Haben Sie sich gefragt, wie Sie Ihre Auslandsreisekrankenversicherung steuerlich geltend machen können? Unser Steuerberater hat uns die Informationen gegeben, wie es funktioniert. Jedes Jedes Jahr ist die Steuererklärung ein heißes Thema. Während die einen es hassen, sehen die anderen eine Chance, Geld von der Steuer zurückzubekommen. Was kann man absetzen? In vielen Fällen ist es möglich, die Auslandskrankenversicherung abzusetzen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wenn es um Steuerersparnis geht, möchte man natürlich alles absetzen, was möglich ist. Doch wussten Sie, dass auch eine Auslandskrankenversicherung steuerlich geltend gemacht werden kann? Unser Experte Fabian Huber, Rechtsanwalt und Steuerberater von der actros Steuerberater Rechtsanwälte GbR in München, gibt Auskunft darüber, wie das geht und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

ERGO Reiseversicherung: Herr Huber, was sind die Bedingungen um Beiträge zur Auslandskrankenversicherung steuerlich geltend zu machen?

Fabian Huber: Es gibt bestimmte Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, damit Beiträge zur Auslandskrankenversicherung als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

ERGO Reiseversicherung: Und welche Voraussetzungen sind das?

Fabian Huber: Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu gehört, dass private Risiken im Versicherungsvertrag abgesichert werden, der Beitragszahler und Versicherungsnehmer identisch sind, kein Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen besteht und die Beiträge innerhalb des gleichen Jahres gezahlt werden. Es ist auch wichtig, dass die Höchstgrenzen für steuerliche Absetzbarkeit nicht überschritten werden und die Beiträge an ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland oder der EU/EWR geleistet werden, sofern diese im Inland Versicherungsgeschäfte betreiben dürfen. Es ist zu beachten, dass Erstattungen die absetzbaren Beiträge reduzieren und es wichtig ist, die Daten zu überprüfen.

ERGO Reiseversicherung: Wie hoch ist die Obergrenze für den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen und wie wird diese berechnet?

Fabian Huber: Für Beiträge, die für eine grundlegende Absicherung bei Krankenversicherungen aufgewendet werden, gibt es keine Begrenzung beim Sonderausgabenabzug. Bei Tarifen mit zusätzlichen Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder Auslandskrankenversicherungen gibt es jedoch eine Obergrenze. Diese unterscheidet sich je nach Berufsgruppe des Steuerpflichtigen und kann bei Ehepartnern zusammengerechnet werden. Ob und in welcher Höhe die Beiträge tatsächlich von der Steuer abgesetzt werden können, hängt von den individuellen Umständen des Steuerpflichtigen ab und erfordert in der Regel eine Einzelfallprüfung.

ERGO Reiseversicherung: Inwieweit kann man als Selbstständiger oder Angestellter Beiträge zur Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen? Was sind die Unterschiede und welche gesetzlichen Vorgaben sollten beachtet werden?

Fabian Huber: Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Deutschland oder im EU-Ausland können die Beiträge zur Auslandsreisekrankenversicherung absetzen, solange sie zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen und Beiträgen zur Basisabsicherung unter der jeweiligen Höchstgrenze bleiben. Wenn die Höchstgrenzen jedoch bereits durch Beiträge zur Basisabsicherung erreicht werden, kann die Auslandskrankenversicherung nicht mehr zusätzlich abgesetzt werden. Auch für gesetzlich Versicherte besteht diese Möglichkeit, solange sie innerhalb der Höchstgrenze von 1.900 Euro bleiben. Es gibt jedoch auch hier das Risiko, dass die Höchstgrenze bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung überschritten wird.

ERGO Reiseversicherung: Welche Unterlagen benötigt der Steuerpflichtige, um die Auslandskrankenversicherung absetzen zu können? Welche Informationen sind hierfür erforderlich? Können Sie uns auch sagen, in welchem Bereich der Steuererklärung diese Angaben eingetragen werden müssen?

Fabian Huber: Es ist nicht notwendig, Belege bei der AKV im Zusammenhang mit der Steuererklärung einzureichen, da die Daten regelmäßig vom Versicherer an das Finanzamt weitergeleitet werden. In manchen Fällen kann das Finanzamt jedoch die Beitragsbescheinigung separat anfordern. Aus diesem Grund ist es ratsam, sowohl den Versicherungsvertrag als auch den Versicherungsschein stets aufzubewahren. Bei der Erstellung der Steuererklärung ist es wichtig, die Beiträge zu gliedern (z.B. Basisabsicherung, Komfortleistungen/Zusatzleistungen) und die jeweilige Beitragshöhe getrennt einzutragen. Beiträge für eine Auslandskrankenversicherung können wie folgt eingetragen werden: Gesetzlich Versicherte tragen die Auslandskrankenversicherung über die Zeile 23 in der Anlage Vorsorgeaufwand ein, Privatversicherte über die Zeile 28 in der Anlage Vorsorgeaufwand.

