slider image

Ergänzungs-Schutz Covid-19

Ergänzungsversicherung zusätzlich zu einer bei der ERGO Reiseversicherung bestehenden Einmalreise- oder Jahres-Versicherung z.B. Absicherung bei Erkrankung und Quarantäne aufgrund Covid-19.
Warum wichtig?

Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts leistet die klassische Reiserücktrittsversicherung nicht. Das heißt, Sie können z.B. die Reise nicht kostenfrei stornieren, abbrechen oder verlängern, wenn Sie an Covid-19 erkranken oder sich deswegen in Quarantäne begeben müssen. Diese und ähnliche Risiken deckt der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ab.

Wichtig: Die Reisewarnung selbst ist kein versicherter Grund, um die Reise kostenfrei zu stornieren oder abzubrechen!

Ergänzungs-Schutz Covid-19

ab 26 €

Was ist versichert?

Erstattung der Stornokosten bei

  • Positiv-Testung/Erkrankung (Covid-19) des Versicherungsnehmers bzw. von Risikopersonen (z.B. der Kinder); daraus resultierender Tod
  • Anordnung von Quarantäne (persönlich o. individuell von einer Behörde)
  • Verweigerung der Beförderung (z.B. durch Airline wg. erhöhter Temperatur)

Erstattung von Mehrkosten bei (z.B. Umbuchung Flug, Quarantänehotel)

  • Anordnung von Quarantäne (persönlich und individuell von einer Behörde); Erhöhung der zusätzlichen Unterkunftskosten bis max. € 5.000,- pro Person, wenn die Reise nicht wie geplant fortgesetzt werden kann.
  • Verweigerung der Einreise durch Behörden (z.B. aufgrund erhöhter Temperatur)
Mutter gibt Kind mit Mundschutz Desinfektionsmittel gegen Covid-19 auf die Hand
Wie zu buchen?

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ist ein Ergänzungs-Baustein, für alle Reiseversicherungen, die eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten. Den Baustein können Sie entweder zu einer bereits bei uns bestehenden Hauptversicherung oder einer neu zu buchenden Reiseversicherung abschließen.

Ihr Vorteil: Sie bezahlen den Schutz nur entsprechend Ihrem Bedarf.

1. Sie haben bereits eine Reiseversicherung?

Ergänzungs-Schutz Covid-19 zu bestehender Reiseversicherung dazubuchen:

Ergänzungs-Schutz Covid-19

  • Zubuchbar zu allen bereits bei der ERGO Reiseversicherung bestehenden Reiseversicherungen, die eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung beinhalten.

2. Sie haben noch keine bestehende Reiseversicherung?

So buchen Sie Ihre Reiseversicherung + Ergänzungs-Schutz Covid-19 - bitte wählen Sie:

Einzelne Reise absichern

Reiseversicherung für eine Reise buchen + Ergänzungs-Schutz Covid-19

  • RundumSorglos-Schutz für eine Reise + Ergänzungs-Schutz Covid-19
  • Reiserücktrittsversicherung für eine Reise + Ergänzungs-Schutz Covid-19

Sinnvoll, wenn Sie in nächster Zeit nur eine Reise planen, denn die Jahresversicherung lohnt sich oft schon ab der zweiten Reise.

Unsere Empfehlung

Jahresversicherung buchen + Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 für alle Reisen im Jahr

  • RundumSorglos-Jahresschutz + Jahres-Ergänzungs-Schutz
  • Jahres-Reiserücktrittsversicherung + Jahres-Ergänzungs-Schutz

Mit einer Buchung genießen Sie und alle Mitversicherten auf allen Reisen den erweiterten Versicherungsschutz bei Reiserücktritt oder -abbruch.

Alle Reisen und Covid-19 flexibel dazu

Jahresversicherung buchen + einzelne Reisen gegen Covid-19 absichern

  • RundumSorglos-Jahresschutz oder Jahres-Reiserücktrittsversicherung buchen
  • Ergänzungs-Schutz für einzelne Reisen separat dazubuchen

Sie buchen Ihren Jahres-Reiseschutz ohne Covid-19 Absicherung. In einer separaten Buchung buchen Sie die Ergänzungs-Versicherung für eine einzelne Reise dazu.

... und in separater Buchung einzelne Reise(n) mit der Ergänzungs-Versicherung absichern:


Warum Ergänzungs-Schutz Covid-19?

Für wen ist die Versicherung geeignet?

Für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Alter, die auch zusammen die Hauptversicherung abgeschlossen haben.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz abzuschließen?

Sie müssen bereits eine Reiseversicherung der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben. Diese Reiseversicherung muss eine Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Die bereits existierende Reiseversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.
Hinweis: Bei der reinen Auslandskrankenversicherung ist die Erkrankung an Covid-19 bereits abgesichert.

