Mit ihm in der Tasche darf man in über 170 Staaten ohne Visum einreisen: Der deutsche Reisepass ist unsere Freikarte in die Welt. Alles rund um das wichtigste Utensil im Reisegepäck und was du wissen musst, wenn dein Pass kurz vor der Abreise abläuft oder sogar abhandenkommt!

1. Der biometrische Reisepass

Seit 2017 wird der biometrische Reisepass ausgestellt - ein Ausweisdokument in Papierform kombiniert mit einem digitalen, biometrischen Passfoto und zwei Fingerabdrücken, die auf einem Chip gespeichert sind. Mit diesen Extras an Sicherheit ausgestattet soll er zuverlässig vor Missbrauch oder Fälschung schützen und vor allem eine schnelle Überprüfung der Identität bei Ausweiskontrollen sichern.

Der biometrische Reisepass (auch elektronischer Reisepass genannt) mit 32 Seiten kostet für Personen über 24 Jahre 70 Euro (10 Jahre gültig) und bis 24 Jahre 37,50 Euro (6 Jahre gültig).

2. Upps, mein Reisepass läuft kurz vor der Abreise ab - und jetzt?

Keine Panik! Sind es bis zum Abflug noch mindestens 5 Tage, beantrage noch am gleichen Tag bis 12 Uhr mittags einen Reisepass im Express-Bestellverfahren. Diesen kannst du nach drei bis vier Arbeitstagen (Montag bis Freitag) bei der zuständigen Behörde abholen. Allerdings kostet dich der extra-schnelle Service einen Aufschlag von ca. 32 Euro.

Ist es für den Express-Pass schon zu spät, bleibt nur noch der vorläufige Reisepass. Dieser ist ab Ausstellungsdatum ein ganzes Jahr gültig und kostet 26 Euro.

3. Welches Reisedokument brauchen meine Kinder - Reisepass oder Personalausweis?

Auch Kinder müssen auf Reisen außerhalb Deutschlands ein eigenes Reisedokument mitführen.

  • Für Reisen innerhalb der EU sowie im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (für 22,80 Euro).
  • Werden Länder außerhalb der EU bereist, benötigen alle Kinder seit dem 1. Januar 2024 einen normalen Reisepass inkl. Chip - zu gleichen Konditionen wie für Erwachsene bis 24 Jahre. Der alte Kinderreisepass ohne Speichermedium und einer Gültigkeitsdauer von nur einem Jahr wurde damit abgeschafft. 

Das Gute daran ist, dass der normale Reisepass weltweit anerkannt ist und Kinder für die Einreise in manche Länder (z. B. Australien oder USA) kein zusätzliches Visum mehr benötigen wie es mit dem Kinderreisepass noch erforderlich war.

Aufgepasst jedoch vor allem bei Babys und Kleinkindern! Verändern sich die Kleinen so stark, dass sie über das biometrische Passbild nicht mehr identifiziert werden können, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen, um Schwierigkeiten bei der Passkontrolle zu umgehen. 

4. Reisepass verloren oder gestohlen - was mache ich nun?

Wer plötzlich ohne Reisepass dasteht, muss versuchen, Ruhe zu bewahren und Schritt für Schritt die richten Maßnahmen ergreifen. Grundsätzlich sollte aber immer eine Ausweiskopie in einer Cloud oder als Bild im Handy gespeichert sein, um sich im Ernstfall viel Zeit und Nerven zu sparen.

Wenn der Reisepass weg ist - das ist jetzt zu tun:

  1. Egal, ob nun verloren oder gestohlen – in beiden Fällen muss man das der zuständigen Passbehörde melden. Die Passbehörde informiert die Polizei, die die Daten über den Verlust an Interpol und das Schengener Informationssystem weiterleitet. Denn es kommt immer wieder vor, dass Papiere illegal genutzt werden oder wieder auftauchen.
  2. Im Ausland meldest du den Verlust des Reisepasses bei der nächsten Polizeistation. Lasse dir eine Kopie der Verlustmeldung aushändigen, damit du einen Ersatz beantragen kannst.
  3. Suche die nächstgelegene deutsche Botschaft oder ein Konsulat in deinem Reiseland auf (in Ausnahmefällen kann es auch ein Honorarkonsulat sein). Dort hilft man dir weiter und stellt dir einen „Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland“ aus.
  4. Wichtig: Es gibt einige Länder, die bei der Ausreise einen Einreisestempel im Pass verlangen – als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall muss bei Verlust des Passes ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden. Das dauert natürlich ein bisschen und kann deine Weiterreise verzögern.
  5. Wenn du deinen Reisepass nur verlegt hast und wiederfindest, vergiss nicht, das der Passbehörde zu melden!