Sollte die Entscheidung unseres Hauses Ihren Forderungen nicht vollständig nachkommen, richten Sie bitte eine ausreichend begründete und ggf. durch entsprechende Nachweise belegte Beschwerde an die aus dem jeweiligen Schreiben unseres Hauses ersichtliche Anschrift oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Sie erhalten sodann innerhalb von 14 Tagen eine Reaktion unseres Hauses, bzw. nach Eingang Ihrer Eingabe bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geben wir innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme ab, die Ihnen von dort zugänglich gemacht wird. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
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