Auslandskrankenversicherung

Vorteile der Auslandskrankenversicherung

  • Schutz in Europa oder weltweit: auf jeder privaten oder geschäftlichen Reise ab 50 km vom Wohnort
  • Kostenübernahme bei Heilbehandlungen: ambulant oder stationär – bei medizinisch notwendiger Behandlung
  • Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport: die Auslandskrankenversicherung organisiert den Rücktransport zum Wohnsitz oder ein Krankenhaus am Wohnort
  • 24h-Notrufzentrale: Soforthilfe bei Notfällen – weltweit, rund um die Uhr

Die Auslandskrankenversicherung der ERGO Reiseversicherung bietet umfassenden Schutz für medizinische Behandlungen im Ausland. Insbesondere bei Reisen außerhalb Europas, z. B. in die USA oder Kanada, schützt sie vor hohen Kosten, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Versichert sind ambulante und stationäre Behandlungen, medizinisch notwendige und medizinisch sinnvoll und vertretbare Eingriffe sowie die medizinische Versorgung während der gesamten Reise.

Wählen Sie zwischen der Auslandskrankenversicherung für eine einmalige Reise oder der günstigen Jahres-Auslandskrankenversicherung, wenn Sie öfters unterwegs sind.

Auslandskrankenversicherung im Vergleich

Überblick

Sparfuchs

Reisekrankenversicherung (Einmalschutz)

Sparfuchs

Jahres-Reisekrankenversicherung 

Preisbeispiel

Anzahl versicherter Reisen

  • für eine einmalige Reise
  • 1 Mal abschließen – 1 Reise versichert
  • für beliebig viele Reisen im Jahr (365 Tage)
  • 1 Mal abschließen – 1 Jahr abgesichert

Mindestlaufzeit

Keine: Gilt nur für eine Reise 

12 Monate, jährlich kündbar

Maximale Reisedauer

365 Tage pro Reise

45 Tage pro Reise

Zahlungsweise

Einmalig bei Abschluss

Jährlich

Beitrag berechnen

Alles auf einen Blick

  • Einzelpersonentarif: Sie selbst sind versichert.
  • Paartarif: 2 Personen sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz.
  • Familientarif: Bis zu 2 Erwachsene, eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu 5 mitreisende Kinder (bis einschließlich 25 Jahre) sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft und gemeinschaftlichem Wohnsitz.
  • Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt.
  • Sie sind versichert bei Krankheit oder Unfall auf der Reise. 
  • Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Ausland. 
  • Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport inklusive Gepäcktransport und übernehmen die Kosten hierfür. 
  • Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Bergungskosten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod bis zu 15.000 €.
  • Versicherungssumme: Unbegrenzt.
  • Haben Sie während Ihrer Reise einen medizinischen Notfall? Dann helfen wir Ihnen mit unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service

Haben Sie während Ihrer Reise einen medizinischen Notfall? Dann helfen wir Ihnen mit unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service.

  • Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse. 
  • Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren. 
  • Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Reiseantritt wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen (z. B. Dialysen). 
  • Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und Hörgeräte.
  • Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: 100 € je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn Summen als Maximalerstattung genannt sind.
  • Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflichen Reisen weltweit außerhalb Deutschlands bzw. dem entsprechend gewählten Tarif (Europa oder Welt).
  • Er gilt nicht in den Ländern, in denen Sie einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Er gilt nicht für berufliche Reisen in ein Land, in dem Sie als Arbeitnehmer gemeldet sind.

Ausführliche Infos finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Welche Kosten übernimmt die Auslandskrankenversicherung?

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen gilt zwar auch in der Europäischen Union, allerdings deckt dieser oft nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Behandlungskosten. Eine Auslandskrankenversicherung bietet zuverlässigen Schutz, wenn Sie auf Reisen krank werden oder einen Unfall haben – und leistet aktive Hilfe im Notfall rund um die Uhr!

