Krank auf Reisen: Was tun, wenn du im Urlaub krank wirst?

Ausgerechnet im Urlaub krank oder verletzt? Dann ist vor allem wichtig zu wissen, was jetzt zu tun ist: Wo findest du einen Arzt, wen solltest du informieren, welche Unterlagen brauchst du und was passiert mit deinen Urlaubstagen, wenn du arbeitsunfähig bist? Hier erfährst du Schritt für Schritt, was du bei Krankheit oder Unfall im Ausland beachten solltest und wie dich die Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherung unterstützt.

In diesem Artikel erfährst du, was du tun solltest, wenn du im Urlaub krank wirst, wie du medizinische Hilfe bekommst, was bei einer Krankschreibung im Ausland zu beachten ist, wann du Urlaubstage zurückbekommst und wie dich die Notrufzentrale bis hin zu einem notwendigen Krankenrücktransport unterstützt.

  1. Krank im Urlaub – was muss ich jetzt tun?
  2. Medizinische Hilfe im Ausland: Die ERGO Notrufzentrale unterstützt dich
  3. Krank im Urlaub: Bekomme ich meine Urlaubstage zurück?
  4. Krankschreibung im Ausland: Was muss ich beachten?
  5. Arztbesuch im Ausland: Rechnungen und Unterlagen aufbewahren
  6. Wann ist ein Krankenrücktransport notwendig?
  7. Welche Arten von Krankenrücktransport gibt es?
  8. Was kostet ein Krankenrücktransport aus dem Ausland?
  9. Worauf sollte ich bei einer Auslandskrankenversicherung achten?

Krank im Urlaub – was muss ich jetzt tun?

Fieber, Magen-Darm-Beschwerden, ein Unfall oder plötzlich starke Schmerzen: Wenn du im Ausland krank wirst, musst du häufig schnell entscheiden, was zu tun ist.

Krank im Ausland: Das solltest du jetzt tun

Wenn du während einer Auslandsreise krank und arbeitsunfähig wirst, sind einige zusätzliche Schritte wichtig:

  1. Bei akuter Lebensgefahr zuerst den örtlichen Notruf wählen.
  2. Benötigst du medizinische Hilfe, kontaktiere die ERGO Notrufzentrale, möglichst bevor du einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchst. Unsere Assistance-Experten unterstützen dich dabei, eine geeignete medizinische Versorgung vor Ort zu finden.
  3. Lass dich ärztlich untersuchen. Bist du während deines Urlaubs arbeitsunfähig, lass dir die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigen.
  4. Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich, wenn du arbeitsunfähig bist. Im Ausland gelten zusätzliche Mitteilungspflichten.
  5. Informiere gegebenenfalls deine gesetzliche Krankenkasse über deine Arbeitsunfähigkeit im Ausland.
  6. Bewahre ärztliche Berichte, Rezepte, Rechnungen und Zahlungsbelege auf. Diese Unterlagen können für die Erstattung durch deine Auslandskrankenversicherung wichtig sein.

Medizinische Hilfe im Ausland: Die ERGO Notrufzentrale unterstützt dich

Du brauchst auf deiner Reise einen Arzt, musst in ein Krankenhaus oder bist unsicher, welche medizinische Versorgung du benötigst? Dann kontaktiere möglichst zuerst die ERGO Notrufzentrale.

Die Notrufzentrale powered by Euro-Center ist rund um die Uhr erreichbar. Unsere Assistance-Experten klären deine Situation und unterstützen dich dabei, die passende medizinische Versorgung zu organisieren – beispielsweise bei der Suche nach einem geeigneten Facharzt oder Krankenhaus. In unserer Notrufzentrale sind 610 Experten sowie 24 Ärzte und Krankenschwestern rund um die Uhr für die Versicherten da. Das Assistance-Team der ERGO Reiseversicherung spricht über 32 Sprachen weltweit.

Bei Bedarf stehen unsere Mitarbeiter mit den behandelnden Ärzten vor Ort in Kontakt und können notwendige Kostenübernahmegarantien für Krankenhäuser im Ausland organisieren. Unterstützt werden sie von einem weltweiten Netzwerk aus Experten im Euro-Center, Krankenhäusern und Rücktransportunternehmen.

