Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ist ein Ergänzungs-Baustein für die Reiserücktrittsversicherung, um die Mehrkosten für die Erkrankung an Covid-19 und/oder behördliche Anordnungen wie z.B. Quarantäne abzusichern.
Wichtig für Tarife, die nach dem 1.8.2023 gebucht wurden: Bei Policen, die seit diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, ist die unerwartete schwere Erkrankung und Tod im Zusammenhang mit Covid 19 trotz Pandemieeinstufung bereits abgesichert. Dies gilt für Einmal- oder Jahresreiseversicherung aus dem Standardbereich.
Davon ausgeschlossen sind die Zielgruppentarife: Camping-, Seminar-, und Geschäftsreise-Versicherungen sowie die Versicherung für Reisen in Deutschland. Bei diesen muss weiterhin der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen werden, wenn Sie sich gegen die Risiken im Zusammenhang mit Covid-19 schützen wollen.
Was ist versichert?
Erstattung der Stornokosten bei
Erstattung von Mehrkosten bei (z.B. Umbuchung Flug, Quarantänehotel)
Zubuchbar zu allen bereits bei uns bestehenden (Jahres-)Reiseversicherungen, die eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung beinhalten.
Wichtig! Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 immer nur für jeweils eine Reise abschließen.
Bitte beachten Sie hier die Regelungen zur Selbstbeteiligung und Abschlussfrist!
Für wen ist die Versicherung geeignet?
Die Versicherung ist für alle Einzelpersonen, Familien, Paare oder Objektbuchungen geeignet.
Definition Familie/Paar:
Als Paar gelten zwei Erwachsene.
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom
Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder,
Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz
vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen.
Für alleinreisende versicherte Personen gilt die gesamte Versicherungssumme. Alleinreisende Kinder,
die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Versicherungsschutz
abzuschließen?
Versicherungsschutz besteht für alle Reisen, die Sie mit einer Reiseversicherung der
ERGO Reiseversicherung (=Hauptversicherung) abgeschlossen haben. Diese
Reiseversicherung muss eine Reiserücktritts- oder eine Reiseabbruchversicherung
enthalten. Die bereits existierende Reiseversicherung darf nicht bei einem
Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.
Hinweis: Bei der reinen Auslandskrankenversicherung ist die Erkrankung an Covid-19 bereits
abgesichert.
Was ist bei der Jahresversicherung zu beachten?
Wichtig für Inhaber einer ERGO Jahresreiseversicherung: Sie können den Ergänzungs-Schutz Covid-19 nur für jeweils eine Reise abschließen. Sofern Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die alle mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgesichert sein sollen, müssen Sie für jede Reise einzeln den Ergänzungs-Schutz abschließen. Bitte beachten Sie hier die Abschlussfrist!
Was muss bei der Wahl der Selbstbeteiligung beachtet werden?
Bei der Wahl des Tarifs (mit oder ohne Selbstbeteiligung) ist die Hauptversicherung ausschlaggebend.
Beispiel: Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen.
Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der Hauptversicherung.
Ist der Geltungsbereich eingeschränkt?
Nein, die Versicherung gilt weltweit.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.
1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle
Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden
melden
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen kann es
allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie
gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Eine Reiseversicherung mit einem Covid-19-Schutz bietet Versicherungsschutz für Risiken, die im
Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung während einer Reise auftreten können. Da
Reiseversicherungen oft keine Deckung für Pandemien bieten, ist ein zusätzlicher Corona-Schutz
sinnvoll.
Viele Reiseversicherungen bieten daher eine kostengünstige Ergänzung für Covid-19 an, die speziell
auf die Herausforderungen von Reisen während einer Pandemie abgestimmt ist. Diese Art von
Versicherung kann in der Regel zu einer bestehenden Reiseversicherung wie einer
Reiserücktrittsversicherung oder einer Reiseabbruchversicherung hinzugefügt werden. Die meisten
Versicherungsgesellschaften decken Erkrankungen aufgrund von Pandemien wie Covid-19 in ihrer
Reisekrankenversicherung ab, so dass in der Regel keine zusätzliche Versicherung für Covid-19
erforderlich ist.
Es ist wichtig, dass Reisende sich darüber informieren, ob ihr Vertrag einen Pandemie-Ausschluss enthält und ob sie daher eine zusätzliche Versicherung oder Ergänzung benötigen, um umfassend geschützt zu sein. In der Regel haben Reisende die Möglichkeit, einen optionalen Corona-Schutz zu einer Einmal- oder Jahresreiseversicherung hinzuzufügen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Art von Versicherungsschutz für Covid-19 in der Regel nicht einzeln abgeschlossen werden kann und zu einer Hauptversicherung hinzugebucht werden muss.
Eine Corona Reiseversicherung deckt die Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis ab, auch wenn der Vertrag einen allgemeinen Pandemie-Ausschluss enthält, sofern der Versicherte oder eine Risikoperson betroffen ist. Die Reiseversicherung bietet auch Schutz, wenn dem Reisenden die Beförderung aufgrund von Covid-19-relevanten Symptomen verweigert wird. Zum Beispiel, wenn vor Abflug eine erhöhte Körpertemperatur gemessen wird und das Flughafenpersonal die Beförderung ablehnt.
Falls ein Urlaub aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen verlängert werden muss, werden die anfallenden Mehrkosten, wie z.B. für die Unterkunft, von der Corona Reiseversicherung übernommen. Wenn die Reise aufgrund einer Covid-19 Erkrankung vorzeitig abgebrochen werden muss, werden auch alle nicht genutzten Reiseleistungen erstattet. In beiden Fällen werden zusätzlich entstehende Rückreisekosten ebenfalls erstattet.
Viele Reisekrankenversicherungen greifen auch bei einer Erkrankung an Covid-19 und übernehmen die notwendigen medizinischen Behandlungskosten im Urlaubsland. Auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an den Wohnort sind in der Regel mit abgedeckt.
Es ist am besten, eine Reiseversicherung mit zusätzlichem Covid-19-Schutz direkt bei der Buchung der Reise abzuschließen, spätestens jedoch in der Regel 30 Tage vor Reiseantritt. Es können auch andere Fristen gelten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Versicherer für detaillierte Informationen zu Abschlussfristen.
Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung (inklusive Reiseabbruchversicherung) oder eine Auslandskrankenversicherung hängen von mehreren Faktoren ab, wie der Anzahl und dem Alter der zu versichernden Personen, ob es sich um eine Einzel- oder Jahresversicherung handelt und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Für den optionalen Covid-19 Ergänzungsschutz gelten bei den meisten Versicherungsgesellschaften feste Tarife, je nachdem, ob es sich um eine Einzel- oder Jahresversicherung oder einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung handelt. Um das beste Produkt für sich zu finden, können Sie die verschiedenen Tarife online einsehen und vergleichen.
Was ist versichert?
Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen Einmal- oder Jahres-Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
- Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
- Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
- Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
- Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
- Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und
individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
Die Leistungsvoraussetzungen (versicherte Gründe) Ihrer
Hauptversicherung gelten als Grundlage und sind in den den Versicherungsbedingungen
geregelt.
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30
Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss
nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei
Werktage, möglich. Werktage sind Montag bis Samstag.
"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!",
18.09.2023
"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023
"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023