  • Kosten für alternative Heilbehandlungen und Arzneimittel: Die sich in der Praxis als erfolgversprechend bewährt haben – und wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Behandlungen müssen von Heilpraktikern, Chiropraktikern oder Osteopathen durchgeführt oder verordnet werden.
  • Kosten für medizinische Behandlungen: stationäre Krankenhausaufenthalte, ambulante Heilbehandlungen, Operationen, Röntgendiagnostik, Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen.
  • Kosten für Heilmittel wie Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik, Arznei- und Verbandsmittel.
  • Zahnbehandlungen bei Schmerzen, einschließlich einfacher Füllungen, Reparaturen vorhandenen Zahnersatzes und provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall.
  • Notwendige Herzschrittmacher und Prothesen, wenn sie während der Reise erforderlich werden.
  • Hilfsmittel, die erstmals auf der Reise benötigt werden – z. B. Gehhilfen oder die Miete eines Rollstuhls.
  • Erstattung nachgewiesener Telefonkosten bei Anrufen bei der Notrufzentrale.
  • Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche, Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche, sowie Heilbehandlung für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten und Fehlgeburten (bis einschließlich der 36. Woche).
  • Während der Reise eingetretene Schwangerschaft: bis zu fünf Vorsorgeuntersuchungen, zwei Ultraschalluntersuchungen (mehr bei medizinischer Notwendigkeit), Behandlung von Komplikationen, Entbindung (ambulant oder stationär), Mehrkosten für medizinisch notwendigen Kaiserschnitt, Betreuung durch Geburtshelfer und Hebammen sowie postnatale Versorgung von Mutter und Kind.
  • Ärztliche Kommunikation: Kontaktvermittlung zwischen behandelnden Ärzten im Krankenhaus und dem Hausarzt, falls erforderlich. Informationen werden zwischen den Ärzten übermittelt, und auf Wunsch informieren wir Angehörige.
  • Reise einer nahestehenden Person: Wenn der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als fünf Tage dauert, wird die Hin- und Rückreise einer nahestehenden Person organisiert und bezahlt.
  • Kostenübernahmegarantie für Heilbehandlungen: Wir geben dem Krankenhaus eine Kostenübernahmegarantie für notwendige Behandlungen und übernehmen die Abrechnung. 
  • Krankenhaustagegeld: Wenn auf die Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten verzichtet wird, wird stattdessen ein Krankenhaustagegeld von 50 € pro Tag gezahlt, maximal für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung (Wahl muss zu Beginn der Behandlung mitgeteilt werden).
  • Krankenrücktransport: Medizinisch sinnvoll und vertretbar, mit geeigneten Transportmitteln. Ziel: Wohnort oder nächstgelegenes, geeignetes Krankenhaus.
  • Begleitperson: Kostenübernahme für eine mitreisende Person, wenn diese auch bei der ERV versichert ist.
  • Reisegepäck: Transport des Gepäcks zum Wohnort, wenn ein Krankenrücktransport stattfindet.
  • Krankentransport im Ausland: Erstattung bei medizinisch notwendigem Transport ins Krankenhaus und zurück zur Unterkunft (bei stationärem Aufenthalt oder ambulanter Erstversorgung).
  • Verlegungstransport: Kostenübernahme bei erforderlichem Transport von der Erstversorgungseinrichtung zu einem geeigneten Krankenhaus im Ausland.
  • Behandlungskosten im Ausland: Wenn transportunfähig über das Reiseende hinaus, Übernahme der Behandlungskosten bis zur Transportfähigkeit.

Stationäre Behandlung eines Kindes im Ausland: Wird ein mitreisendes, minderjähriges Kind während der Reise im Ausland stationär behandelt, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.

Betreuungsausfall während der Reise: Kann ein minderjähriges Kind oder eine betreuungsbedürftige Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod nicht mehr betreut werden, übernimmt die Auslandskrankenversicherung folgende Leistungen:

  1. Notfallbetreuung der betroffenen Person vor Ort
  2. Organisation und Kostenübernahme der Rückreise
  3. Alternativ: Organisation und Kostenübernahme für die Hin- und Rückreise einer nahestehenden Person zum Aufenthaltsort und zurück zum Wohnort

Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Die Reisekrankenversicherung übernimmt bis zu 15.000 € für Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod erforderlich sind.

Im Todesfall übernimmt die Auslandskrankenversicherung wahlweise:

  1. die Organisation und Kostenübernahme der Überführung an den letzten Wohnsitz vor Reiseantritt oder
  2. die Organisation und Kostenübernahme einer Bestattung im Ausland – jedoch maximal in Höhe der Kosten, die eine Überführung verursacht hätte

 

In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Zahlen aus 2024

Teuerster Fall

Herz Icon

810.530 $

Schlaganfall in den USA

Kuriosester Fall

Esel icon

1.500 €

Eselsbiss in der Türkei

Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung

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