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Stornoversicherung

Bei unerwarteten Krankheiten innerhalb der Familie kann eine Stornoversicherung vor finanziellen Risiken schützen. Sichern Sie Ihren Familienurlaub ab und genießen Sie die Vorfreude.

Gute Gründe für die Stornoversicherung für Reisende in Deutschland:

ab 6 €
  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück.
  • Wir ersetzen Ihnen zusätzlich entstandene Reisekosten (Hinreise oder Rückreise).
  • Sie erhalten eine finanzielle Entschädigung für nicht genutzte Reiseleistungen.
  • Wir erstatten Ihnen Schadenersatzansprüche bei z.B. verlorenenem Schlüssel oder Schaden an Einrichtungsgegenständen der gemieteten Unterkunft.
  • Ihr Service-Plus: Telefonische Stornoberatung vor der Reise.
  • Versicherungsschutz erweiterbar (im Zusammenhang mit Covid-19)

Optional dazubuchen: Ergänzungs-Schutz Covid-19 für einzelne Reisen

Versicherungsschutz erweitern!

Für Reiserückritt und Reiseabbruch bei Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen.


Warum lohnt sich unsere Stornoversicherung für Familien?

Die wichtigsten Fakten der Stornoversicherung:

Wann eignet sich die Stornoversicherung für mich und meine Familie?

Wenn Sie als Familienurlauber innerhalb Deutschlands verreisen und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. ständigen Wohnsitz) in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben.

Ergänzungs-Schutz-Covid-19:

Hiermit erweitern Sie Ihren Reiserücktrittsschutz, um bei Erkrankung oder Tod durch Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen versichert zu sein. Lesen Sie dazu mehr in der Detailbeschreibung unten.

Buchung: Wählen Sie in Schritt 1 des Buchungsprozesses "ja, Covid-19 versichern" aus.  Für den "Ergänzungs-Schutz Covid-19" wird eine gesonderte Prämie berechnet. Die Höhe der Prämien für Hauptversicherung und Ergänzungs-Schutz ist in Schritt 4 "Übersicht" aufgeschlüsselt. Die Prämientabellen finden Sie in den Tarifübersichten.

Gibt es einen geografischen Geltungsbereich?

Ja, den gibt es. Versicherungsschutz besteht nur für die jeweils versicherte Reise in Deutschland (inkl. Kleinwalsertal). Es gibt allerdings keine Begrenzung der Reisedauer.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Diese entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis, max. 10.000 €.

Gibt es eine Abschlussfrist?

Ja, Abschluss direkt bei Buchung, spätestens bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Reisebuchungen innerhalb von 30 Tagen bis zum Reisebeginn beträgt die Abschlussfrist 3 Werktage (Mo-Fr).

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

1. Was beinhaltet eine Stornoversicherung für Familienurlaube in Deutschland?

Eine Stornoversicherung bietet Schutz vor den Stornierungskosten für Reisende, falls ein Urlaub aufgrund von versicherten Ereignissen wie Krankheit, Unfall oder Schäden am Eigentum nicht angetreten werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss. Die Versicherung kann auch Umbuchungskosten, Mehrkosten im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruchs oder einer notwendigen Reiseverlängerung sowie nicht genutzte Reiseleistungen erstatten. Erstattet werden nicht nur Unterkunftskosten wie für Hotels oder Ferienhäuser, sondern auch die Kosten für die Anreise und Abreise mit Flugzeug und anderen Verkehrsmitteln.

2. Was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktrittsversicherung und einer Stornoversicherung?

Die Begriffe Reiserücktrittsversicherung, Stornoversicherung, Reisestornoversicherung und Stornokostenversicherung werden oft synonym verwendet und meinen im Grunde dasselbe: Reisende sind im Falle eines Nichtantritts oder Abbruchs vor den anfallenden Stornierungskosten geschützt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Details des Produkts entscheidend sind und jede Stornoversicherung spezifisch ist. Die genauen Details entnehmen Sie bitte den Versicherungsunterlagen.

3. Für welche Zielgruppe ist eine Reisestornoversicherung besonders empfehlenswert?

Eine Stornoversicherung kann insbesondere für Familien, die ihre Urlaubsreisen frühzeitig buchen, von Nutzen sein. Es gibt verschiedene Gründe, die dazu führen können, dass die Reise nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen werden muss, sowohl zwischen der Buchung und dem Reiseantritt als auch während des Urlaubs selbst. Je später eine Reise storniert wird, desto höher sind die Stornogebühren. Es ist ratsam, dass Familien eine Stornoversicherung abschließen, um im Falle von Krankheit oder unerwarteten Ereignissen finanziell abgesichert zu sein, insbesondere wenn Kinder mitreisen.

4. Was sind die Leistungen einer Stornoversicherung speziell für Familien?

Es ist besonders wichtig, dass Familien bei ihrer Reiseversicherung flexibel sein können und aus einer Auswahl passender Bausteine wählen können.

