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Jetzt noch günstiger: Reisekostenrücktritts-versicherung als Jahresschutz für Familien und Paare

Familien und Paare können sich mit unserer Reiserücktrittsversicherung bestens vor unnötigen Stornokosten vor Reisebeginn schützen.

Gute Gründe für die Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahresschutz für Familien und Paare:

ab 61 € pro Jahr
  • Ein Vertrag für alle Reisen während eines Jahres inkl. Tages - und Wochenendausflügen.
  • Sie bekommen die Stornokosten erstattet.
  • Sie erhalten nicht genutzte Reiseleistungen zurück.
  • Ihr Service-Plus: Telefonische Stornoberatung vor der Reise.
  • Unerwartete, schwere Erkrankung (auch im Zusammenhang mit Covid-19) im Versicherungsschutz enthalten.
Vierköpfige Familie lässt sich am Strand fotografieren

Warum lohnt sich unsere Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahresschutz für Familien und Paare?

Die wichtigsten Fakten der Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien und Paare:

Ideal für Sie:
Als Familie, Paar und Geschäftsreisender mit Familie, die mehrmals im Jahr verreisen und auch die Wochenend- und Tagesausflüge absichern wollen. Außerdem alle, die ein Objekt (z.B. Ferienwohnung, Hausboot, Fähren) buchen bzw. gebucht haben.

Buchung: Wählen Sie in Schritt 1 des Buchungsprozesses "ja, Covid-19 versichern" aus.  Für die "Ergänzungs-Schutz Covid-19" wird eine gesonderte Prämie berechnet. Die Höhe der Prämien für Hauptversicherung und Ergänzungs-Schutz ist in Schritt 4 "Übersicht" aufgeschlüsselt. Die Prämientabellen finden Sie in den Tarifübersichten.

Geografischer Geltungsbereich:
Weltweit

Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Gesamtreisepreises, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, 4.000 €, 6.000 €, 8.000 €, 12.000 €, 20.000 €.

Vertragsverlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen:
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

1. Was ist eine Jahres-Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien?

Eine Jahrespolice für eine Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien schützt alle versicherten Personen für das gesamte Versicherungsjahr vor Stornokosten, die entstehen können, wenn sie ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft absagen müssen. Im Gegensatz zu einem einmaligen Reiseschutz für eine spezifische Reise deckt diese Versicherung in der Regel alle privaten und beruflichen Reisen ab.

Für aktive Familien und reiselustige Paare, die oft unterwegs sind, ist eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung ein ideales Schutzpaket.

2. Reiserücktritt und Stornokosten - Was sind Stornokosten und wann muss ich Stornokosten zahlen?

Eine Reisekostenrücktrittsversicherung schützt vor den Stornokosten, die entstehen, wenn man eine gebuchte Reise aufgrund von versicherten Gründen nicht antreten kann. Aber was genau sind Stornokosten und wann muss man diese bezahlen? Stornokosten sind Gebühren, die ein Reiseveranstalter nach der Buchung einer Reise erhebt, wenn eine Stornierung vor oder während der Reise erfolgt. Diese Kosten dienen als Entschädigung für den Reiseveranstalter, wenn eine Reise kurzfristig abgesagt wird. Die Kosten betragen in der Regel einen prozentualen Anteil des Reisepreises, der gestaffelt ist und umso höher ausfällt, je näher der Abreisezeitpunkt rückt.

Erfahrungsgemäß werden die meisten Urlaubsreisen in den Tagen vor dem geplanten Reiseantritt storniert. Das hat zur Folge, dass die Stornokosten, die ohne eine Reisekostenrücktrittsversicherung von der Familie selbst getragen werden müssen, sehr hoch sein können.

3. Lohnt sich eine Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien?

Wenn man mit Kindern oder älteren Familienmitgliedern reist, ist es besonders wichtig, sich vor hohen Stornokosten zu schützen. Krankheiten lassen sich oft nicht vermeiden, vor allem nicht bei Kleinkindern, und deshalb ist eine Reisekostenrücktrittsversicherung ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherung für Familien. Mit diesem Schutz bleiben Sie flexibel und können eine Reise stornieren oder umbuchen, ohne sich um hohe Kosten sorgen zu müssen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis den Reiseantritt verhindert.

Übrigens beinhalten viele Reisekostenrücktrittsversicherungen auch eine Reiseabbruchversicherung, so dass Sie und Ihre Mitreisenden nicht nur vor dem Reiseantritt, sondern auch während der Reise vor hohen Stornokosten geschützt sind. Wenn Sie Ihren Familienurlaub aufgrund eines versicherten Grundes abbrechen müssen, erhalten Sie eine Rückerstattung für nicht genutzte Reiseleistungen.

