Du hast deinen Traumjob ergattert und die Freude ist groß – wäre da nicht der bereits geplante Urlaub und die damit verbundenen Stornokosten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wie dir eine Reiseversicherung auch bei einem neuen Job und berufsbedingten Veränderungen helfen kann.
Gerade erst im neuen Job gestartet, möchte man dem Chef nicht direkt in der ersten Woche einen Urlaubsantrag vorlegen. In der Probezeit besteht außerdem oft kein Anspruch auf Urlaub. Muss der geplante Urlaub storniert werden, entstehen meist Stornokosten für Flug, Hotel und andere Leistungen – manchmal sogar für den gesamten Reisepreis, je nach Tarif und Zeitpunkt der Stornierung.
Vorteilhaft ist es, wenn du vorab eine Reiseversicherung mit umfassenden Stornogründen abgeschlossen hast. Eine Reiserücktrittsversicherung springt nicht nur bei Krankheit oder Unfall ein, sondern deckt auch berufsbedingte Veränderungen wie einen Jobwechsel ab.
Tipp: Falls du aktiv nach einem neuen Job suchst, solltest du bei der Urlaubsbuchung auf einen passenden Versicherungsschutz achten. So bist du abgesichert, falls du deinen Urlaub wegen eines neuen Jobs stornieren musst und bekommst die Stornokosten erstattet.
Dein Vorteil: Du kannst entspannt und sorgenfrei in den neuen Job starten und sparst dein Urlaubsbudget für die Zeit nach der Probezeit – perfekt für den ersten Urlaub im neuen Arbeitsverhältnis!
Neben den häufigsten Gründen, wie einer unerwarteten Krankheit, einer Impfunverträglichkeit oder einem Unfall, greifen Rücktrittsversicherungen auch bei anderen wichtigten Stornogründen.
Wichtig: Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die finanziellen Risiken bis zum Reiseantritt – mit der inkludierten Reiseabbruch bei der ERGO Reiseversicherung sogar darüber hinaus.
Sie sichert dich jedoch nicht für alle Stornogründe ab, sondern für die häufigsten wie eine unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder auch die konjunkturbedingte Kurzarbeit. Die Angst zu reisen oder sich anzustecken ist jedoch grundsätzlich nicht versicherbar.