Erstattung von Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland
- Kosten für Arznei-, Heil- und Verbandmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Hilfsmittel
- Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitreisendes Kind stationär im Krankenhaus behandelt werden muss
Kosten für Kranken-, Gepäck-Transporte und Überführung
- Medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft
- Medizinisch notwendiger Krankentransport zur ambulanten Erstversorgung in ein Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft
- Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport an den Wohnort inklusive einer mitreisenden Begleitperson (sofern sie zu diesem Zeitpunkt eine Auslandskrankenversicherung der ERGO Reiseversicherung hat)
- Rückholung des Gepäcks vom Aufenthaltsort an den Wohnort der versicherten Person
- Kosten für die Überführung an den letzten ständigen Wohnort oder wahlweise die Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten
Krankenbesuch: wenn der stationäre Aufenthalt voraussichtlich länger als 5 Tage dauert, werden die Beförderungskosten für den Krankenbesuch einer nahestehenden Person übernommen
Betreuung: die Ärzte und Mitarbeiter unserer Notrufzentrale sprechen insgesamt etwa 12 Sprachen: Sie nehmen Kontakt zu den behandelnden Ärzten vor Ort auf, übersetzen dem Kunden die Diagnose und bleiben mit dem Hausarzt in Verbindung
Kostenübernahmegarantie: viele Krankenhäuser im Ausland verlangen vor Behandlungen, die über lebenserhaltende Maßnahmen hinausgehen, eine Kostenübernahmegarantie
Arzneimittel-Beratungs-Service: sollten während der Reise Arzneimittel oder Ersatzpräparate nötig werden (wenn z.B. ein Kunde seine Schilddrüsenmedikamente verliert), beraten die Mitarbeiter der Notrufzentrale hinsichtlich vor Ort erhältlicher Medikamente
Rückholung von Kindern: wenn sich z. B. die Eltern aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod nicht mehr um die Kinder kümmern können, organisiert die ERGO Reiseversicherung deren Rückreise zum Wohnort und übernimmt die Mehrkosten der Rückreise
Such-, Rettungs- und Bergungskosten: diese Kosten können anfallen, wenn ein Kunde beispielsweise beim Skifahren oder Wandern einen Unfall erleidet. In diesem Fall werden die Kosten bis maximal 15.000 € übernommen
Alle Leistungen & Kostenerstattungen finden Sie detailliert in unseren Versicherungsbedingungen, Teil C Reisekranken-Versicherung.