4. Einmalige Reisekostenrücktrittsversicherung oder Jahrespolice für Familien?

Die Tarife für verschiedene Reiseversicherungen können online verglichen und berechnet werden. Eine Jahresreiseversicherung kann für Familien und Paare sinnvoll sein, wenn sie bereits zwei Reisen für das Jahr geplant haben. Da viele Reisekostenrücktrittsversicherungen auch Wochenendtrips und Tagesausflüge abdecken, kann die Versicherung auch für diejenigen interessant sein, die gerne in der Nähe unterwegs sind.

5. Wann zahlt eine Reisekostenrücktrittsversicherung - versicherte Gründe für einen Reiserücktritt?

Es gibt viele Gründe, warum eine Reise storniert werden muss. Krankheit, Kündigung oder Unfall - die meisten Ursachen für eine Reisestornierung treten kurz vor dem Reiseantritt auf. Eine Reiseversicherung zahlt nur dann, wenn es sich um versicherte Gründe handelt.
Folgende Gründe können durch eine Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien abgedeckt sein:

  • schwerwiegender Unfall und dessen Folgen
  • akute schwere Erkrankung sowie die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, deren Behandlung bereits eine bestimmte Zeit zurückliegt
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Todesfall in der Familie
  • Schadensfall am Eigenheim
  • betriebsbedingte Kündigung
  • plötzlicher Termin zur Organspende oder zum Empfang eines Organs

Es ist wichtig, dass alle Gründe, die zu einer Reisestornierung führen, unvorhersehbar sind und nachgewiesen werden können. Bewahren Sie daher alle relevanten Dokumente sorgfältig auf, um sie später bei der Versicherung einreichen zu können.

6. In welchen Fällen zahlt eine Reisekostenrücktrittsversicherung nicht?

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn Ereignisse eintreten, die zu erwarten waren. Dies betrifft insbesondere chronisch Kranke, die sich noch in der Behandlungsphase befinden. Auch bei möglichen Erkrankungen, wie z.B. wenn ein Kind Kontakt mit einem an Masern erkrankten Kind hatte, übernimmt die Versicherung in der Regel nicht die Stornokosten, wenn die Eltern sich entscheiden, die Reise aus Vorsicht abzusagen. Bei leichten Erkrankungen, wie z.B. einer Magen-Darm-Erkrankung während einer Urlaubsreise, werden die Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen in der Regel ebenfalls nicht übernommen.

7. Zahlt eine Reisekostenrücktrittsversicherung auch bei Corona?

Wenn Sie eine Reise aufgrund einer individuell angeordneten Quarantänemaßnahme in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stornieren müssen, zahlen einige Reisekostenrücktrittsversicherungen nur dann, wenn Sie einen optionalen Covid-19-Schutz hinzugebucht haben. Dieser kann Ihre Reisen auch absichern, wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes reisen möchten, jedoch aufgrund einer Corona-Erkrankung, einer Quarantänemaßnahme oder einer Beförderungs- bzw. Einreiseverweigerung durch berechtigte Dritte nicht reisen bzw. weiterreisen können.

8. Was kostet eine Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahresschutz für Familien und Paare?

Eine Jahres-Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien und Paare beginnt meist im mittleren zweistelligen Bereich pro Jahr. Der Preis hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der versicherten Personen und ihrem Alter. Auch der gewählte Tarif, ob mit oder ohne Selbstbeteiligung, beeinflusst den Preis der Reisekostenrücktrittsversicherung.

Online-Rechner der verschiedenen Anbieter ermöglichen es, den gewünschten Tarif ohne oder mit Selbstbeteiligung einfach zu berechnen und zu vergleichen.

Produktdetails - Das leistet unsere Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahresschutz für Familien und Paare:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten der Hinreise bis maximal € 500,- € pro versicherter Person.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
  • Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Ihres zur Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer zur Reise angemeldeten Katze.

Versicherungssumme: Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, 4.000 €, 6.000 €, 8.000 €, 12.000 €, 20.000 €

Für alleinreisende Familienmitglieder/Partner gilt die volle Versicherungssumme.

Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Es gibt auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Wir erstatten Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Wir erstatten Ihnen den anteiligen Reisepreis für die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Wir erstatten Ihnen die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und zusätzlichen Reisekosten bis maximal 500,- € pro versicherter Person. Wenn das genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie die Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Schwangerschaft.
  • Tod.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse.

Versicherungssumme: Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, 4.000 €, 6.000 €, 8.000 €, 12.000 €, 20.000 €

Für alleinreisende Familienmitglieder/Partner gilt die volle Versicherungssumme.

Es gibt auch Risiken, die unsere Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Stornokostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

In der Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer.

In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.

Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde!

Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.

Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.


Reisekostenrücktrittsversicherung buchen:


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


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Familien und Paare sind mit einer Jahresreisevericherung auf allen Reisen in einem Jahr rundum geschützt. Von der Reiserücktrittsversicherung über die Auslandskrankenversicherung bis zur Gepäckversicherung. Mit der ERGO Reiseversicherung können Familien Ihre Reisen genießen.


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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