Reiseabbruchversicherung und Reiserücktritt
Mit der Reiseabbruchversicherung sind Einzelpersonen ein Jahr bestens bestens abgesichert. Egal
ob Reiserücktritt oder Reiseabbruch während der Reise - Sie sind versichert und wir springen
ein.
Ein falscher Schritt beim Wandern, beim Baden den Seeigel erwischt oder einfach zur falschen
Zeit am falschen Ort gewesen – wie im Leben so auch auf Reisen sind Unfälle und Krankheiten nicht
planbar.
Umso wichtiger ist es in einem fremden Land einen Helfer an seiner Seite zu haben, der sich im
Notfall um alles kümmert und die Kosten der Behandlung absichert. Mit unser
Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung ab € 11,50 sorgen Sie vor. Damit sind Sie auf jeder Reise
ab 50 km vom Wohnort innerhalb eines Jahr automatisch abgesichert.
Im Vergleich zu den Kosten eines medizinischen Notfalls, lohnt sich eine Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung ab 11,50 Euro im Jahr in jedem Fall. Schon der Besuch in der ambulanten Praxis kostet im Ausland drei- bis viermal so viel. Als Reisende gelten Sie im Ausland immer als Privatpatient. Eine Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung schließen Sie einmal ab und bleiben das ganze Jahr auf jeder Reise (ab 50 km von zu Hause) geschützt. Egal, ob Urlaubsreise für drei Wochen oder ein Wochenendausflug zum Ski fahren.
Wenn Sie sich nur für einige Tage absichern möchten, gibt es die Reisekrankenversicherung für eine einzelne Reise z. B ab 1,30 Euro pro Tag innerhalb Europas. Rechnen Sie nach! Bei einem Pauschalurlaub über mehrere Tage lohnt sich bereits die Jahres-Variante.
Den Jahres-Krankenschutz für die Auslandsreise können Sie jederzeit vor Antritt Ihrer Reise abschließen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen den Krankenrücktransport generell
nicht, d. h. diesen müssen Sie im Fall der Fälle immer selbst bezahlen. Je nach Reiseziel können
Ihnen Kosten in fünfstelliger Höhe für den Transport entstehen.
Wichtig: Bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte der „medizinisch
sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport“ enthalten sein.
Ihr Auslandskrankenschutz gilt für die ersten 45 Tage jeder Reise. Wenn Sie in dieser Zeit stationär behandelt werden müssen, übernehmen wir Ihre Behandlungskosten unbeschränkt bis zum Tag Ihrer Transportfähigkeit (d. h. auch über die 45 Tage hinaus).
Dauert Ihre Reise länger als 45 Tage, müssen Sie Ihren Reiseschutz verlängern bzw. eine weitere Krankenversicherung dazu abschließen. Unsere Mitarbeiter im ServiceCenter beraten Sie gerne – per Telefon unter 49 (0) 89 4166–1102 (Mo.–Fr. von 7 bis 21 Uhr und Sa. von 9 bis 16 Uhr.) oder per E-Mail unter contact@erv.de
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie sich absichern. In der Familienversicherung sind Ehe- bzw. Lebenspartner sowie Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres automatisch mitversichert.
Unsere Auslandsreisekrankenversicherung schützt privat- und gesetzlich Versicherte gleichermaßen.
Für privat Versicherte kann die Auslandreisekrankenversicherung als erweiterter Schutz zu den jeweiligen Leistungen der privaten Versicherung bei Auslandsreisen sinnvoll sein.
Ihr Reiseschutz-Vertrag beginnt mit dem Versicherungsbeginn, den Sie bei Abschluss eintragen bzw. auswählen (in d. R. der Reiseantritt) und gilt für ein Jahr. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Sie können zwischen einer Jahres-Auslandskrankenversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen.
Sie sind weltweit gleichermaßen geschützt, also z.B. auch auf Schiffsreisen, beim Ski-Wochenende in den Bergen oder Besuch Ihrer Verwandten. Ihr Auslandskranken-Schutz gilt automatisch bei jeder Reise ab 50 km von Ihrem Wohnort, egal ob Sie privat oder beruflich unterwegs sind.
Auch in Deutschland sind Sie ab einer Entfernung von 50 km von Ihrem Wohnort automatisch geschützt!
Bei Reisen innerhalb Deutschlands übernehmen wir bei stationärem Aufenthalt Ihren Krankenrücktransport an Ihren Wohnort, die Such-, Rettungs- und Bergungskosten (z. B. beim Skiunglück) und zahlen ein Krankenhaustagegeld von € 50,- pro Tag (max. 30 Tage).
