Als ausländischer Gast sind Sie mit dem Incoming-Komplettschutz für Ihre Reise nach Deutschland oder in ein anderes Gastland umfassend abgesichert.
Ideal für Sie:
Als ausländischer Besucher oder Geschäftsreisender in Deutschland oder einem anderen Gastland
Geografischer Geltungsbereich:
Deutschland und andere Gastländer
Maximale Aufenthaltsdauer:
365 Tage
Versicherungssumme:
Haftpflicht: 500.000 €
Unfall: bei Tod 10.000 €, bei Invalidität 20.000 €
Selbstbeteiligung:
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiliung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind
günstiger.
Abschlussfrist:
Der Abschluss des Incoming-Komplettschutzes hat spätestens am Tag der Einreise in das erste
Gastland zu erfolgen.
Versicherungsschutz:
Beginnt am Tag der Einreise, frühestens jedoch mit Abschluss der Versicherung.
Schengen-Visum:
Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom
22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. Die gesetzliche Mindestdeckung in der
Incoming-Krankenversicherung ist gegeben.
1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online.
Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die
Ihnen das Ausfüllen erleichtern.
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die
uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld
bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Bei Krankheiten und Unfällen, die während des Aufenthalts eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:
Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Incoming-Kranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während des versicherten Aufenthalts stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während des Aufenthalts, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungssummen: Tod 10.000 € / Invalidität 20.000 €
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseunfallversicherung nicht abdecken kann. Unfälle, die
Ihnen bei der Ausübung von Extremsportarten wie z.B. Rafting, Freeclimbing, Drachenfliegen oder
Fallschirmspringen zustoßen, sind nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in
unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens für Personen- und Sachschäden während des versicherten Aufenthalts.
Deckungssumme: 500.000 € pauschal
Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Reisehaftpflichtversicherung nicht für alle Schäden
aufkommen kann. Gegenseitig zugefügte Schäden zwischen Ihnen und Ihren Familienangehörigen sind
beispielsweise nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren
Versicherungsbedingungen.
Incoming-Krankenversicherung: Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Gastland.
Reisehaftpflichtversicherung: Die Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Versicherungsfall bei Sachschäden.
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