Reiserücktrittsversicherung

Vorteile der Reiserücktrittsversicherung

  • Absicherung des Reisebudgets: bei Storno oder Abbruch bzw. Verlängerung der Reise - durch die versicherte Person oder von Risikopersonen wie Angehörige oder Betreuungspersonen
  • Schutz bei verspäteter Anreise: wir übernehmen die Mehrkosten der Hinreise und ersetzen nicht genutzte Reiseleistungen aus versicherten Gründen
  • Sorglos planen das ganze Jahr: als Jahres-Reiseschutz für beliebig viele Reisen im Jahr gültig

Häufige Gründe für eine Stornierung oder einen Reiseabbruch sind Krankheit, Unfall, Impfunverträglichkeit oder ein Notfall daheim. Mit der Reiserücktrittsversicherung können Sie Ihre Reise ohne Sorgen planen. Sind Sie jedoch unsicher, die Reise anzutreten? Unsere Stornoberatung hilft Ihnen bei der Storno-Entscheidung und prüft Ihre Möglichkeiten, die Reise doch noch anzutreten.

Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich

Produkt

Sparfuchs

Reiserücktrittsversicherung (Einmalschutz)

Sparfuchs

Jahres-Reiserücktrittsversicherung Sparfuchs

Sparfuchs

Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Preisbeispiel

Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung

Haken
Haken
Haken

Mindestlaufzeit

Keine: Gilt nur für eine Reise 

24 Monate, danach jährlich kündbar

12 Monate, jährlich kündbar

Beitrag berechnen

Alles auf einen Blick

  • Einzelpersonentarif: Sie selbst sind versichert.
  • Paartarif: 2 Personen sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz.
  • Familientarif: Bis zu 2 Erwachsene, eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu 5 mitreisende Kinder (bis einschließlich 25 Jahre) sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft und gemeinschaftlichem Wohnsitz.
  • Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt.
  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reiseantritt nicht behandelt wurde. 
  • Tod und schwere Unfallverletzung. 
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen. 
  • Bei versichertem Nichtantritt leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. 
  • Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten. 
  • Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Reisepreis.
  • Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse. 
  • Bearbeitungs- oder Servicegebühren für die Stornierung der Reise.
  • Eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung auf eines dieser Ereignisse.
  • Suchterkrankungen. 
  • Der Versicherungsschutz hängt von dem von Ihnen gewählten Tarif ab und kann entweder in Europa oder weltweit gelten. 

Ausführliche Infos finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wie setzt sich der Beitrag für die Reiserücktrittsversicherung zusammen?

Mit unserem Buchungsassistenten können Sie den Beitrag für die ERGO Reiserücktrittsversicherung ganz einfach berechnen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach folgenden Faktoren:

  1. Alter der versicherten Person: Der Beitrag steigt ab einem Alter von 41 Jahren sowie erneut ab 65 Jahren. 
  2. Vertragsart: Sie können zwischen einer Einmalversicherung oder einer Jahresversicherung wählen – jeweils als Einzelperson oder im Paar-/Familientarif. 
  3. Reisepreis: Die Versicherungssumme orientiert sich am Reisepreis und kann zwischen 1.000 € und 20.000 € (Jahresversicherung) oder 100 € und 20.000 € (Einmalversicherung) liegen.
  4. Selbstbeteiligung: Sie entscheiden, ob Sie die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen möchten.

Wer ist mit der Reiserücktrittsversicherung bei Stornierung oder Abbruch der Reise versichert?

Auch die Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung können einen Versicherungsfall auslösen, wenn ihnen etwas Unerwartetes passiert. Risikopersonen können sein:

  1. Angehörige bzw. Angehörige des Lebensgefährten: Ehe- bzw. LebenspartnerLebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Pflegeeltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Schwager, Schwägerinnen, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins, Cousinen
  2. Betreuungspersonen: Personen, die ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen.
  3. 4+2-Personen-Regel: Bis zu 4 Personen und gegebenenfalls 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder, die zusammen verreisen. Die Personen müssen nicht miteinander verwandt sein!
  4. Familie, die gemeinsam gebucht hat: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.

Antworten auf häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

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