Die Stornoversicherung umfasst in der Regel die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die entweder separat oder als Kombination erhältlich sind. Im Falle eines versicherten Ereignisses, das dazu führt, dass die Reise nicht angetreten oder abgebrochen werden muss, übernimmt die Versicherung die Stornokosten. Zusätzlich können auch Reisekosten, die aufgrund des Abbruchs entstanden sind, wie z.B. die Kosten für die Hin- und Rückreise, erstattet werden. In der Regel erhalten die Versicherten auch eine Entschädigung für nicht genutzte Reiseleistungen.

Ob eine Corona-Erkrankung als versichertes Ereignis in der Stornoversicherung enthalten ist, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen ab und sollte den Versicherungsunterlagen entnommen werden.

5. In welchen Regionen gilt die Stornoversicherung und welche Tarife stehen zur Verfügung?

Die Geltungsbereiche der Stornoversicherung hängen vom ausgewählten Tarif ab und können individuell auf die Reisebedürfnisse angepasst werden. Es gibt beispielsweise Tarife, die nur für Reisen innerhalb Deutschlands gelten. Familien, die gerne innerhalb Deutschlands verreisen, können von diesen Tarifen profitieren und dabei Kosten sparen.

6. Wie hoch sind die Kosten einer Stornoversicherung für Familien in Deutschland?

Die Kosten einer Stornoversicherung hängen von der Anzahl der versicherten Personen und dem Geltungsbereich ab. Mithilfe des Online-Rechners können konkrete Preise berechnet werden.

7. Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Stornoversicherung abzuschließen?

Es empfiehlt sich, eine Stornoversicherung direkt bei der Buchungder Reise oder unmittelbar danach abzuschließen. Bei kurzfristigen Reisen gibt es oft eine Abschlussfrist von 30 Tagen vor Reiseantritt. Es ist jedoch auch möglich, eine Stornoversicherung für spontane Urlaubsreisen abzuschließen. Eine Beratung durch die Versicherung kann hierbei hilfreich sein.

Produktdetails - Das leistet unsere Stornoversicherung für Familien

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund von Ihrer Reise zurücktreten müssen.
  • Umbuchung: Sie erhalten die Umbuchungsgebühren aus einem der versicherten Gründe wieder zurück.
  • Verspäteter Reiseantritt: Sie bekommen die Mehrkosten der verspäteten Hinreise inkl. der nicht genutzten Reiseleistungen zurück.
  • Panne oder Unfall des eigenen Fahrzeugs unmittelbar vor Reiseantritt: Wir erstatten Ihnen Mietwagenkosten bis 500 € und nicht genutzte Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis 500 € pro Person, maximal 2.000 €.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Schwangerschaft
  • Schaden an Ihrem Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis

Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokosten-Versicherung nicht abdeckt. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil im Kindergarten Ihrer Tochter die Windpocken grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wir erstatten Ihnen u.a.:

  • Mehrkosten bei außerplanmäßiger Beendigung bzw. Verlängerung der Reise und den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort.
  • Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes bei Elementarereignis am Urlaubsort.
  • Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und zusätzlichen Reisekosten bis max. 500 € pro versicherter Person, wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen, wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie die Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden an Ihrem Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruch-Versicherung nicht abdeckt. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, werden diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Was ist versichert?

Sie haben in der Stornokosten- und der Reiseabbruch-Versicherung dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:

  • Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19

  • Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme

  • Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte

  • Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte

  • Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme


Es gelten die Leistungsvoraussetzungen, die in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt sind.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wir erstatten Ihnen u.a. Forderungen des Gastgebers für:

  • Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in der gemieteten Unterkunft.
  • Ersatzschlüssel, den Schlüsselnotdienst, den notwendigen Austausch von Schlössern und Schließanlagen bei abhandenkommen der/des Schlüssel/s der gemieteten Unterkunft.

Voraussetzung: Der Schaden übersteigt 25 €.

Versicherungssumme: € 1.000,- je Reise

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die der Mobiliar- und Schlüssel-Schutz nicht abdeckt. So sind beispielsweise Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

  • Reiserücktrittsversicherung/Stornokosten-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,- je versicherter Reise
  • Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,- je versicherter Reise
  • Mobiliar- und Schlüssel-Schutz: Keine Selbstbeteiligung, aber Bagatellgrenze für Schäden bis € 25,-
  • Ergänzungs-Schutz Covid-19:
    • Wenn Ihre bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie für den Ergänzungs-Schutz Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.
    • Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.

Reisende, die ihre Übernachtungen inklusive aller Nebenleistungen direkt bei Beherbergungsbetrieben (z. B. Hotels, Ferienwohnungsanbieter, private Zimmervermittlungen), über Tourismusorganisationen (z.B. Tourist-Informationsstellen, Kurverwaltungen) oder ähnliches buchen.
Weitere gebuchte Reiseleistungen (z.B. An- und Abreise) können mitversichert werden.

Stornoversicherung für Familien für Reisen in Deutschland berechnen


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


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Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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