Müssen Sie im Ausland ins Krankenhaus, schalten Sie so früh wie möglich unsere Notrufzentrale ein. Die Notrufnummer finden Sie auf Ihrer persönlichen Notrufkarte, die wir Ihnen nach dem Versicherungsabschluss per Post zuschicken.
Die Ärzte und Mitarbeiter der Notrufzentrale stehen Ihnen im Notfall rund um die Uhr zuverlässig zur Seite, sprechen mit den behandelnden Ärzten vor Ort und übernehmen die Kosten für Ihre Behandlung im ausländischen Krankenhaus.
Wenn Sie auf Ihrer Reise ambulant behandelt werden, verlangen Sie eine Rechnung mit dem Attest und prüfen Sie die Belege. Reichen Sie diese nach Ihrer Reise einfach bei uns ein, damit wir Ihnen die Ausgaben so schnell wie möglich ersetzen können.
Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 089/4166-1010. Im Notfall erhalten Sie durch unsere Notrufnummer +49 89/4166 - 1010 auch aus dem Ausland 24 Stunden am Tag eine umfassende Betreuung.
Ja. Ihnen steht die Wahl unter den Ärzten frei, die nach dem im Aufenthaltsland geltenden Recht zur Heilbehandlung zugelassen sind.
Unsere Notrufzentrale unterstützt Sie bei der Suche nach der nächst möglichen medizinischen Versorgung in Ihrer Nähe und nennt Ihnen soweit möglich einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Wenn Sie Fragen oder Hilfe zu Ersatz-Arzneimittel benötigen, beraten Sie die Ärzte der Notrufzentrale.
Ja, wenn Sie sich vor Ort ambulant behandeln lassen. Die entstandenen Kosten wie z. B. Arzt- oder Arzneimittelrechnungen erstatten wir Ihnen schnellstmöglich nach Ihrer Reise zurück. Bei stationären Aufenthalten, Rücktransporten oder Überführungen bzw. Bestattungen kümmert sich die Notrufzentrale um Organisation und die Kosten vor Ort.
Viele Versicherungen (z. B. in den Kreditkarten) beinhalten nur den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport. Mit unserer Auslandskrankenversicherung organisieren wir für Sie den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Hause. Ihre Sicherheit und Genesung steht dabei bei uns an erster Stelle. Die Reisemediziner der Notrufzentrale prüfen Ihre Behandlungsmöglichkeiten vor Ort und entscheiden gemeinsam mit Ihnen über Ihren Rücktransport. Sobald Sie transportfähig sind, werden Sie als Patient nach Hause zurückgeholt.
Die Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor hohen finanziellen Kosten, wenn Sie im Urlaub unerwartet erkranken oder einen Unfall haben. Nicht mitversichert sind:
Nein. Die Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung ist für Reisen bis zu 45 Tage dauern.
1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online.
Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die
Ihnen das Ausfüllen erleichtern.
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die
uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld
bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:
Unsere Notrufzentrale hilft im 24Stunden-Service bei medizinischen Notfällen wie z.B.:
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekrankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Bei Heilbehandlungskosten beträgt Ihre Selbstbeteiligung 100 EUR je versicherten Fall.
Bitte beachten Sie die in der Reisekrankenversicherung geänderte Schadensregulierung bei Reisewarnungen zu Ihren Gunsten.
Mit Selbstbeteiligung
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Ohne Selbstbeteiligung
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bis 64 Jahre
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11,50 €
|
18 €
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ab 65 Jahre
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59 €
|
71 €
|
"Unkompliziertes buchen - einfaches Bedienmenü.", 13.02.2023"
"Ich habe heute nur per online die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Einfaches Handling,
überraschenf angenehmer Preis", 13.02.2023
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Mit der Reiseabbruchversicherung sind Einzelpersonen ein Jahr bestens bestens abgesichert. Egal
ob Reiserücktritt oder Reiseabbruch während der Reise - Sie sind versichert und wir springen
ein.
Mit dem Komplettpaket der Auslandsreise-versicherung sind Sie ein ganzes Jahr rundum auf Ihren Reisen geschützt. Vom Reiserücktritt über die Auslandskrankenversicherung bis hin zur Gepäckversicherung. Die Auslandsreiseversicherung verschafft Ihnen ein rundum sicheres Gefühl