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Jetzt noch günstiger: Jahresreiserücktritts-Versicherung für Familien und Paare

Jede zweite Stornierung erfolgt eine Woche vor Reiseantritt & die Stornokosten sind hier am Höchsten! - Sichern Sie ihr Urlaubsbudget ab, denn ein kostenloser Reiserücktritt ist in diesem Zeitraum meist nicht möglich.

Gute Gründe für die Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare:

ab 61 € pro Jahr
  • Ein Vertrag für alle Reisen, egal ob Urlaubs- oder Geschäftsreise, Wochenendausflug oder Tagestrip.
  • Verreisen Familienmitglieder oder Paare unabhängig voneinander, ist jede Person auch einzeln versichert.
  • Sie bekommen Stornokosten, Umbuchungsgebühren und nicht genutzte Reiseleistungen zurück.
  • Erstattung zusätzlicher Reisekosten oder Kosten für ein Mietfahrzeug bei Unfall oder Panne.
  • Unerwartete, schwere Erkrankung (auch im Zusammenhang mit Covid-19) im Versicherungsschutz enthalten.

Ihr Service-Plus: Die Telefonische Stornoberatung hilft Ihnen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen.

Paar mit Baby steht vor Fenster.

Warum lohnt sich unsere Jahres-Reiserücktrittsversicherung für Einzelpersonen und Familien?

Die wichtigsten Fakten der Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien & Paare:

Sie können einen Versicherungsvertrag mit uns schließen, wenn Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben.

Ideal für:
Familien, Paare und Geschäftsreisende mit Familie, die mehrmals im Jahr verreisen und auch Kurzurlaube und Wochenendtrips absichern möchten. Zudem für alle geeignet, die ein Objekt (z.B. Ferienwohnung, Hausboot, Fähren) buchen oder gebucht haben.

Geografischer Geltungsbereich:
Weltweit (inklusive USA und Kanada)

Selbstbeteiligung:
Sie können wählen zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.

Vertragsverlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen:
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

1. Was bietet eine Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare?

Eine Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare bietet einen umfassenden Schutz vor Stornogebühren und weiteren Kosten bei einem notwendigen Reiserücktritt. Sie gilt für alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres.

2. Wer kann von der Versicherung profitieren?

Die Versicherung ist besonders für Paare und Familien geeignet, die oft und gerne verreisen. Wenn Sie beispielsweise eine Ferienimmobilie gebucht haben, schützt die Versicherung bei jedem geplanten Besuch der Ferienunterkunft vor Mehrkosten, sollte der Urlaub aus einem versicherten Grund nicht zustande kommen oder frühzeitig abgebrochen werden.

Der Versicherungsschutz gilt für alle eingetragenen Versicherungsteilnehmer, unabhängig davon, ob sie beruflich oder privat alleine unterwegs sind. Als Familie gelten in der Regel maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht erforderlich.

3. Was kann eine Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare beinhalten?

Eine Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare besteht oft aus einer Stornokosten- und einer Reiseabbruchversicherung oder einer Kombination aus beiden. Dadurch sind Sie gegen vertraglich vereinbarte Stornokosten geschützt, falls Sie die Reise aus einem versicherten Grund stornieren oder abbrechen müssen. Bei einem verspäteten Reiseantritt werden Ihnen die Mehrkosten für die Hinreise erstattet, sofern Sie diese nachweisen können, und nicht genutzte Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten. Sollte Ihr Fahrzeug vor Reiseantritt aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrtauglich sein, übernimmt die Versicherung oft auch die Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten.

Im Falle eines abgebrochenen Urlaubs sind zusätzliche Rückreisekosten durch die Reiseabbruchversicherung gedeckt. Nicht genutzte Reiseleistungen aufgrund eines stationären Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall oder einer unerwarteten schweren Erkrankung werden ebenfalls von der Versicherung übernommen. Falls Ihr Kraftfahrzeug nicht mehr fahrtauglich ist und Sie die Reise nicht wie geplant fortsetzen können, deckt die Versicherung oft auch die Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten.

Zusätzlich beinhaltet die Versicherung oft Assistance-Leistungen wie die Organisation einer ungeplanten Rückreise sowie Informationen wie Reisewarnungen und Sicherheitshinweise zum Reiseziel.

4. Für welche Ereignisse greift die Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare?

Die Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare greift nur bei einem versicherten Grund. Versicherte Gründe sind unter anderem:

  • Unerwartete schwere Krankheiten
  • Unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen
  • Naturkatastrophen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Wasser, Feuer oder Elementarereignisse
  • Betriebsbedingte Kündigung

5. Welche Zusatzprodukte können eine Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare ergänzen?

Neben der Reiserücktrittsversicherung kann eine Reisekrankenversicherung für Familien und Paare eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese schützt alle namentlich genannten Versicherten auf allen Reisen während des Versicherungsjahres, unabhängig von der Art der Reise. Sie umfasst die Erstattung der Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport, wenn dieser vertretbar ist. Auch die Kosten für die Rückholung von Kindern werden übernommen.

Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung im Jahresschutz kann gewählt werden, um das Gepäck während der Reise zu schützen.

6.  Besteht die Möglichkeit einer Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare ohne Selbstbeteiligung?

Ja, eine Versicherung ohne Selbstbehalt ist durchaus möglich, allerdings sind die Tarife dementsprechend höher. In bestimmten Fällen kann es sich lohnen, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, insbesondere bei höheren Schadensfällen. Bei einer Versicherung mit Selbstbeteiligung beträgt der Selbstbehalt bei erstattungsfähigen Schäden in der Regel 20 Prozent je Versicherungsfall, sowohl bei der Stornokosten- als auch der Reiseabbruchversicherung.

7. Bietet die Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare auch bei einer Corona-Erkrankung Versicherungsschutz?

Ja, in einigen Jahresreiserücktrittsversicherungen deckt der Versicherungsschutz die Erkrankung an Covid-19 ab. Es wird empfohlen weitere Risiken, die durch die Corona-Erkrankung entstehen, abzusichern. um einen umfassenden Versicherungsschutz in allen Bereichen der Hauptversicherung für Familien und Paare zu gewährleisten. Beispielsweise bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Corona. Mit dem Ergänzungs-Schutz der ERGO Reiseversicherung besteht in folgenden Fällen dann Versicherungsschutz:

  • Behördlich angeordnete individuelle Quarantänemaßnahmen
  • Verweigerung der Beförderung oder Einreise durch berechtigte Dritte
  • Unterkunftskosten, die aufgrund einer individuellen Quarantänemaßnahme entstehen

8. Was sind die Kosten für eine Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare?

Eine Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare ist schon ab einem mittleren zweistelligen Betrag zu haben und somit eine günstige Möglichkeit, sich vor Stornokosten oder anfallenden Kosten durch einen notwendigen Reiseabbruch zu schützen. Der Tarif hängt vom Reisepreis ab, den Sie absichern möchten, sowie den gebuchten Leistungen. Über den Online-Rechner auf der Website des gewünschten Anbieters können Sie ganz einfach Ihren Wunsch-Tarif berechnen.

Produktdetails - Das leistet unsere Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien und Paare:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten der Hinreise bis maximal € 500,- € pro versicherter Person.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
  • Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Ihres zur Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer zur Reise angemeldeten Katze.

Versicherungssumme: Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, 4.000 €, 6.000 €, 8.000 €, 12.000 €, 20.000 €

Für alleinreisende Familienmitglieder/Partner gilt die volle Versicherungssumme.

Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Es gibt auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Wir erstatten Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Wir erstatten Ihnen den anteiligen Reisepreis für die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Wir erstatten Ihnen die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und zusätzlichen Reisekosten bis maximal 500,- € pro versicherter Person. Wenn das genutzte Kraftfahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie die Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Schwangerschaft.
  • Tod.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse.

Versicherungssumme: Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, 4.000 €, 6.000 €, 8.000 €, 12.000 €, 20.000 €

Für alleinreisende Familienmitglieder/Partner gilt die volle Versicherungssumme.

Es gibt auch Risiken, die unsere Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:

  • Stornokostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Ergänzungs-Schutz Covid-19: Im Tarif mit Selbstbeteiligung richtet sich die Höhe der Selbstbeteiligung nach den Regelungen der Hauptversicherung.
    • Wenn die bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, muss der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ebenfalls mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Ist in der Hauptversicherung, zu der der Ergänzungs-Schutz Covid-19 abgeschlossen wird, keine Selbstbeteiligung vereinbart, ist auch der Ergänzungstarif Covid-19 ohne Selbstbeteiligung zu wählen.
    • Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen der Hauptversicherung geregelt.
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € des erstattungsfähigen Schadens.
  • Reisegepäckversicherung: 100 € je Versicherungsfall

Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den ersten 45 Tagen der Reise. Dies gilt nicht für die Stornokosten- und die Reiseabbruchversicherung: In der Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.

Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.

Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.


Jahresreiserücktrittsversicherung für Familien buchen:


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


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Familien und Paare sind mit einer Jahresreisevericherung auf allen Reisen in einem Jahr rundum geschützt. Von der Reiserücktrittsversicherung über die Auslandskrankenversicherung bis zur Gepäckversicherung. Mit uns können Familien Ihre Reisen genießen.


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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