Ein verspäteter Flug ist nicht nur ärgerlich – er kann dir auch den Start in den Urlaub vermiesen oder wichtige Termine durcheinanderbringen. Aber wusstest du, dass du in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung hast? Hier erfährst du, wann dir Geld zusteht, was du tun musst – und welche Reiseversicherungen dich zusätzlich schützen.

Wann hast du Anspruch auf Geldentschädigung?

Wenn dein Flug sich um mindestens 3 Stunden verspätet, kannst du laut EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) eine Entschädigung verlangen – vorausgesetzt:

  • Dein Flug startet in der EU, oder
  • du fliegst mit einer EU-Airline in die EU ein.

Wenn dein Flug sich um mindestens 3 Stunden verspätet, kannst du laut EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) eine Entschädigung verlangen – vorausgesetzt:

  • Dein Flug startet in der EU, oder
  • du fliegst mit einer EU-Airline in die EU ein.

So hoch fällt die Entschädigung aus:

Flugstrecke ab 3 Stunden Verspätung Entschädigung
Bis 1.500 km Ja 250 €
1.500–3.500 km Ja 400 €
Über 3.500 km (außerhalb der EU) Ja (ab 4 Std.) 600 €

Die Entschädigung kann halbiert werden, wenn der Flug zwar verspätet, aber weniger als 4 Stunden später am Ziel ankommt (bei Langstrecke).

Wann bekommst du keine Entschädigung?

Die Fluggesellschaft muss selbst für die Verspätung verantwortlich sein – z. B. bei:

  • Technischen Problemen
  • Organisatorischen Fehlern
  • Verspäteter Crew

Keinen Anspruch hast du, wenn außergewöhnliche Umstände die Ursache sind, zum Beispiel:

  • Unwetter
  • Sicherheitsrisiken
  • Streiks (außer bei Airline-Mitarbeiter:innen)
  • Politische Krisen

Deine Rechte während der Wartezeit

Schon ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline dir kostenlos:

  • Snacks und Getränke anbieten (unbedingt Belege sammeln)
  • Zwei Telefonate oder E-Mails ermöglichen
  • Bei längerer Wartezeit: Hotelübernachtung und Transfer organisieren (unbedingt Belege sammeln)

Diese Leistungen stehen dir unabhängig vom Grund der Verspätung zu.

So machst du deine Entschädigung geltend

  1. Verspätung nachweisen: Notiere dir die tatsächliche Ankunftszeit und lass dir diese am besten bestätigen.
  2. Airline kontaktieren: Nutze das Beschwerdeformular auf der Airline-Website oder schreibe eine E-Mail.
  3. Fristen beachten: Deine Ansprüche verjähren meist nach 3 Jahren.

Tipp: Es gibt Online-Dienstleister, die dir bei der Durchsetzung helfen – meist gegen eine Erfolgsprovision.

Internationale Flüge: Wann dir eine Entschädigung zusteht

Bei internationalen Flügen hast du unter dem Montrealer Übereinkommen Anspruch auf Schadenersatz, wenn deine Ankunft deutlich verspätet ist – vorausgesetzt, das Abkommen gilt für dein Reiseland (also Abflug- und Zielland haben es unterzeichnet). Die Airline muss nur dann nicht zahlen, wenn sie beweisen kann, dass sie alles Zumutbare getan hat, um die Verspätung zu vermeiden.

Die Entschädigung ist gesetzlich gedeckelt:

  • für Passagiere liegt die Grenze derzeit bei etwa 8.000 €
  • für Gepäck bei rund 2.000 €

Wichtig: Du musst deine zusätzlichen Kosten belegen können – zum Beispiel mit Quittungen für Übernachtung, Ersatzkleidung oder Hygieneartikel.

Preisminderung für Pauschalurlauber

Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast und mehr als vier Stunden verspätet am Urlaubsziel ankommst, kannst du eine Minderung des Reisepreises verlangen. Der Grund: Die Flugverspätung gilt als mangelhafte Erfüllung des Reisevertrags.

Typischerweise kannst du pro weiterer Stunde Verspätung 5 % des Tagesreisepreises ansetzen – maximal jedoch 20 % des Gesamtpreises. Kleinere Verspätungen gelten meist als bloße Unannehmlichkeit, die du hinnehmen musst.

Wenn sich dein Urlaub stark verkürzt – z. B. du kommst bei einer einwöchigen Reise erst am dritten Tag an – kann dir zusätzlich Schadenersatz zustehen. In schweren Fällen darfst du bei einem erheblichen Reisemangel sogar vom Reisevertrag zurücktreten.

Was bringt dir eine Reiseversicherung?

Bei einer reinen Flugverspätung hilft dir eine Reiserücktrittsversicherung nicht weiter – sie greift, wenn du deine Reise zum Beispiel wegen Krankheit gar nicht erst antreten kannst.

Wichtig für unterwegs: Bei der ERGO Reiseversicherung ist die Reiseabbruchversicherung bereits in der Reiserücktrittsversicherung enthalten. Sie schützt dich, wenn du z. B. wegen einer Flugverspätung deinen Anschluss verpasst oder deine Reise unerwartet später fortsetzen musst – dann können Zusatzkosten übernommen werden.

Auch eine Reisegepäckversicherung kann sinnvoll sein: etwa wenn dein Koffer durch die Flugverspätung verspätet ankommt oder verloren geht.