Bei akuter Lebensgefahr gilt: Wähle zuerst den örtlichen Notruf. Sobald es die Situation zulässt, schalte zusätzlich die ERGO Notrufzentrale ein.

Krank im Urlaub: Bekomme ich meine Urlaubstage zurück?

Wenn du während deines Urlaubs arbeitsunfähig erkrankst, können dir die nachgewiesenen Krankheitstage als Urlaubstage erhalten bleiben. Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz werden Tage, an denen du während deines Urlaubs nachweislich arbeitsunfähig bist, nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Voraussetzung ist, dass du deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich nachweisen kannst.

Wichtig: Krank zu sein und arbeitsunfähig zu sein ist nicht automatisch dasselbe. Nicht jede Erkrankung oder jedes Unwohlsein im Urlaub führt dazu, dass du Urlaubstage zurückbekommst. Entscheidend ist die ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit.

Die Krankheitstage verlängern deinen Urlaub außerdem nicht automatisch. Die nicht angerechneten Urlaubstage bleiben dir erhalten und müssen grundsätzlich erneut mit deinem Arbeitgeber abgestimmt werden.

Krankschreibung im Ausland: Was muss ich beachten?

Wirst du während einer Auslandsreise arbeitsunfähig, solltest du dich möglichst schnell um einen ärztlichen Nachweis kümmern.

  1. Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen: Aus der ärztlichen Bescheinigung sollte hervorgehen, dass du arbeitsunfähig bist. Eine reine Bestätigung, dass du erkrankt bist oder behandelt wurdest, reicht nicht aus. Bewahre die Bescheinigung sorgfältig auf.
  2. Arbeitgeber unverzüglich informieren: Informiere deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über deine Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und deine Adresse am Aufenthaltsort.
  3. Krankenkasse informieren: Bist du gesetzlich krankenversichert, musst du auch deine Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
  4. Rückkehr nach Deutschland mitteilen: Kehrst du nach Deutschland zurück und bist weiterhin arbeitsunfähig, informiere deinen Arbeitgeber und als gesetzlich Versicherter auch deine Krankenkasse unverzüglich über deine Rückkehr. Achte außerdem darauf, dass deine Arbeitsunfähigkeit bei Bedarf lückenlos ärztlich dokumentiert wird.

Arztbesuch im Ausland: Rechnungen und Unterlagen aufbewahren

Kontaktiere deshalb bei medizinischer Hilfe möglichst frühzeitig die ERGO Notrufzentrale – am besten bevor du eine Behandlung beginnst. Das ist insbesondere bei teuren Behandlungen oder einem Krankenhausaufenthalt wichtig: Unsere Assistance-Experten können sich mit der medizinischen Einrichtung vor Ort abstimmen und bei versicherten Leistungen eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus organisieren. So musst du hohe Behandlungskosten nicht selbst vorstrecken.

Bewahre trotzdem möglichst alle medizinischen Unterlagen und Belege auf:

  • detaillierte Arztrechnungen und Krankenhausrechnungen
  • Zahlungsbelege
  • ärztliche Berichte und Befunde
  • Rezepte und Medikamentenrechnungen
  • gegebenenfalls weitere Belege für medizinisch notwendige Leistungen

Hast du kleinere Behandlungskosten zunächst selbst bezahlt, können die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsbelege für die spätere Erstattung durch deine Auslandskrankenversicherung benötigt werden.

Gut zu wissen: Der ärztliche Nachweis deiner Arbeitsunfähigkeit und die Unterlagen für deine Auslandskrankenversicherung erfüllen unterschiedliche Zwecke. Bewahre deshalb sämtliche medizinischen Dokumente und Belege auf.

Wann ist ein Krankenrücktransport notwendig?

Nicht jede Erkrankung im Ausland bedeutet, dass du nach Deutschland zurücktransportiert werden musst. Ob und wie ein Krankenrücktransport möglich ist, hängt unter anderem von deiner Erkrankung oder Verletzung, deiner Transportfähigkeit und der medizinischen Situation ab.

