Im Zeitalter von Social Media landen viele Fotos nicht mehr im privaten Fotoalbum, sondern sind für alle Menschen online sichtbar. Doch nicht alle Fotos dürfen in den sozialen Netzwerken geteilt werden. Was ist eigentlich erlaubt? Wen, was oder wo dürfen Reisende und Drohnenpiloten fotografieren? Unbedarft kann man als Amateur schnell großen Schaden anrichten. So machst du alles richtig!

1. Rechte am eigenen Bild – gilt das auch für Urlaubsfotos?

Generell solltest du nicht einfach drauf los knipsen, sonst kann es passieren, dass du mit Veröffentlichung des Bildes die Rechte von Dritten verletzt. Auch bei Urlaubsfotos gilt das sogenannte „Recht am eigenen Bild“, womit das Persönlichkeitsrecht von Abgebildeten gemeint ist. Ist eine Person auf dem Foto gut erkennbar, sollte sie um Erlaubnis gebeten werden, bevor das Bild publiziert wird. Denn ohne kann es durchaus zu einem zivilrechtlichen Verfahren mit Geld - oder sogar Freiheitsstrafen kommen.

Keine Einwilligung ist nötig, wenn die Personen als sogenanntes Beiwerk zum Foto erscheinen und nicht aus dem Bild hervorstechen. Wenn sich also eine Person zufällig im Hintergrund des eigentlichen Hauptmotives befindet, ist das kein Problem. 

2. Darf ich mich vor Kunstwerken fotografieren?

Gegenstände und Kunstwerke unterliegen dem gesetzlichen Urheberrecht und dürfen nicht ohne entsprechende Erlaubnis online gestellt werden. In einigen Museen ist es zwar erlaubt, zu fotografieren - aber Vorsicht: Das schließt nicht das Recht einer Veröffentlichung mit ein. Sobald das Bild in den sozialen Medien hochgeladen wird, entspricht es rechtlich gesehen einer Publikation und der Künstler muss um sein Einverständnis gebeten werden.

In Deutschland gilt jedoch: Ist der Künstler schon vor 70 Jahren gestorben, ist das Urheberrecht nicht mehr anwendbar. Das sogenannte Schutzrecht erlischt und die Werke gelten als gemeinfrei, sofern keine weiteren Rechteinhaber existieren. Doch bloß nicht vorschnell handeln: Gerade bei Ausstellungen und Galerien ist das gültige Hausrecht zu beachten und der Veranstalter trotzdem um Erlaubnis zu bitten.

3. Ist ein Selfie vor Gebäuden unter freiem Himmel erlaubt?

Beim Sightseeing kann man sich selbst durchaus in Szene setzen. In Deutschland regelt dabei die sogenannte Panoramafreiheit, Gebäude wie beispielsweise der Kölner Dom oder Hamburger Michel bedenkenlos ablichten zu dürfen. Sie gestattet jedem, geschützte Gebäude oder Denkmäler, die sich bleibend auf öffentlichen Flächen befinden, ohne eine Einwilligung zu fotografieren und im Internet zu vervielfältigen.

In anderen Urlaubsländern solltest du grundsätzlich mehr Acht geben. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, ein Selfie mit dem Eiffelturm bei Nacht zu veröffentlichen. Das Urheberrecht des beleuchteten Wahrzeichens liegt nämlich bei dem Lichtkünstler Pierre Bideau. In Dubai hingegen dürfen keine Regierungsgebäude oder militärischen Anlagen sowie Anwesen der Scheichfamilie fotografiert werden. Auch in Russland ist es nicht gestattet, strategisch bedeutende Einrichtungen abzulichten – dazu zählen auch Flughäfen und Brücken. In Ländern ohne Panoramafreiheit wie Frankreich, Belgien oder Italien ist jede Veröffentlichung grundsätzlich unzulässig.

Wer unsicher ist, erkundigt sich beim Auswärtigen Amt, welche Einschränkungen für das jeweilige Urlaubsland gelten.

Besser informieren: Jedes Land hat seine Regeln in Sachen Fotografie und verhängt zum Teil hohe Strafen.

4. Bildrechte verschenken - wie dürfen Instagram & Co. deine Bilder nutzen?

Selbst sollte man genauso auf seine eigenen Bildrechte achten! Bevor man seine Fotos in einem Portal oder einer Community ins Netz stellt, empfiehlt es sich, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen, welche Rechte man beim Hochladen an den Betreiber abtritt. So steht beispielsweise in den AGBs von Meta geschrieben:

„Für die Bereitstellung des Dienstes benötigen wir jedoch bestimmte gesetzliche Berechtigungen (eine so genannte „Lizenz“) von dir. Wenn du Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind (wie Fotos oder Videos), auf oder in Verbindung mit unserem Dienst teilst, postest oder hochlädst, räumst du uns hiermit eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz ein, deine Inhalte (gemäß deinen Privatsphäre- und App-Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen, damit wir den Instagram-Dienst zur Verfügung stellen können.” 

Damit ist es Instagram oder Facebook rein rechtlich erlaubt, jedes gepostete Bild nach eigenem Interesse zu verwenden.

5. Ist Drohnenfotografie im Urlaub erlaubt? 

Jedes Land hat eigene Gesetze. Informiere dich unbedingt vorab beim Konsulat! Selbst ein harmloser Einsatz im Urlaub kann völlig aus dem Ruder laufen und missverstanden werden. Vor allem in politisch angespannten Reiseländern ist vor einem Einsatz abzuraten. In den USA gelten beispielsweise ähnliche Regeln wie bei uns. So darf eine Drohne nicht höher als 400 Fuß (etwa 120 Meter) aufsteigen und muss in Sichtweite bleiben. Und auch in den USA gibt es Sperrzonen wie Kernkraftwerke, Militärareale und Flugplätze.