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Versicherung für ausländische Studenten und Au Pairs

Mit dem Langzeit-Komfortschutz sind Studenten und Au Pairs in Deutschland bestens abgesichert. Gehen Sie kein Risiko ein und sorgen mit dem Langzeit-Komfortschutz für ausländische Studenten und Au Pairs für eine sorglose Zeit während Ihres Aufenthalts in Deutschland.

Gute Gründe für die Versicherung für ausländische Studenten und Au Pairs:

ab 9 € für 31 Tage

Der Langzeit-Komfortschutz (Incoming) für ausländische Studenten und Au Pairs (bis 55 Jahre) setzt sich aus vier Bestandteilen (Versicherungssparten) zusammen.

 

  • Unfallversicherung: Extra-Schutz bei Unfällen im Aufenthaltsland die zu Invalidität oder Tod führen. inkl. kosmetische OPs nach einem Unfall.
  • Haftpflichtversicherung : Absicherung von Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschäden im Aufenthaltsland
  • Versicherung von Abschiebekosten: Übernahme von Abschiebekosten
  • Unterbrechungsversicherung: Übernahme der Reisekosten bei außerplanmäßiger Unterbrechung des Aufenthalts
Student mit Rucksack auf dem Fahrrad durch den Wald

Unser Tipp!!

Der ideale Rundum Schutz ist die Kombination des Langzeit Komfortschutz mit der Langzeit Reiserücktrittsversicherung und der Langzeit Auslandskrankenversicherung.

Wählen Sie im Buchungsvorgang einfach Ihre Kombination selbst aus.


Warum lohnt sich unsere Versicherung für ausländische Studenten und Au Pairs?

Die wichtigsten Fakten der Versicherung für ausländische Studenten und Au Pairs:

Ideal für Sie:
Als allein reisender Student, Sprach- oder Austauschschüler, Au Pair, Praktikant, Teilnehmer an einem Work and Travel Programm oder Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bis einschließlich 55 Jahre, der sich maximal 24 Monate in Deutschland aufhält.

Geografischer Geltungsbereich:
Deutschland (= Tarif Europa)

Maximale Aufenthaltsdauer:
24 Monate / 732 Tage

Heimaturlaube:
Sind mit versichert. Voraussetzung ist, Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land der EU / des EWR.

Versicherungssumme:
Unfallversicherung: 10.000 € bei Tod / 100.000 € bei Invalidität
Haftpflichtversicherung: bis 1 Mio. € pauschal pro Versicherungsfall
Abschiebekosten: 2.000 € pro Versicherungsfall
Unterbrechungsversicherung: 2.000 € pro Person

Selbstbeteiligung:
Es gibt nur Tarife ohne Selbstbeteiligung.

Abschlussfrist:
Der Abschluss des Langzeit Komfortschutzes (Incoming) für Studenten und Au Pairs ist jederzeit vor Antritt des Aufenthalts möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise nach Deutschland.

Schengen-Visum:
Die Versicherung erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum im Sinne von Art. 15 Visakodex.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

Wussten Sie schon?

Gratis App bei Abschluss einer Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au Pairs!

Bei Abschluss einer Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au Pairs erhalten Sie kostenlos unsere ERV travel & care App. Echtzeit-Warnfunktion mit Länder- und Risikoinformationen, Medikamenten-Suche, Notfallnummern, nächstgelegene Apotheken, Botschaften und Krankenhäuser im Reiseland.
Mehr Informationen >>

Produktdetails - Das leistet unsere Versicherung für ausländische Studenten und Au Pairs

Langzeit Komfortschutz (Incoming)

Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während des versicherten Aufenthalts, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen. Kosmetische Operationen nach einem Unfall werden bis zu 10.000 € von uns übernommen.

Versicherungssummen:
Tod 10.000 €
Invalidität 100.000 €

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die nicht von der Unfall-Versicherung abdeckt sind. Unfälle, die Ihnen bei der Ausübung von Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder Fallschirmspringen zustoßen, sind nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts. Dies gilt auch für entstandene Schäden in der gemieteten Unterkunft, am mitgemieteten Mobiliar oder im Haushalt der Gastfamilie bis zu 2.500 €.

Deckungssumme: 1 Mio. € pauschal

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Haftpflicht-Versicherung nicht abdeckt. Nicht versichert sind zum Beispiel alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

 

Versicherungsschutz besteht, wenn Sie Ihren Aufenthalt wegen eines versicherten Ereignisses außerplanmäßig unterbrechen müssen. Versicherte Ereignisse sind, wenn Sie oder eine Risikoperson (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder) von einer unerwarteten schweren Erkrankung, schweren Unfallverletzung oder von Tod betroffen sind. Wir ersetzen die Kosten für Ihre Hinreise ins Heimatland sowie für Ihre Rückreise ins Aufenthaltsland.

Versicherungssumme: 2.000 € pro Person

Wichtig zu wissen:
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Unterbrechungs-Versicherung nicht in jedem Fall leistet. Bezahlte, aber nicht genutzte Leistungen, wie zum Beispiel anteilige Kosten für die Unterkunft im Aufenthaltsland, werden von uns nicht erstattet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

 

Wir übernehmen für Sie die nachgewiesenen Kosten einer Abschiebung bis zu 2.000 €.


Versicherungssumme: 2.000 € pro Versicherungsfall

Wichtig zu wissen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Versicherung von Abschiebekosten kein Versicherungsschutz für illegal eingereiste Personen besteht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.


Der Abschluss ist jederzeit vor Antritt des Aufenthalts möglich.

Optional hinzu buchbar:

Bei Reiserücktritt- und Abbruch zusätzlich versichert mit:

Wir übernehmen u.a.:

  • Die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihren Aufenthalt aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten, wenn Sie Ihren Aufenthalt aus einem versicherten Grund verspätet antreten.

 

Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.


Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung

 

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis (inkl. Studien-/Schulgebühren).


Unser exklusives Service-Plus: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokosten-Versicherung nicht abdeckt. Sollten Sie Ihren Aufenthalt zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil im Kindergarten Ihrer Schwester die Windpocken grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wir übernehmen u.a.:

  • Die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihren Aufenthalt aus einem versicherten Grund abbrechen müssen.
  • Den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie Ihren Aufenthalt wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung während des Aufenthalts) unterbrechen müssen.

 

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.


Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Tod
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse

 

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

 

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruch-Versicherung nicht abdeckt. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, werden diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Zusätzlicher Schutz bei Krankheit und Unfall mit:

Bei Krankheiten und Unfällen, die während des Auslandsaufenthalts eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an Ihren Wohnort
  • Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis zu 10.000 €

Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.

  • Organisation des Krankenbesuchs für eine Ihnen nahe stehende Person
  • Kostenvorschuss bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus
  • Wir stellen den Kontakt her zwischen den behandelnden Ärzten und Ihrem Hausarzt zum Austausch von Informationen

Versicherungssumme: unbegrenzt

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die die Langzeit-Auslandskranken-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während Ihres Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Der Abschluss ist jederzeit vor Antritt des Aufenthalts möglich.

Allgemeine Informationen


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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