Du hast deinen Traumjob ergattert und die Freude ist groß – wäre da nicht der bereits geplante Urlaub und die damit verbundenen Stornokosten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Wie dir eine Reiseversicherung auch bei einem neuen Job und berufsbedingten Veränderungen helfen kann.
Frisch gestartet in den Job, will man dem neuen Chef nicht gleich in der ersten Woche einen Urlaubsantrag vor die Nase halten. Zumal in der Probezeit oftmals auch kein Anspruch auf freie Tage besteht. Muss der Urlaub storniert werden, fallen meist Stornokosten für Flug, Hotel und Co. an. Je nach Buchungstarif oder Stornozeitraum kann es sogar der komplette Reisebetrag sein.
Im Vorteil ist, wer vorher eine Reiseversicherung mit umfassenden Storno-Gründen abgeschlossen hat. So greift die Reiserücktrittsversicherung nicht nur bei Krankheit oder Unfall vor der Reise. Sie deckt zudem berufsbedingte Veränderungen wie u. a. den Jobwechsel ab.
Tipp: Wenn du bereits für einen Jobwechsel aktiv auf der Suche bist, ist es ratsam dich bei der Urlaubsbuchung für den Fall eines Reiserücktritts bzw. Storno abzusichern. Solltest du deinen Urlaub aufgrund deines neuen Jobs stornieren müssen, erhältst du die Stornokosten mit dem richtigen Versicherungsschutz wieder zurück.
Dein Vorteil: So startest du sorgenfrei in deinen neuen Job und sparst dir dein komplettes Urlaubsbudget auf. Und zwar ganz entspannt für deinen ersten Urlaub nach der Probezeit!
Neben den häufigsten Gründen, wie einer unerwarteten Krankheit, einer Impfunverträglichkeit oder einem Unfall, greifen Rücktrittsversicherungen auch bei anderen wichtigten Stornogründen.
Wichtig: Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die finanziellen Risiken bis zum Reiseantritt – mit der inkludierten Reiseabbruch bei der ERGO Reiseversicherung sogar darüber hinaus.
Sie sichert dich jedoch nicht für alle Stornogründe ab, sondern für die häufigsten wie eine unerwartete schwere Erkrankung, Schwangerschaft oder auch die konjunkturbedingte Kurzarbeit. Die Angst zu reisen oder sich anzustecken ist jedoch grundsätzlich nicht versicherbar.