Vorteile der Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung schützt Ihr Urlaubsbudget, wenn Sie eine Reise kurzfristig nicht antreten oder unterwegs abbrechen müssen. Gerade kurz vor Reisebeginn können Stornokosten hoch sein – hier springt Ihr Reiseschutz ein. Ob Krankheit, ein Notfall in der Familie oder ein Schaden zuhause: Mit der Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind alle Ihre Reisen innerhalb eines Jahres automatisch abgesichert – egal wohin und wie oft Sie verreisen.
Kostenerstattung bei Reiserücktritt & Abbruch
Erstattung von Stornokosten, Umbuchungsgebühren sowie Zusatzkosten bei Reiseabbruch oder Verlängerung.
Flexible Reisepreis-Stufen
Individueller Schutz für Reisepreise bis zu 20.000 € pro Jahr.
Einzel-, Paar- oder Familienschutz
Für beliebig viele Reisen weltweit – mit oder ohne Selbstbeteiligung, auch bei getrennten Reisen.
Alles auf einen Blick
Die Jahresreiserücktrittsversicherung können Sie als Einzelperson, Paar oder als Familie abschließen. Als Paar gelten 2 Erwachsene. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu 5 sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
- Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reiseantritt nicht behandelt wurde.
- Tod und schwere Unfallverletzung.
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
- Bei versichertem Nichtantritt leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
- Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
- Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Reisepreis.
- Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
- Bearbeitungs- oder Servicegebühren für die Stornierung der Reise.
- Eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung auf eines dieser Ereignisse.
- Suchterkrankungen.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung genannt sind.
Versicherungsschutz besteht auf Reisen weltweit. Für Reisen innerhalb des Landes, in dem sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Ihre Arbeitsstätte befindet, gilt: Der Zielort muss mehr als 50 km von Ihrem Wohn- oder Arbeitsort entfernt sein – oder Ihre Reise beinhaltet mindestens eine Übernachtung.
Versicherungsbedingungen |
Produktinformation |
| Enthalten alle Vertragsregeln und den vollständigen Versicherungsschutz. | Bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Leistungen. |
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