ERGO Reiseversicherung: Existiert eine Mindestaufenthaltsdauer im Zielland oder gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?

Fabian Huber: Im Hinblick auf steuerliche Belange gibt es keine Anforderungen bezüglich einer Mindestaufenthaltsdauer. In der Regel sind Auslandskrankenversicherungen für Reisen und Aufenthalte im Ausland gedacht, die einen nicht unbedeutenden Zeitraum umfassen. Reisekrankenversicherungen hingegen konzentrieren sich auf kürzere oder punktuelle Aufenthalte (z.B. eine einwöchige Urlaubsreise oder einen Wochenendausflug). Prinzipiell gilt im EU-Ausland der gleiche Krankenversicherungsschutz wie in Deutschland. Die Versicherungskarte von gesetzlich Versicherten dient gleichzeitig als European Health Insurance Card (EHIC) und gilt auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. In Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, hängt der Krankenversicherungsschutz von dessen Inhalt ab. Beispielsweise kann die EHIC in Mazedonien, Montenegro und Serbien verwendet werden, in anderen Fällen besteht jedoch eine Vorleistungspflicht und das Risiko, dass die Behandlung nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse erstattet wird. Private Krankenversicherungen decken in der Regel - abhängig vom Vertrag - Leistungen im Ausland ab, jedoch besteht in der Regel eine Vorleistungspflicht.

ERGO Reiseversicherung: Welche Besonderheiten gibt es bei Privatversicherten?

Fabian Huber: Bei Privatversicherten werden neben den Beiträgen für Zusatz- oder Komfortleistungen der AKV auch die Beiträge für die Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Es gibt eine Obergrenze von 2.800 Euro für diese Beiträge. Wenn diese Obergrenze bereits durch die Beiträge zur Basisabsicherung erreicht wird, kann die AKV nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

ERGO Reiseversicherung: Macht es einen Unterschied, ob die Auslandsreisekrankenversicherung für private oder geschäftliche Zwecke genutzt wird?

Fabian Huber: Die Möglichkeit, die Kosten als Sonderausgaben abzuziehen, gilt nur für private Auslandskrankenversicherungen. Für geschäftlich veranlasste Versicherungen können sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in vollem Umfang abgesetzt werden. Bei Reisen mit gemischtem Zweck kann es notwendig sein, den beruflich und privat veranlassten Anteil zu trennen.

ERGO Reiseversicherung: Was gilt für Studenten, die im Ausland studieren oder an Work and Travel Programmen teilnehmen? Können sie die Kosten einer Auslandsreisekrankenversicherung auch von der Steuer absetzen?

Fabian Huber: Sonderausgaben haben nur dann einen steuerlichen Nutzen, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen über dem Grundfreibetrag von 8.652 Euro liegen. Es gibt keine Möglichkeit, Sonderausgaben in zukünftige Jahre zu übertragen. Studenten, die im Ausland studieren, laufen deshalb Gefahr, dass sich die Auslandsreisekrankenversicherung nicht steuerlich auswirkt. Work and Travel Programme werden nicht im Rahmen einer Schulausbildung oder beruflichen Weiterbildung durchgeführt. Das kann dazu führen, dass kein Anspruch mehr auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht und die Absetzbarkeit der Kosten ausgeschlossen ist.

ERGO Reiseversicherung: Kann ich die Kosten einer Auslandsreisekrankenversicherung auch für meinen Ehepartner oder meine Kinder geltend machen?

Fabian Huber: Wenn Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Kinder gewährt wird, können die Beiträge für die Auslandsreisekrankenversicherung der Kinder vom zahlenden Elternteil steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nur für die Basisversicherung (in der Anlage Kind, Zeilen 31 ff.). Zusatzleistungen wie die Reisekrankenversicherung können nur von dem Kind selbst abgesetzt werden. Wenn Ehepartner oder Kinder mitversichert sind, kann der zahlende Ehepartner die Beiträge unter Einhaltung der o.g. Grundsätze, d. h. bis zur Höchstgrenze, von der Steuer absetzen.


*Hinweis: Die Antworten auf die gestellten Fragen wurden nach gründlicher Recherche und mit dem aktuellen Wissensstand erstellt. Trotzdem kann keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Die Antworten dienen lediglich als allgemeine Orientierung und stellen keine abschließende Auskunft dar. Da die steuerliche Absetzbarkeit von individuellen Umständen und konkreten Fällen abhängig ist, empfiehlt es sich, eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Diese Antworten ersetzen in keinem Fall eine solche Prüfung.