für eine Reise ab € 26 oder als Jahresprämie ab € 36
Was ist versichert?
Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungsschutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
- > Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
- > Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
- > Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
- > Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
- > Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
Für wen ist die Versicherung geeignet?
Für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Alter.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz abzuschließen?
Sie müssen bereits eine Reiseversicherung der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben.
Diese Reiseversicherung muss eine Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Eine reine Auslandskrankenversicherung genügt nicht.
Die bereits existierende Reiseversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.
Welche Regeln gibt es noch?
Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung. Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen,
die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!
Was muss bei der Wahl der Selbstbeteiligung beachtet werden?
Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend.
Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen.
Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung.
Ist der Geltungsbereich eingeschränkt?
Nein, die Versicherung gilt weltweit.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem in Ihrer Hauptversicherung versicherten Reisepreis.
Welche Fristen müssen bei Abschluss beachtet werden?
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
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Ergänzungsschutz Covid-19 zubuchen:
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