Sie haben die Wahl: Sie können den Schaden entweder direkt bei uns oder zuerst bei einem anderen Leistungsträger einreichen, z. B. bei Ihrer Krankenkasse, Airline oder einer anderen Versicherung.
Entscheiden Sie sich dafür, den Schaden zuerst dort einzureichen und dieser beteiligt sich an den Kosten, erhalten Sie von uns einmalig 50 €.
(Diese Regelung gilt für Versicherungsbedingungen VB 2025.)