Für wen ist die Versicherung geeignet?
Für bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und
Alter, die auch zusammen die Hauptversicherung abgeschlossen haben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz
abzuschließen?
Sie müssen bereits eine Reiseversicherung der ERGO
Reiseversicherung abgeschlossen haben. Diese Reiseversicherung muss eine
Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung enthalten. Die bereits
existierende Reiseversicherung darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen
worden sein.
Hinweis: Bei der reinen Auslandskrankenversicherung ist die Erkrankung an Covid-19 bereits
abgesichert.
Was ist bei der Jahresversicherung zu beachten?
Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung: Sie können den
Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie
mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein
sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie
hier die Abschlussfrist!
Der Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 kann nur zeitgleich bei
Neuabschluss einer Jahres-Reiseversicherung (Jahres-Reiserücktritts-Versicherung oder
Jahres-RundumSorglos-Schutz) mit abgeschlossen werden.
Was muss bei der Wahl der Selbstbeteiligung beachtet werden?
Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung
ausschlaggebend.
Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19
abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne
Selbstbeteiligung zu wählen.
Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung.
Ist der Geltungsbereich eingeschränkt?
Nein, die Versicherung gilt weltweit.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem in Ihrer Hauptversicherung versicherten Reisepreis.
Welche Fristen müssen bei Abschluss beachtet werden?
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30
Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am
Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.