Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte

Vorteile der Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte

Ideal für Backpacker, Schüler, Studenten, Work & Traveller sowie Au-pairs bis 55 Jahre. Umfassender Schutz für notwendige Behandlungskosten weltweit, einschließlich medizinisch sinnvoller Rücktransporte.

Arzt

Ohne Gesundheitsprüfung

Versicherungsschutz für lange Reisen ohne Gesundheitsfragen.

Zuhause

Heimaturlaube inklusive

Bis zu 8 Wochen Urlaub zu Hause mitversichert.

Schutz

Ohne Selbstbeteiligung

Vollständige Kostenübernahme bei Krankheit oder Unfall im Ausland.

Alles auf einen Blick

  • Personen bis 55 Jahre, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten (höchstens 24 Monate) und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht verlegen.
  • Sie sind versichert bei Krankheit oder Unfall während des versicherten Aufenthalts im Ausland.
  • Wir ersetzen Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Ausland.
  • Wir organisieren einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport inklusive Gepäcktransport und übernehmen die Kosten hierfür.
  • Wir übernehmen Such-, Rettungs- und Bergungskosten aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod bis zu 10.000 €.
  • Bei einem medizinischen Notfall sind wir mit unserer Notrufzentrale 24 Stunden täglich für Sie da.
  • Versicherungssumme: Unbegrenzt.
  • Heilbehandlungen, die ein Grund für den Aufenthalt waren.
  • Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Reiseantritt wussten, dass diese während des versicherten Aufenthalts durchgeführt werden müssen (z. B. Dialysen).
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung; Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung.
  • Maximal fünf ambulante psychoanalytische oder psychotherapeutische Sitzungen.
  • Der Geltungsbereich richtet sich nach Ihrem Aufenthaltsland und dem entsprechend gewählten Tarif. Der Versicherungsschutz gilt nicht in dem Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es besteht jedoch dann Versicherungsschutz in dem Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wenn Sie Ihren versicherten Aufenthalt unterbrechen. Dieser besteht in demselben Umfang wie für Ihren Aufenthalt im Ausland und gilt für maximal acht Wochen pro Versicherungsjahr. Voraussetzung ist, Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR.

Versicherungsbedingungen

Produktinformation (IPID)

Enthalten alle Vertragsregeln und den vollständigen Versicherungsschutz. Bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Leistungen.
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Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte

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