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Reiserücktrittskosten-versicherung

Jede zweite Stornierung erfolgt eine Woche vor Reiseantritt & die Stornokosten sind hier am Höchsten! - Sichern Sie ihr Urlaubsbudget ab, denn ein kostenloser Reiserücktritt ist in diesem Zeitraum meist nicht möglich.

Gute Gründe für die Reiserücktrittskostenversicherung:

ab 7 €
  • Neu! Versicherungsschutz erweiterbar (im Zusammenhang mit Covid-19)
  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück.
  • Wir erstatten Ihnen die Umbuchungsgebühren.
  • Sie bekommen die entstehenden Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt erstattet.
  • Wir entschädigen Sie finanziell für z. B. die vor Ort nicht genutzten Reiseleistungen oder zusätzliche Kosten der Rückreise.
  • Ihr Service-Plus: Telefonische Stornoberatung vor der Reise.
Junges Paar beim unbeschwerten Shopping im Urlaub

Optional dazubuchen: Ergänzungs-Schutz Covid-19 für einzelne Reisen

Versicherungsschutz erweitern!

Für Reiserückritt und Reiseabbruch bei Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen.


Warum lohnt sich unsere Reiserücktrittskostenversicherung?

Für wen eignet sich die Versicherung?

Die Reiserücktrittskostenversicherung eignet sich für alle Urlaubs- und Geschäftsreisen.

 

Ergänzungs-Schutz-Covid-19:
Hiermit erweitern Sie Ihren Reiserücktrittsschutz, um bei Erkrankung oder Tod durch Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen versichert zu sein. Lesen Sie dazu mehr in der Detailbeschreibung unten.

Buchung: Wählen Sie in Schritt 1 des Buchungsprozesses "ja, Covid-19 versichern" aus.  Für die "Ergänzungs-Schutz Covid-19" wird eine gesonderte Prämie berechnet. Die Höhe der Prämien für Hauptversicherung und Ergänzungs-Schutz ist in Schritt 4 "Übersicht" aufgeschlüsselt. Die Prämientabellen finden Sie in den Tarifübersichten.

 

Ist der geografischer Geltungsbereich eingeschränkt?

Nein. Die Versicherung ist weltweit gültig.

 

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis.

 

Bis wann muss ich die Reiserücktrittskostenversicherung abschließen?

Am Besten sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.

Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich (Werktage sind Montag bis Samstag).

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen. Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld bitten!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

1. Was ist eine Reiserücktrittskostenversicherung?

Stornierungen von Reisen erfolgen erfahrungsgemäß oft kurz vor dem Reiseantritt und gehen oft mit hohen Stornogebühren einher. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann Sie vor diesen Kosten schützen, wenn Sie Ihre private oder geschäftliche Reise aufgrund von unerwarteten und notwendigen Gründen wie Krankheit oder Schäden an Ihrem Eigentum stornieren oder abbrechen müssen. Niemand ist vor solchen ungeplanten Ereignissen sicher.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann eine lohnende Option sein, um sich im Falle des Falles vor unangenehmen Stornokosten zu schützen.

2. Vergleich: Reiserücktrittskostenversicherung einmalig oder jährlich?

Sie können eine Reiserücktrittskostenversicherung als einmalige oder als Jahres-Reiserücktrittsversicherung abschließen. Eine einmalige Reiserücktrittskostenversicherung schützt nur eine einzige gebuchte Reise. Eine Jahres-Reiserücktrittskostenversicherung hingegen schützt Sie für alle Reisen, die Sie innerhalb eines Jahres unternehmen, unabhängig von der Art und dem Reiseziel.

Im Vergleich zeigt sich, dass eine Jahres-Reiserücktrittskostenversicherung im Durchschnitt weniger kostet als mehrere einmalige Reiserücktrittskostenversicherungen, insbesondere wenn Sie planen, mindestens zwei Urlaubsreisen pro Jahr zu unternehmen.

3. Wie viel kostet eine Reiserücktrittskostenversicherung?

Die Kosten für eine Reiserücktrittskostenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter und der Anzahl der Reisenden oder dem Reiseziel. Auch die gewünschte Versicherungssumme spielt eine Rolle bei der Preisgestaltung. Viele Versicherungen bieten Online-Rechner auf ihrer Webseite an, die es dem Verbraucher ermöglichen, die Kosten unverbindlich und ohne Anmeldung zu vergleichen. So können Sie in Ruhe die unterschiedlichen Tarife miteinander vergleichen und die beste Reiserücktrittskostenversicherung für sich finden.

