Was passiert, wenn eine Reisepartnerin kurz vor der Abreise ausfällt und die andere keine Lust hat, alleine zu verreisen? Kann eine Reiserücktrittsversicherung hier helfen? Dies ist eine häufig gestellte Frage von Freundinnen, die gemeinsam eine Pauschalreise gebucht haben und sich das Doppelzimmer teilen wollten, um Kosten zu sparen. Es gibt jedoch Fälle, in denen der Einzelzimmerzuschlag die Reise teurer als geplant machen kann oder die Reisende die Reise aufgrund des Ausfalls ihrer Freundin absagen möchte. In diesen Fällen ist es wichtig zu prüfen, ob die jeweilige Reiserücktrittsversicherung diese Kosten übernimmt.

Es gibt keine allgemeine Regelung für den Fall, dass eine Begleitperson auf einer gebuchten Pauschalreise ausfällt. Es kommt darauf an, welche Bedingungen in der Reiserücktrittsversicherung vereinbart wurden. Einige Versicherungen übernehmen die Stornokosten auch in diesem Fall, andere nicht. Um sicherzustellen, dass man im Falle eines Falles abgesichert ist, sollten Verbraucher die Bedingungen ihrer Rücktrittsversicherung genau prüfen:

Risikopersonen bei der Reiserücktrittsversicherung

Es ist wichtig, im Vorfeld einer Reisebuchung die Versicherungsbedingungen genauestens zu prüfen, um sicherzustellen, dass man über den richtigen Versicherungsschutz verfügt. Dazu gehört auch, die Personen zu kennen, die als "Risikopersonen" bezeichnet werden. Diese Personen können den Versicherungsfall auslösen, wie zum Beispiel eine Erkrankung oder ein Unfall. Eine umfassende Reiseversicherung deckt in der Regel nicht nur die Versicherten selbst, sondern auch deren Angehörige, Mitreisende und deren Angehörige, sowie pflegebedürftige oder minderjährige Angehörige ab. Es ist wichtig zu wissen, dass auch nicht mitreisende Angehörige den Versicherungsfall auslösen können, wie zum Beispiel die Erkrankung einer nahen Verwandten.

Es ist wichtig, bei der Auswahl einer Reiseversicherung darauf zu achten, welche Personen als Angehörige gelten. Diese können je nach Versicherung unterschiedlich sein und beinhalten häufig Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Pflegekinder, Großeltern, Geschwister, Enkel und andere Verwandte. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Personen in der Versicherung abgedeckt sind.

Versicherte Gründe

Es gibt bei Reiseversicherungen große Unterschiede in Bezug auf die versicherten Gründe für einen Rücktritt. Um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Bedürfnisse abgedeckt sind, sollten Sie die Rücktrittsbedingungen genau prüfen, bevor Sie eine Buchung tätigen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Standard-Tarife nicht immer alle Eventualitäten abdecken.

Reisepartner gegenseitig bestätigen lassen

Es ist nicht erforderlich, dass alle Reisenden ihre Versicherungen bei der gleichen Reiseversicherung abgeschlossen haben, um Versicherungsschutz im Falle einer Reiserücktrittsversicherung zu erhalten. Es ist jedoch wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Sie die gebuchte Reise gemeinsam antreten. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Reiseteilnehmer von unterschiedlichen Orten oder Abflughäfen aus starten.

Ein Tipp, um sicherzustellen, dass Sie den Versicherungsschutz erhalten, ist, dass die Reise beim gleichen Reiseveranstalter oder Hotel gebucht wurde und dass Sie von Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder Hotel eine namentliche Bestätigung dafür erhalten, dass Sie die Reise gemeinsam antreten.