Der Langzeit-Komfortschutz (Incoming) für ausländische Studenten und Au Pairs (bis 55 Jahre) setzt sich aus vier Bestandteilen (Versicherungssparten) zusammen.
Der ideale Rundum Schutz ist die Kombination des Langzeit Komfortschutz mit der Langzeit Reiserücktrittsversicherung und der Langzeit Auslandskrankenversicherung.
Wählen Sie im Buchungsvorgang einfach Ihre Kombination selbst aus.
Ideal für Sie:
Als allein reisender Student, Sprach- oder Austauschschüler, Au Pair, Praktikant, Teilnehmer an
einem Work and Travel Programm oder Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bis einschließlich 55
Jahre, der sich maximal 24 Monate in Deutschland aufhält.
Geografischer Geltungsbereich:
Deutschland (= Tarif Europa)
Maximale Aufenthaltsdauer:
24 Monate / 732 Tage
Heimaturlaube:
Sind mit versichert. Voraussetzung ist, Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land der
EU / des EWR.
Versicherungssumme:
Unfallversicherung: 10.000 € bei Tod / 100.000 € bei Invalidität
Haftpflichtversicherung: bis 1 Mio. € pauschal pro Versicherungsfall
Abschiebekosten: 2.000 € pro Versicherungsfall
Unterbrechungsversicherung: 2.000 € pro Person
Selbstbeteiligung:
Es gibt nur Tarife ohne Selbstbeteiligung.
Abschlussfrist:
Der Abschluss des Langzeit Komfortschutzes (Incoming) für Studenten und Au Pairs ist jederzeit vor
Antritt des Aufenthalts möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise nach Deutschland.
Schengen-Visum:
Die Versicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15
Visakodex.
1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle
Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden
melden
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen kann es
allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie
gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Bei Abschluss einer Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au Pairs erhalten Sie
kostenlos unsere ERV travel & care App. Echtzeit-Warnfunktion mit Länder- und
Risikoinformationen, Medikamenten-Suche, Notfallnummern, nächstgelegene Apotheken, Botschaften und
Krankenhäuser im Reiseland.
Mehr Informationen >>
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während des versicherten Aufenthalts, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen. Kosmetische Operationen nach einem Unfall werden bis zu 10.000 € von uns übernommen.
Versicherungssummen:
Tod 10.000 €
Invalidität 100.000 €
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die nicht von der Unfall-Versicherung abdeckt sind. Unfälle, die Ihnen
bei der Ausübung von Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder
Fallschirmspringen zustoßen, sind nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in
unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts. Dies gilt auch für entstandene Schäden in der gemieteten Unterkunft, am mitgemieteten Mobiliar oder im Haushalt der Gastfamilie bis zu 2.500 €.
Deckungssumme: 1 Mio. € pauschal
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Haftpflicht-Versicherung nicht abdeckt. Nicht versichert sind
zum Beispiel alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen. Weitere Informationen hierzu
finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihren Aufenthalt wegen eines versicherten Ereignisses außerplanmäßig unterbrechen müssen. Versicherte Ereignisse sind, wenn Sie oder eine Risikoperson (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder) von einer unerwarteten schweren Erkrankung, schweren Unfallverletzung oder von Tod betroffen sind. Wir ersetzen die Kosten für Ihre Hinreise ins Heimatland sowie für Ihre Rückreise ins Aufenthaltsland.
Versicherungssumme: 2.000 € pro Person
Wichtig zu wissen:
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Unterbrechungs-Versicherung nicht in jedem Fall leistet.
Bezahlte, aber nicht genutzte Leistungen, wie zum Beispiel anteilige Kosten für die Unterkunft im
Aufenthaltsland, werden von uns nicht erstattet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren
Versicherungsbedingungen.
Wir übernehmen für Sie die nachgewiesenen Kosten einer Abschiebung bis zu 2.000 €.
Versicherungssumme: 2.000 € pro Versicherungsfall
Wichtig zu wissen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Versicherung von Abschiebekosten kein Versicherungsschutz
für illegal eingereiste Personen besteht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren
Versicherungsbedingungen.
Der Abschluss ist jederzeit vor Antritt des Aufenthalts möglich.
Wir übernehmen u.a.:
Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis (inkl. Studien-/Schulgebühren).
Unser exklusives Service-Plus: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie
unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Unsere Telefonische
Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokosten-Versicherung nicht abdeckt. Sollten Sie Ihren
Aufenthalt zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil im
Kindergarten Ihrer Schwester die Windpocken grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Wir übernehmen u.a.:
Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruch-Versicherung nicht abdeckt. Wenn Sie zum Beispiel
wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer
bleiben müssen, werden diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet. Nähere
Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30
Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss
nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei
Werktage, möglich.
Bei Krankheiten und Unfällen, die während des Auslandsaufenthalts eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für
Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
Versicherungssumme: unbegrenzt
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Langzeit-Auslandskranken-Versicherung nicht abdeckt. So sind
beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus
medizinischen Gründen während Ihres Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht
versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Der Abschluss ist jederzeit vor Antritt des Aufenthalts möglich.
Alle Tarife ohne Selbstbeteiligung.
"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!",
18.09.2023
"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023
"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023