Ist ein Rücktransport notwendig, übernimmt die Notrufzentrale die Organisation und stimmt sich eng mit den behandelnden Ärzten vor Ort ab.

Je nach Gesundheitszustand kann ein Rücktransport beispielsweise in einem normalen Passagierflugzeug, liegend oder unter intensiver medizinischer Betreuung erfolgen.

Welche Arten von Krankenrücktransport gibt es?

Abhängig von der Schwere der Erkrankung oder Verletzung kommen unterschiedliche Transportmöglichkeiten infrage:

  • Sitzend im Passagierflugzeug oder liegend im Stretcher: Bei einem Stretcher wird in einem Linienflugzeug eine spezielle Liegevorrichtung eingebaut.
  • Privater Ambulanzflieger: Patienten, die eine besonders intensive medizinische Betreuung benötigen, können beispielsweise auf Kurz- und Mittelstrecken in einem Ambulanzflugzeug transportiert werden.
  • Patient Transport Compartment (PTC): Auf Langstrecken kann ein Patient Transport Compartment eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um eine abgeschlossene Spezialkabine innerhalb einer Linienmaschine, in der eine intensivmedizinische Betreuung möglich ist.

Welche Form des Rücktransports infrage kommt, wird anhand der individuellen medizinischen Situation entschieden.

Was kostet ein Krankenrücktransport aus dem Ausland?

Ein Krankenrücktransport kann sehr teuer werden. Je nach Reiseland, Entfernung, Gesundheitszustand und erforderlicher medizinischer Betreuung können schnell hohe fünfstellige Kosten entstehen.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland grundsätzlich nicht. Deshalb gehört der Krankenrücktransport zu den wichtigen Leistungen, auf die du beim Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung achten solltest.

Worauf sollte ich bei einer Auslandskrankenversicherung achten?

Um sicher zu gehen, dass in jedem Fall ein Anspruch auf einen Krankenrücktransport aus dem Reiseland besteht, kommt es auf das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen an.

  • Wichtig: Achte beim Abschluss der Reisekrankenversicherung darauf, dass ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport abgesichert ist.
  • Das bedeutet: Der Rücktransport nach Hause aus dem Reiseland erfolgt in jedem Fall – auch dann, wenn die medizinische Versorgung vor Ort ausreichen würde. Voraussetzung ist natürlich, du benötigst einen Rücktransport und bist aus medizinischer Sicht dafür transportfähig (medizinisch sinnvoll und vertretbar).

Fazit

Krank im Urlaub – das Wichtigste auf einen Blick

Wenn du im Urlaub krank wirst, ist vor allem wichtig, schnell die richtigen Schritte einzuleiten:

  1. Medizinische Hilfe organisieren: Kontaktiere bei Krankheit oder Unfall im Ausland möglichst frühzeitig die ERGO Notrufzentrale. Bei akuter Lebensgefahr wählst du zuerst den örtlichen Notruf.
  2. Arbeitsunfähigkeit nachweisen: Möchtest du Krankheitstage als Urlaubstage zurückbekommen, benötigst du einen ärztlichen Nachweis deiner Arbeitsunfähigkeit.
  3. Arbeitgeber und Krankenkasse informieren: Melde eine Arbeitsunfähigkeit im Ausland unverzüglich deinem Arbeitgeber und gegebenenfalls deiner gesetzlichen Krankenkasse.
  4. Unterlagen aufbewahren: Sammle ärztliche Berichte, Rechnungen, Rezepte und Zahlungsbelege für eine mögliche Kostenerstattung.
  5. Bei größeren Behandlungen frühzeitig Kontakt aufnehmen: Insbesondere bei teuren Behandlungen oder einem Krankenhausaufenthalt kann die Notrufzentrale bei versicherten Leistungen eine Kostenübernahmegarantie organisieren.
  6. Krankenrücktransport abstimmen: Ist ein Rücktransport erforderlich, organisiert die Notrufzentrale die geeignete Transportform in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten.