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FAQ zur Reiseversicherung Deutschland

Storno-Versicherung und StornoPlus-Versicherung

Sie schützen sich vor finanziellem Schaden durch eine z.B. krankheitsbedingte Stornierung oder Abbruch der Reise aus versichertem Grund. Die Schadenzahlung, die Sie von der ERV erhalten, ermöglicht es Ihnen, die Reise noch einmal zu buchen.

Über den Mobiliar- und Schlüsselschutz übernehmen wir den als Schadenersatz geschuldeten Betrag für Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen der gemieteten Unterkunft. Außerdem erstatten wir Kosten für Ersatzschlüssel bzw. den Schlüsselnotdienst, wenn der Schlüssel für die Unterkunft abhandengekommen ist.

Hier können Sie die Stornoversicherung buchen

Die StornoPlus-Versicherung sichert alle unter der Storno-Versicherung genannten Risiken ab. Zusätzlich erstatten wir die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport an den Heimatort. Außerdem erhalten Sie eine Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck. Darüber hinaus übernehmen wir die Reparaturkosten bei einer Fahrradpanne oder einem Unfall.

Hier können Sie die StornoPlus-Versicherung buchen

Die Storno-Versicherung gilt für alle Reisen innerhalb Deutschlands und für Reisen in das benachbarte Ausland ohne Reisedauerbegrenzung.

Die StornoPlus-Versicherung gilt ausschließlich für Reisen mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen innerhalb Deutschlands. Etwaige Ausflüge in das benachbarte Ausland sind bis maximal 48 Stunden mitversichert.

Die Storno-Versicherung können sowohl Gäste aus Deutschland als auch Gäste aus dem Ausland (EU) abschließen. Die Storno-Versicherung können Sie bequem online über den ERV-Buchungsassistenten abschließen.

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Werktage sind die Tage Montag bis Samstag.

Bei Reisepreisen bis 10.000 Euro ist der Versicherungsabschluss online über den ERV-Buchungsassistent möglich. Bei höheren Reisepreisen oder Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter (089) 4166 - 1767 oder an contact@ergo-reiseversicherung.de

Der Versicherungsfall kann sowohl von den versicherten Personen als auch deren Angehörigen ausgelöst werden.

Als Angehörige werden hier folgende Personen bezeichnet: der Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte/in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger und Schwägerinnen der versicherten Person.

Den Versicherungsfall auslösen können ebenso Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. 

Personen aus dem oben genannten Personenkreis können den Versicherungsfall auch auslösen, wenn sie nicht mitreisen.

Weiter können die Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen den Versicherungsfall auslösen. Voraussetzung ist, die Reise wurde für maximal vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende Minderjährige gebucht.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Bei Krankheit oder Unfallverletzung gibt Ihnen unsere Telefonische Stornoberatung hier die richtige Empfehlung!


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