Versicherungsschutz erweitern!
Für Reiserückritt und Reiseabbruch bei Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen.
Ideal für Sie:
Als Familie, Paar und Geschäftsreisender mit Familie, die mehrmals im Jahr verreisen und auch die
Wochenend- und Tagesausflüge absichern wollen. Außerdem alle, die ein Objekt (z.B. Ferienwohnung,
Hausboot, Fähren) buchen bzw. gebucht haben.
Ergänzungs-Schutz-Covid-19:
Hiermit erweitern Sie Ihren Reiserücktrittsschutz, um bei Erkrankung oder Tod durch Covid-19,
individueller Quarantäne und anderen Ereignissen versichert zu sein. Lesen Sie dazu mehr in der
Detailbeschreibung unten.
Buchung: Wählen Sie in Schritt 1 des Buchungsprozesses "ja, Covid-19 versichern" aus. Für die "Ergänzungs-Schutz Covid-19" wird eine gesonderte Prämie berechnet. Die Höhe der Prämien für Hauptversicherung und Ergänzungs-Schutz ist in Schritt 4 "Übersicht" aufgeschlüsselt. Die Prämientabellen finden Sie in den Tarifübersichten.
Geografischer Geltungsbereich:
Weltweit
Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Gesamtreisepreises, gilt die jeweils nächst
höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 4.000 €, 10.000 €.
Vertragsverlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen
Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Erreichen von Altersgrenzen:
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des
Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden
Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.
1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online.
Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die
Ihnen das Ausfüllen erleichtern.
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die
uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld
bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Versicherte Leistungen sind u.a.:
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Gesamtreisepreises, gilt die jeweils nächst
höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 4.000 €, 10.000 €.
Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich
unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung
zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung
gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherte Leistungen sind u.a.:
Versicherte Gründe sind:
Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Gesamtreisepreises, gilt die jeweils nächst
höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 4.000 €, 10.000 €.
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Was ist versichert?
Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht auch Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und der Reiseabbruch-Versicherung dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
- Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
- Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
- Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
- Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
- Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und
individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
Es gelten die Leistungsvoraussetzungen, die in den
Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt sind.
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell
angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen. Weitere
Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:
In der Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer.
In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.
Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde!
Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.
Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.
"Unkompliziertes buchen - einfaches Bedienmenü.", 13.02.2023"
"Ich habe heute nur per online die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Einfaches Handling,
überraschenf angenehmer Preis", 13.02.2023
"Schnell, übersichtlich, verständlich, kein "Kleingedrucktes"", 10.02.2023
Familien und Paare sind mit einer Jahresreisevericherung auf allen Reisen in einem Jahr rundum geschützt. Von der Reiserücktrittsversicherung über die Auslandskrankenversicherung bis zur Gepäckversicherung. Mit der ERGO Reiseversicherung können Familien Ihre Reisen genießen.