Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare
Familien und Paare können sich mit unserer Jahresreiserücktrittsversicherung zwölf Monate lang bestens vor unnötigen Stornokosten vor Reisebeginn schützen.
Mit der Reisekrankenversicherung ist die Erkrankung an Covid-19 versichert. Für Reiseversicherungen, die eine Reiserücktrittsversicherung enthalten, empfehlen wir, den Ergänzungs-Schutz Covid-19 gleich mit abzuschließen. In unserem Buchungstool können Sie die Kombination selbst wählen.
Ideal für:
Als Paar, als Urlauber oder Geschäftsreisender mit Familie, um auf allen Reisen innerhalb eines
Jahres weltweit krankenversichert zu sein.
Geografischer Geltungsbereich:
Weltweit (inklusive USA und Kanada)
Reisedauer:
Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der
Versicherungsschutz nach den ersten 45 Tagen der Reise.
Versicherungssummen:
Unbegrenzt
Selbstbeteiligung:
Sie haben die Wahl zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung
sind günstiger.
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Versicherung ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.
Versicherungsschutz:
Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen),
die Sie weltweit unternehmen.
Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.
Vertragsverlängerung:
Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Ihr Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er
nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Erreichen von Altersgrenzen:
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsvertrag bis zum Ende des
Versicherungsjahres zu unveränderter Prämie fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden
Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert. Es ist
das Alter des ältesten zu versichernden Familienmitglieds/Partners maßgeblich.
1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online.
Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die
Ihnen das Ausfüllen erleichtern.
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die
uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld
bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:
Unsere Notrufzentrale hilft im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Bei Heilbehandlungskosten beträgt Ihre Selbstbeteiligung 100 EUR je versicherten Fall.
Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den ersten 45 Tagen der Reise. Dies gilt nicht für die Stornokosten- und die Reiseabbruchversicherung: In der Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.
Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.
Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.
"Unkompliziertes buchen - einfaches Bedienmenü.", 13.02.2023"
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Familien und Paare können sich mit unserer Jahresreiserücktrittsversicherung zwölf Monate lang bestens vor unnötigen Stornokosten vor Reisebeginn schützen.
Familien und Paare sind mit einer Jahresreisevericherung auf allen Reisen in einem Jahr rundum geschützt. Von der Reiserücktrittsversicherung über die Auslandskrankenversicherung bis zur Gepäckversicherung. Mit uns können Familien Ihre Reisen genießen.