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Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Nur Götter sind unverletzlich. Seien Sie als Privat- oder Geschäftsreisender mit unserer Reisekrankenversicherung bestens abgesichert.

Gute Gründe für die Reisekrankenversicherung:

ab 1,30 € pro Tag
  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland erstattet.
  • Sie bekommen Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls bis zu 10.000 € zurück.
  • Die ERGO Reiseversicherung organisiert und übernimmt für Sie die Kosten für Kranken- und Gepäcktransporte.
  • Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Paar liegt am Flussstrand auf einer Decke nebeneinander.

Erkrankung an Covid-19 ist versichert

Mit der Reisekrankenversicherung ist die Erkrankung an Covid-19 versichert. Für Reiseversicherungen, die eine Reiserücktrittsversicherung enthalten, empfehlen wir, die Ergänzungsversicherung Covid-19 gleich mit abzuschließen. In unserem Buchungstool können Sie die Kombination selbst wählen.


Warum lohnt sich unsere Reisekrankenversicherung?

Im Rausch der Tiefe

Für Taucher ist Mexiko ein wahres Paradies. Leonhard M. hatte die faszinierende Unterwasserwelt bereits mehrfach erforscht.

So ist´s passiert:

Bei seinem vierten Tauchgang in Mexiko überschätzte er jedoch sein Können. Er tauchte begeistert von der vielfältigen Meeresfauna immer weiter hinab und geriet in zu tiefes Wasser.
Auftauchen nach Vorschrift - mit den entsprechenden Zwischenstopps - war nicht mehr möglich. Leonhard M. kam viel zu schnell an die Meeresoberfläche und kollabierte.

Seine Begleiter ergriffen sofort die richtige Maßnahme und versuchten die nächstgelegene Dekompressionskammer zu erreichen. Insgesamt 17 Stunden musste Leonhard M. dort behandelt werden. Inzwischen wurde die Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherung informiert. Diese faxte im Handumdrehen eine Kostenübernahmegarantie nach Mexiko und organisierte die deutschsprachige Betreuung des Patienten.

So haben wir geholfen:

Auf schlappe 15.452 Euro beliefen sich die Behandlungskosten in Mexiko. Darum musste sich Leonhard M. aber keine Sorgen machen - die ERGO Reiseversicherung hat geholfen!

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online. Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die Ihnen das Ausfüllen erleichtern.

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Meine Kollegin hat sich beim Baden im Meer in Italien den Knöchel verstaucht. Welche Versicherung zahlt hier?

Deutschland hat mit fast allen europäischen Ländern (Schengen-Staaten) ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Bei Unfall oder plötzlicher Krankheit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, genau wie in Deutschland, die Behandlungskosten. In Deutschland gibt es für bestimmte Behandlungen Standardsätze. Im Ausland können die tatsächlichen Behandlungskosten wesentlich höher sein. Die Differenz müssen die Betroffenen aus eigener Tasche zahlen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung erstattet sämtliche Kosten für medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen. Auch für Operationen und Arzneimittel. Besonders wichtig ist die Extra-Absicherung bei schweren Unfällen im Urlaub: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht den Rücktransport von Patienten. Unser Tipp für alle, die mehr als einmal pro Jahr verreisen: Die günstigste Variante ist eine Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung.

 

Ich bin 22 Jahre alt und möchte mit dem Rucksack für sechs bis acht Wochen nach Australien/Neuseeland. Ich will mich aber dort örtlich nicht festlegen, sondern umherreisen. Empfehlen Sie mir eine Zusatz-Krankenversicherung (bin in Deutschland gesetzlich versichert)? Und wenn ja, was sollte ich dabei beachten?

Für Australien und Neuseeland bieten die gesetzlichen Krankenkassen keinen Versicherungsschutz. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Bitte achten Sie darauf, dass dabei ein "medizinisch sinnvoller" Krankenrücktransport abgesichert ist. Dieser ist umfangreicher im Schutz als ein "medizinisch notwendiger".

 

Kann ich auch noch ganz kurzfristig eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?

Ja. Eine Reisekrankenversicherung können Sie bis zum Antritt Ihrer Reise abschließen.

 

Wer trägt die Kosten eines Krankenrücktransports, wenn ich im Ausland einen Unfall habe oder krank werde und nach Deutschland verlegt werden möchte?

Sofern Sie eine Reisekrankenversicherung mit einem medizinisch sinnvollen Rücktransport abgeschlossen haben, übernimmt die Versicherung die entstehenden Kosten.

Produktdetails - Das leistet unsere Reisekrankenversicherung im Detail:

Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:

  • medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen.
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Bei auf Reisen in Deutschland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen:

  • erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von 50 € bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt.
  • erstatten wir die Kosten für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit adäquaten Transportmitteln (auch Ambulanzflugzeugen) und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahe stehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
  • Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,- gegenüber dem Krankenhaus.
  • Information u.a. auf Anfrage vor und während der Reise über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung während der Reise.
  • Beratung bei Abhandenkommen von Medikamenten über mögliche Ersatzpräparate.

Versicherungssumme: unbegrenzt

Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.

Hier Auslandsreisekrankenversicherung abschließen



Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.3/ 5 (Sterne) 7405 Bewertungen
Testimonial

 
"Unkompliziertes buchen - einfaches Bedienmenü.", 13.02.2023"

"Ich habe heute nur per online die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Einfaches Handling, überraschenf angenehmer Preis", 13.02.2023

"Schnell, übersichtlich, verständlich, kein "Kleingedrucktes"", 10.02.2023


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Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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