Sobald der Arzt offiziell den Tod festgestellt hat, sind bereits schnelle und geordnete Schritte erforderlich. Dazu zählt die umgehende Benachrichtigung der deutschen Botschaft oder des Konsulats im Urlaubsland sowie des Reiseveranstalters, sollte die Buchung über einen solchen erfolgt sein. Gerade die Behörden vor Ort können bei der Organisation wichtiger Dokumente, wie beispielsweise bei der Beantragung der Sterbeurkunde, unterstützen. Für die weitere Organisation der Überführung nach Deutschland sind neben der Sterbeurkunde auch die ärztliche Todesbescheinigung sowie der Pass oder Personalausweis des Verstorbenen unverzichtbar. Dasselbe gilt für eine Bestattung vor Ort, die mithilfe eines örtlichen Bestattungsunternehmens durchgeführt werden kann. Informiert werden sollten zudem Banken und Versicherungen des Verstorbenen.
„Die Überforderung, die Mitreisende und Angehörige in einer derartigen Ausnahmesituation verspüren, ist absolut menschlich. Wer sich an zusätzliche Hilfsstellen wenden möchte, ist beispielweise bei der Organisation Horizont International oder dem Unternehmen Transrep International in besten Händen“, empfiehlt die ERV-Reiseexpertin. Beide Anlaufstellen haben ihren Fokus auf Auslandsrückholungen von Verstorbenen gelegt und können sowohl bei der Kontaktvermittlung zu ausländischen Bestattungsunternehmen unterstützen als auch bei landesspezifischen Bestattungsvorschriften und monetären Angelegenheiten beraten. Ein wichtiger Hinweis der Expertin:
Die Optionen für den Rücktransport variieren je nach Situation und können auf der Straße, auf Schienen oder über den Luftweg stattfinden. Im Falle eines Flugtransports muss ein deutsches Bestattungsunternehmen beauftragt werden, das den Sarg oder die Urne am Flughafen in Deutschland annimmt und weitertransportiert.
Der Sarg muss dabei spezielle Anforderungen erfüllen: „Der undurchlässig verlötete Sarg muss aus Zink sein und in einer Holzkiste transportiert werden. Gegebenenfalls muss er auch mit einer Druckausgleichvorrichtung versehen sein“, bestätigt Konzack. Der Stressfaktor „Kosten“ variiert abhängig vom Land und den Leistungen. Eine Reiseversicherung kann allerdings in jedem Fall böse Überraschungen verhindern. Beispielsweise bei der Flugzeug-Überführung des Leichnams, der aufgrund des Transports im schweren Zink-Sarg mit bis zu 4000 Euro bereits beträchtlich ins Budget geht. Diese Kosten müssen ohne passende Reiseversicherung selbstständig übernommen werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur zuständigen Versicherung bringt daher Klarheit und beruhigt bei der Übersicht der Kosten. Zu diesen zählen neben dem Rücktransport die Leistungen des ausländischen und des deutschen Bestattungsunternehmens oder auch die Gebühren für die Beschaffung der erforderlichen Dokumente. Dazu kommt ein amtlicher Ausweis, der sogenannte Leichenpass, der vom Staat ausgestellt wird und die Beförderung einer Leiche über die deutsche Grenze berechtigt sowie die anschließenden Bestattungskosten in Deutschland. Die Alternative: Eine Einäscherung im Urlaubsland. Oftmals können Angehörige die Urne dann direkt in Empfang nehmen, andernfalls hilft ein Paketdienst beim Versand nach Deutschland. Dieses Verfahren ist jedoch nicht in jedem beliebten Reiseziel zulässig. So ist die Einäscherung vor Ort beispielsweise in der Türkei, in Ägypten oder Marokko aus religiösen Gründen nicht möglich.
Ist die Überführung geplant, können Angehörige die Trauerfeier in Deutschland planen. Auch hier gibt Konzack einen entscheidenden Tipp: „Die konkrete Terminierung der Beerdigung sollte erst erfolgen, wenn der Leichnam wirklich in Deutschland angekommen ist.“ Hier kann es zu verschiedenen Herausforderungen kommen, die auch noch auf der letzten Etappe eintreten können, wenn das deutsche Bestattungsunternehmen den Leichnam in Empfang nimmt und an den Zielort der Beerdigung bringt. Übrigens: Angehörige, die mit dem Verstorbenen versichert sind, bekommen die Kosten für den Abbruch der Reise ebenfalls erstattet – gesetzt den Fall, dass eine Reiseabbruchversicherung besteht. So oder so gilt: Vor jeder Reise sollte geprüft werden, ob tragische Eventualitäten wie ein Todesfall abgedeckt sind und ob der Versicherungsumfang Leistungen wie eine Rückführung des Leichnams nach Deutschland umfasst. Der Fall ist das beispielsweise bei der ERV im sogenannten RundumSorglos-Paket.
„Dazu zählt nicht nur die Kostenübernahme einer Überführung an den letzten Wohnsitz vor Reiseantritt, sondern auch alternativ die Organisation der Bestattung am Aufenthaltsort im Ausland sowie die Übernahme der Kosten bis zur Höhe der Überführungskosten. Zudem bringen wir das Gepäck des Verstorbenen nach Hause.“ Gerade in so einer emotionalen Ausnahmesituation ist es wichtig, einen zuverlässigen und professionellen Ansprechpartner zu haben.