Der Verlust von geliebten Gegenständen auf Reisen kann nicht nur frustrierend, sondern auch kostspielig sein. Doch während viele Reisende in Panik geraten, hatte Familie K. für ihre Schweden-Ferien einen umfassenden Schutz abgeschlossen, der ihr Rettungsanker in dieser schwierigen Lage war. Echt passiert!
Eine gemütliche Pfingstwoche vor prasselndem Kaminfeuer im Ferienhaus und schwedisches Ambiente, so stellte sich das Ehepaar K. mit ihrer 2-jährigen Tochter den Urlaub vor. Doch der Schreck kam erst, als die Familie am vorletzten Abend vom Essen zurückkehrte und ihre Unterkunft verwüstet vorfand. Einbrecher hatten das Sicherheitsschloss an der Eingangstür geknackt und ein Chaos hinterlassen!
Zunächst war die Familie in Sorge, ob sich die Einbrecher noch im Haus befanden. Auf dem zweiten Blick wurde dann deutlich, wie groß das Ausmaß der Verwüstung tatsächlich war. Familie K. erstattete gleich am nächsten Morgen Anzeige bei der Polizei und meldeten den Vorfall ihrer Versicherung.
Insgesamt war ihnen ein Schaden von über 1.500 Euro entstanden, von dem seelischen Schock und Ärger gar nicht zu sprechen.
Die Tür ist aufgebrochen oder das Fenster ausgehebelt - bei schlecht gesicherten oder Ferienhäusern ohne Einzäunung ein eher leichtes Unterfangen. Die Täter sehen es neben Barem auf alles ab, was für gutes Geld wieder verkauft werden kann - von Fernseher, Mobiltelefone und Laptops bis zu Fahrräder, Surfequipment oder Grills. Sie schlagen zu, wenn die Bewohner unterwegs sind oder gerade schlafen.
Damit es gar nicht erst zu einem Einbruch kommt – die richtigen Vorkehrungen in der Unterkunft:
- Schließe immer alle Türen und Fenster ab und deponiere keine Wertgegenstände oder Bargeld in sichtbarer Weite.
- Benutze für deine Wertsachen, Papiere und Bargeld immer den Safe (sofern vorhanden).
- Platziere den Hausschlüssel für deine Unterkunft keinesfalls unter der Fußmatte oder Blumentöpfen, wenn du gerade unterwegs bist.
- Verschließe Haustüre und Fenster, wenn du dich auch nur im Garten aufhältst.
- Verschaffe keinen Personen ohne vorheriger Information deines Vermieters Zutritt zu deiner Unterkunft, selbst wenn sie sich als Gärtner, Poolreiniger oder Reinigungskraft ausgeben.