Falschparken kann mitunter teuer werden, außerdem drohen Punkte in Flensburg. Ist Parken in zweiter Reihe ein Kavaliersdelikt? In diesem Artikel erfährst du, wo Parken verboten ist und was die Parkverstöße im Einzelnen kosten.

Allgemeine Informationen zum Park- und Halteverbot

Der Unterschied zwischen Halten und Parken ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Beim Halten wird die Fahrt nur unterbrochen und das Fahrzeug wird nicht verlassen. Wer länger als drei Minuten hält oder aus dem Auto aussteigt, der parkt automatisch. In Halteverbotszonen ist somit generell auch das Parken verboten.

Wo ist das Parken verboten?

In der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, wo das Parken generell verboten ist. Grundsätzlich muss immer am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung geparkt werden. Entgegen der Fahrtrichtung, also auf der linken Fahrbahnseite, darf nur in Einbahnstraßen oder bei rechts am Fahrbahnrand verlaufendenden Straßenbahnschienen geparkt werden. Außerdem wird auch geahndet, wer nicht platzsparend parkt oder andere Verkehrsteilnehmer beim Ein- und Aussteigen gefährdet.

Bußgeldkatalog: Das kostet Falschparken 

Wer beim Falschparken ertappt wird, muss mindestens mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Häufige Bußgelder für Parken im Parkverbot oder Falschparken fällig werden und für was es im Einzelnen auch Punkte in Flensburg gibt, zeigt die Auflistung:

Parkverstoß Bußgeld Punkte
in zweiter Reihe geparkt 55 € -
- mehr als 15 Min 85 € 1
- mehr als 15 Min mit Behinderung
90 € 1
- mit Behinderung 80 € 1
- mit Gefährdung 90 € 1
- mit Unfallverursachung 110 € 1
auf Geh- oder Radweg geparkt 55 € -
- mit Behinderung 70 € 1
- mehr als 1 Stunde 70 € 1
- mehr als 1 Stunde mit Behinderung 80 € 1
- mehr als 1 Stunde mit Gefährdung 80 € 1
- mehr als 1 Stunde mit Unfallverursachung 100 € 1
an Engstelle geparkt und dabei
Rettungsfahrzeuge blockiert
100 € 1
vor Feuerwehrzufahrt geparkt 55 € -
- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 100 € 1
im Bereich von Schienenfahrzeugen geparkt 55 € -
- mit Behinderung 70 € 1
an Bushaltestelle oder Bussonderstreifen geparkt 55 € -
- mit Behinderung 70 € -
- mit Gefährdung 80 € -
- mit Unfallverursachung 100 € -
im Halteverbot geparkt 25 € -
- mit Behinderung 40 € -
- mehr als 1 Stunde 40 € -
- mehr als 1 Stunde mit Behinderung 50 € -

Bußgeldkatalog 2024

Regionale Unterschiede beim Parken

Regionale Unterschiede beim Parken können durch kommunale Verordnungen, besondere Verkehrsbedingungen und lokale Gewohnheiten entstehen. Einige typische regionale Abweichungen in Deutschland sind:

  • Parkzonenregelungen: In vielen Städten gibt es spezielle Anwohnerparkzonen oder Kurzzeitparkzonen, die lokal unterschiedlich geregelt sind. Oft wird Parken nur für Anwohner mit Parkausweisen erlaubt, während Besucher nur zeitlich begrenzt parken dürfen oder spezielle Parkscheine benötigen.
  • Parkzeiten in Städten: In größeren Städten wie Berlin, München oder Hamburg gibt es oft unterschiedliche Regelungen zu den Parkzeiten. In manchen Straßen darf man beispielsweise nachts oder an Wochenenden kostenlos parken, während zu Stoßzeiten Gebühren anfallen. Diese Zeiten können je nach Stadtteil variieren.
  • Parkscheibenpflicht: In einigen Städten und Gemeinden gibt es bestimmte Bereiche, in denen eine Parkscheibe vorgeschrieben ist. Diese Vorschriften können regional unterschiedlich sein – zum Beispiel in Bezug auf die erlaubte Parkdauer oder die Uhrzeiten, zu denen die Parkscheibe verwendet werden muss.
  • Parken in touristischen Gebieten: In touristischen Regionen wie Küstenstädten, Alpenregionen oder beliebten Ausflugszielen gibt es oft spezielle Parkregelungen, die saisonabhängig sind. Während der Hauptsaison können strengere Regelungen gelten, etwa Parkverbote in dicht besiedelten Ortskernen oder höhere Parkgebühren.
  • Umweltzonen und emissionsfreie Zonen: In vielen deutschen Städten gibt es Umweltzonen, in denen Fahrzeuge nur mit einer entsprechenden Umweltplakette parken oder fahren dürfen. Diese Zonen sind lokal unterschiedlich groß und ihre Regeln variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen Stadt und den geltenden Umweltstandards.
  • Parken an Feiertagen: In katholischen Regionen Bayerns oder im Saarland gelten an kirchlichen Feiertagen manchmal spezielle Regelungen, die es in anderen Regionen nicht gibt, etwa eingeschränkte Parkmöglichkeiten oder besondere Verordnungen für das Parken in der Nähe von Kirchen.

Wo gilt Parkverbot in der Schweiz, in Österreich, Italien, Frankreich und Italien

Die meisten Parkverbote sind mit denen in Deutschland vergleichbar. Es gibt jedoch landesspezifische Besonderheiten: