beliebig viele Reisen im Jahr (365 Tage)
  • 1 Mal abschließen – 1 Jahr abgesichert

Mindestlaufzeit

Keine: Gilt nur für eine Reise 

12 Monate, jährlich kündbar

Zahlungsweise

Einmalig bei Abschluss

Jährlich

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Alles auf einen Blick

  • Einzelpersonentarif: Sie selbst sind versichert.
  • Paartarif: 2 Personen sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz.
  • Familientarif: Bis zu 2 Erwachsene, eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu 5 mitreisende Kinder (bis einschließlich 25 Jahre) sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft und gemeinschaftlichem Wohnsitz.
  • Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt.

Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung:

  • Sie sind versichert bei Nichtantritt oder außerplanmäßiger Beendigung der Reise. 
  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung bzw. Antritt der Reise nicht behandelt wurde. 
  • Tod und schwere Unfallverletzung. 
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen. 
  • Bei versichertem Nichtantritt der Reise leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. 
  • Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung der Reise ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten. 
  • Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Reisepreis.

Auslandskrankenversicherung:

  • Sie sind versichert bei Krankheit oder Unfall auf der Reise. 
  • Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Ausland. 
  • Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport inklusive Gepäcktransport und übernehmen die Kosten hierfür. 
  • Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Bergungskosten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod bis zu 15.000 €.
  • Versicherungssumme: Unbegrenzt.

Reisegepäckversicherung:

  • Wir leisten bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung von Reisegepäck. 
  • Bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck (ab 12 Stunden) ersetzen wir Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis zu 250 € je Person.
  • Versicherungssumme: Abhängig von Ihrem gewählten Tarif.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B. Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
 

Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung:

  • Bearbeitungs- oder Servicegebühren für die Stornierung der Reise. 
  • Eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung eines dieser Ereignisse.
  • Suchterkrankungen.

Auslandskrankenversicherung:

  • Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren. 
  • Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Reiseantritt wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen (z. B. Dialysen). 
  • Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und Hörgeräten.

Reisegepäckversicherung:

  • Bei Schäden durch Diebstähle aus Kraftfahrzeugen zwischen 22:00 und 6:00 Uhr leisten wir nicht. 
  • Sportgeräte in bestimmungsgemäßem Gebrauch. 
  • Abhandenkommen durch Verlieren, Vergessen, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen.
  1. Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung: Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person. Dies gilt auch, wenn Summen als Maximalerstattung genannt sind.
  2. Auslandskrankenversicherung: Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: 100 € des erstattungsfähigen Schadens. Dies gilt auch, wenn Summen als Maximalerstattung genannt sind.
  3. Reisegepäckversicherung: Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: 100 € je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn Summen als Maximalerstattung genannt sind. Einige Gegenstände wie z. B. Smartphones und EDV-Geräte werden nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme ersetzt.
  • Der Geltungsbereich richtet sich nach Ihrem Reiseland und dem entsprechend gewählten Tarif (Europa oder Welt).

Ausführliche Infos finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

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ekomi

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