 

Was ist bei der Jahresversicherung zu beachten?

Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung: Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!

Der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 kann nur zeitgleich bei Neuabschluss einer Jahres-Reiseversicherung (Jahres-Reiserücktritts-Versicherung oder Jahres-RundumSorglos-Schutz) mit abgeschlossen werden.

 

Was muss bei der Wahl der Selbstbeteiligung beachtet werden?

Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend.

Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen.

Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung.

 

Ist der Geltungsbereich eingeschränkt?

Nein, die Versicherung gilt weltweit.

 

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme entspricht dem in Ihrer Hauptversicherung versicherten Reisepreis.

 

Welche Fristen müssen bei Abschluss beachtet werden?

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Was ist nicht abgesichert?

  • Generell ausgesprochene Quarantänemaßnahmen, z.B. für alle Einreisenden aus einem bestimmten Gebiet
  • Einreiseverweigerung bei der Grenzkontrolle aufgrund allgemeiner Einreisebeschränkungen
  • Rücktritt aufgrund einer Reisewarnung
  • Kosten für Tests und Nachweise vor der Ausreise bzw. zur Einreise bei Rückkehr

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online. Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die Ihnen das Ausfüllen erleichtern.

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

Produktdetails - des Ergänzungs-Schutz Covid-19 im Detail

I. Buchungsvoraussetzungen

Die Ergänzungsversicherung Covid-19 kann entweder zusammen mit einer neu abzuschließenden Versicherung oder zusätzlich zu einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht nur im Zusammenhang mit einer Hauptversicherung. Eine Buchung als eigenständige Versicherung ist nicht möglich.

II. Buchung

Sie haben bereits eine Reiseversicherung



Sie haben bei uns bereits eine dieser Hauptversicherungen:

  • Reiserücktritts- inkl. Reiseabbruchversicherung (eine Reise)
  • RundumSorglos Schutz (eine Reise)
  • Jahres-Reiserücktritts- inkl. Reiseabbruchversicherung
  • RundumSorglos Jahres-Schutz

Was ist bei der Jahresversicherung zu beachten?

Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung: Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!

Sie haben noch keine Reiseversicherung und möchten Covid-19 versichern?



  1. Wählen Sie im Tarifrechner Ihren gewünschten Reiseschutz, "ja, Covid-19 versichern" und geben Sie Ihre Reisedaten ein.
  2. Sehen Sie im zweiten Schritt in unserer Vergleichsübersicht auf einen Blick alle für Sie relvanten Produkte & Tarife.

Unser Tipp bei Neuabschluss einer Jahresversicherung:

Bei Neuabschluss einer Jahresversicherung können Sie mit einem Klick den Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 dazubuchen. Damit genießen Sie und Ihre versicherten Mitreisenden auf allen Reisen automatisch den erweiterten Versicherungsschutz bei Reiserücktritt und -abbruch!

Im separaten Buchungsprozess den Ergänzungs-Schutz Covid-19 hinzu buchen:

Für die Seminar-, Camping-, und Geschäftsreiseversicherung Care Plus klicken Sie auf den Namen und buchen Sie die Versicherung auf der entsprechenden Informationsseite. Anschließend wechseln sie zurück zu dieser Seite und buchen die Ergänzungsversicherung Covid-19 hier. Beachten Sie hierbei die Abschlussfristen und die Regelung zur Selbstbeteiligung.

Geschäftsreiseversicherung

Hinweis: Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 kann als Zusatz zur Dienstreiseversicherung CarePlus nur abgeschlossen werden, wenn das CarePlus-Modul „Reiserücktritt/Reiseabbruch“ abgeschlossen ist. Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 muss je Reise separat gebucht werden.

Was ist versichert?

  • Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.

  • Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:

    - Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19

    - Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme

    - Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte

    - Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte

    - Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme


Die Leistungsvoraussetzungen (versicherte Gründe) Ihrer Hauptversicherung gelten als Grundlage und sind in den den Versicherungsbedingungen dort geregelt. 

 

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

  • Wenn Ihre bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie für den Ergänzungs-Schutz Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.
  • Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Die Ergänzungsversicherung Covid-19 jetzt buchen


 
4.3/ 5 (Sterne) 7405 Bewertungen
Testimonial

 
"Unkompliziertes buchen - einfaches Bedienmenü.", 13.02.2023"

"Ich habe heute nur per online die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Einfaches Handling, überraschenf angenehmer Preis", 13.02.2023

"Schnell, übersichtlich, verständlich, kein "Kleingedrucktes"", 10.02.2023


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

Besuchen Sie uns auch bei