4. Was sind Risikopersonen?

Zur Gruppe der Risikopersonen einer Reiserücktrittskostenversicherung gehören normalerweise enge Familienmitglieder wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern. Auch diese Personen können den Versicherungsfall auslösen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Definition von Risikopersonen je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein kann. Es ist daher ratsam, sich vorab über die Versicherungsbedingungen zu informieren, um mögliche Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden. Die Versicherungsbedingungen sind in der Regel auf der Webseite des jeweiligen Anbieters einsehbar.

5. Welche Reiserücktrittskostenversicherung gibt es mit Corona-Schutz?

Die weltweite Covid-19-Pandemie stellt Reisende vor neue Herausforderungen, wie z.B. eine akute Erkrankung an Covid-19, Impfreaktionen, Reisebeschränkungen, Grenzschließungen oder Quarantänemaßnahmen.

Um Ihnen bestmöglichen Schutz im Falle eines Covid-19-bedingten Reiserücktritts oder -abbruchs zu bieten, haben viele Versicherungsgesellschaften den zusätzlich buchbaren Corona-Reiseschutz eingeführt. Dieser erweitert den Schutz Ihrer Reiserücktrittskostenversicherung und hilft Ihnen, hohe Stornokosten zu vermeiden.

6. Bis wann sollte ich eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen?

Es empfiehlt sich, die Reiserücktrittskostenversicherung unmittelbar nach der Buchung Ihrer Reise abzuschließen. Die meisten Versicherer legen jedoch auch eine Frist fest, bis zu der der Abschluss der Versicherung erfolgen sollte. Diese Frist variiert, beträgt aber in der Regel 14 bis 30 Tage vor Reiseantritt. Es ist empfehlenswert, sich bei Ihrer Versicherung über die geltenden Fristen zu informieren.

7. Ist es möglich, nach der Buchung noch eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen?

Falls Sie eine Reise bereits gebucht haben, aber noch keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, ist dies bei vielen Anbietern kein Problem, solange der Reisebeginn noch in der Zukunft liegt. Allerdings muss zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Reiseantritt eine bestimmte Anzahl von Tagen liegen, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Die genauen Details erfahren Sie am besten direkt beim Versicherer.

8. Was bedeuten Reiserücktrittskostenversicherungen ohne bzw. mit Selbstbehalt?

In der Regel können die meisten Tarife einer Reiserücktrittskostenversicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Eine Versicherung ohne Selbstbehalt bedeutet, dass die Versicherung nicht den gesamten Betrag der Stornokosten übernimmt, sondern dass die Versicherungsnehmer einen kleinen Prozentsatz selbst tragen müssen, in der Regel etwa 20% des erstattungsfähigen Schadens pro Versicherungsfall. Eine Reiserücktrittskostenversicherung mit Selbstbehalt ist in der Regel günstiger als Tarife ohne Selbstbehalt, da die Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen.

9. Wie hoch ist die Versicherungssumme bei einer Reiserücktrittskostenversicherung für eine einzelne Reise?

Die Versicherungssumme einer Reiserücktrittskostenversicherung richtet sich immer nach dem Reisepreis, der versichert werden soll. Wenn beispielsweise eine Urlaubsreise für eine vierköpfige Familie insgesamt 2.500 € kostet, inklusive Mietwagen und Ferienwohnung, dann beträgt die Versicherungssumme ebenfalls 2.500 €.


Günstige Reiserücktrittskostenversicherung buchen:


Produktdetails - Das leistet unsere Reiserücktrittskostenversicherung im Detail:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten.
  • Wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen möchten, maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten, ersetzen wir Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten der Hinreise bis maximal € 500,- € pro versicherter Person.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.
  • Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Ihres zur Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer zur Reise angemeldeten Katze.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Es gibt auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wir übernehmen u.a.:

  • Die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie, aus einem der unten genannten Gründe, die Reise abbrechen müssen.
  • Den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie die Reise wegen eines versicherten Ereignisses (z. B. aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen und zusätzlichen Reisekosten bis max. 500 € pro versicherter Person, wenn das Kraftfahrzeug, das Sie auf der Reise nutzen, wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie die Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.

Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • erheblicher Schaden am Eigentum

Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis.

Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Ihr Kunde zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben muss, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Was ist versichert?

  • Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht auch Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.

  • Zudem haben Sie in der Reiserücktrittskosten (Stornokosten)- und der Reiseabbruch-Versicherung dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:

    - Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19

    - Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme

    - Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte

    - Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte

    - Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme


Es gelten die Leistungsvoraussetzungen, die in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt sind.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Reiserücktrittskostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Ergänzungs-Schutz Covid-19:
    • Wenn Ihre bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie für den Ergänzungs-Schutz Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.
    • Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.

Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.4/ 5 (Sterne) 9102 Bewertungen
Testimonial

 
"Einfach und unkompliziert.", 15.05.2023

"Alles super - leicht auszufüllen - top Angebote - weiter zu empfehlen !", 12.05.2023

"Sehr gut immer wieder.", 09.05.2023


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Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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