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Jetzt noch günstiger: Reisekostenrücktritts-versicherung als Jahresschutz für Familien und Paare

Familien und Paare können sich mit unserer Reiserücktrittsversicherung bestens vor unnötigen Stornokosten vor Reisebeginn schützen.

Gute Gründe für die Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahresschutz für Familien und Paare:

ab 44 € pro Jahr
  • Neu! Versicherungsschutz erweiterbar (im Zusammenhang mit Covid-19)
  • Ein Vertrag für alle Reisen während eines Jahres inkl. Tages - und Wochenendausflügen.
  • Sie bekommen die Stornokosten erstattet.
  • Sie erhalten nicht genutzte Reiseleistungen zurück.
  • Ihr Service-Plus: Telefonische Stornoberatung vor der Reise.
Vierköpfige Familie lässt sich am Strand fotografieren

Optional dazubuchen: Ergänzungs-Schutz Covid-19 für einzelne Reisen

Versicherungsschutz erweitern!

Für Reiserückritt und Reiseabbruch bei Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen.


Warum lohnt sich unsere Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahresschutz für Familien und Paare?

Die wichtigsten Fakten der Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien und Paare:

Ideal für Sie:
Als Familie, Paar und Geschäftsreisender mit Familie, die mehrmals im Jahr verreisen und auch die Wochenend- und Tagesausflüge absichern wollen. Außerdem alle, die ein Objekt (z.B. Ferienwohnung, Hausboot, Fähren) buchen bzw. gebucht haben.

Ergänzungs-Schutz-Covid-19:
Hiermit erweitern Sie Ihren Reiserücktrittsschutz, um bei Erkrankung oder Tod durch Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen versichert zu sein. Lesen Sie dazu mehr in der Detailbeschreibung unten.

Buchung: Wählen Sie in Schritt 1 des Buchungsprozesses "ja, Covid-19 versichern" aus.  Für die "Ergänzungs-Schutz Covid-19" wird eine gesonderte Prämie berechnet. Die Höhe der Prämien für Hauptversicherung und Ergänzungs-Schutz ist in Schritt 4 "Übersicht" aufgeschlüsselt. Die Prämientabellen finden Sie in den Tarifübersichten.

Geografischer Geltungsbereich:
Weltweit

Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Gesamtreisepreises, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 4.000 €, 10.000 €.

Vertragsverlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen:
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online. Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die Ihnen das Ausfüllen erleichtern.

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

Produktdetails - Das leistet unsere Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahresschutz für Familien und Paare:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Wir erstatten Ihnen die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.

Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Gesamtreisepreises, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 4.000 €, 10.000 €.

Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Erstattung der Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzlichen Reisekosten, wenn das von Ihnen genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.
  • Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Schwangerschaft.
  • Tod.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse.

Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Gesamtreisepreises, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 4.000 €, 10.000 €.

Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Was ist versichert?

  • Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht auch Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.

  • Zudem haben Sie in der Stornokosten- und der Reiseabbruch-Versicherung dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:

    - Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19

    - Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme

    - Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte

    - Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte

    - Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme


Es gelten die Leistungsvoraussetzungen, die in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt sind.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Stornokostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Ergänzungs-Schutz Covid-19:
    • Wenn Ihre bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie für den Ergänzungs-Schutz Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.
    • Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.

In der Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer.

In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.

Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde!

Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.

Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.


Reisekostenrücktrittsversicherung buchen:


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.3/ 5 (Sterne) 7405 Bewertungen
Testimonial

 
"Unkompliziertes buchen - einfaches Bedienmenü.", 13.02.2023"

"Ich habe heute nur per online die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Einfaches Handling, überraschenf angenehmer Preis", 13.02.2023

"Schnell, übersichtlich, verständlich, kein "Kleingedrucktes"", 10.02.2023


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Familien und Paare sind mit einer Jahresreisevericherung auf allen Reisen in einem Jahr rundum geschützt. Von der Reiserücktrittsversicherung über die Auslandskrankenversicherung bis zur Gepäckversicherung. Mit der ERGO Reiseversicherung können Familien Ihre Reisen genießen.


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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