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Camping Reiserücktrittsversicherung und Camping Reiseschutz

Sie verbringen Ihren Urlaub gerne auf dem Campingplatz im Zelt oder Reisen mit dem eigenen oder gemieteten Camper, Caravan, Reisemobil o.ä.? Die Camping-Reiserücktrittsversicherung und der Camping-Schutz sind speziell auf diese Reisen abgestimmt.

Gute Gründe für die Camping-Reiserücktrittsversicherung:

ab 5 €
  • Wir übernehmen die Stornokosten, falls Sie Ihre Reise nicht antreten können und erstatten nicht genutzte Reiseleistungen, falls Sie den Urlaub vorzeitig abbrechen müssen.
  • Wir zahlen bis zu 3 Nächte in einer Ersatzunterkunft, sollten Sie trotz gültiger Buchung wegen Überbuchung keinen Stellplatz bekommen.
  • Wir übernehmen die Kosten für die Hinreise eines Ersatzfahrers, wenn der Fahrer des Camping-Gespanns wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst zurück an den Heimatort fahren kann.
  • Die Erkrankung oder Unfallverletzung eines zur Reise angemeldeten Hundes vor Reiseantritt ist versichert.

Unser Tipp:
Wahlweise können Sie die Camping-Reiserücktrittsversicherung ergänzen um den
Camping-Reiseschutz ab 3,90 Euro pro Tag.

  • Reisekranken-Versicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport
  • Gepäck- und Inhalts-Versicherung (inkl. Sportgeräte)

 

Paerchen sitzt lachend im Caravan

Optional dazubuchen

Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 den Versicherungsschutz erweitern!

Für Reiserückritt und Reiseabbruch bei Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen.

Mit einem gemieteten Wohnmobil unterwegs?

Kombinieren Sie die Camping-Reiserücktrittsversicherung mit dem Wohnmobil-Reiseschutz (inkl. CDW) oder der Selbstbehaltsversicherung Wohnmobil PLUS (CDW mit Zusatzleistungen).


Für wen geeignet?

Alle Camping-Urlauber, die mit dem eigenen oder gemieteten Wohnmobil, Wohnwagen, Caravan, Zelt o.ä. unterwegs sind. Die überwiegende Reisedauer wird auf einem Campingplatz oder ausgewiesenen Reisemobilstellplatz verbracht.

Geltungsbereich:
Camping-Reiserücktrittsversicherung: weltweit
Camping-Reiseschutz: Europa

Tarifberechnung aufgrund Gesamtreisepreis bei Camping-Reiserücktrittsversicherung:
Alle gebuchten Reiseleistungen der versicherten Personen (z.B. Mietgebühr für Caravan/Reisemobil/Mobile Home/Glampingzelt, Stellplatzgebühr Campingplatz, Ausflüge, An- und Abreise, etc.) werden zum Gesamtreisepreis versichert.

Tagespreis/Tarif bei Camping-Reiseschutz für bis zu 9 Versicherte

Versicherte Personen:
Versichert sind bis zu 9 Personen, die zusammen verreisen, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Alter.

Versicherungssummen:
Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung:
entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis, jedoch max. 10.000 €.

Reisekranken-Versicherung: unbegrenzt

Gepäck- und Inhaltsversicherung: 6.000 € je Reise. (inkl. Sportgeräte, sofern nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch)

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da!
Bequem für Sie erreichbar. Sowohl bei der Schadensmeldung als auch für Nachfragen stehen wir Ihnen online per Kontaktformular, am Telefon, per Post und Email zur Verfügung.

2. KUNDENSERVICE
... wird bei uns groß geschrieben! Unsere Mitarbeiter im Service Center sind z.B. werktags von 7 bis 21 Uhr telefonisch für Sie erreichbar und beantworten Ihre Emails werktags innerhalb von 48 Stunden!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

Produktdetails - das leistet die Camping-Reiserücktrittsversicherung

Wir übernehmen u.a.:

  • Die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre gebuchten Reiseleistungen aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten.
  • Kosten für ein Mietfahrzeug und nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Ihr Reisefahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.

Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.


Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.

 

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis


Unser exklusives Service-Plus: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokosten-Versicherung nicht abdeckt. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil im Kindergarten Ihrer Tochter die Windpocken grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wir übernehmen u.a.:

  • Die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen.
  • Den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten, wenn Ihr Reisefahrzeug wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.
  • Kosten für die Hinreise eines Ersatzfahrers, wenn der Fahrer des Camping-Gespanns wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr zurück an den Heimatort fahren kann.

 

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde.
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
  • Tod.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse.
  • Erhebliche Beschädigung oder Zerstörung der Campingausrüstung bzw. des Reisefahrzeugs durch Feuer oder Elementarereignisse.

 

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Gesamtreisepreis

 

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruch-Versicherung nicht abdeckt. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Wohnmobil bleiben müssen, werden diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

In Kombination mit der Camping-Reiserücktrittsversicherung ist mit dem Camping-Reiseschutz zusätzlich versichert

Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Reise eintreten, übernehmen wir u.a. die Kosten für:

  • Den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.
  • Heilbehandlungen im Ausland:
    - Medizinisch notwendige
    ambulante oder stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
    - Schmerzstillende Zahnbehandlungen.
    - Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
    - Hilfsmittel
    (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden.

 

Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen, wie z.B.:

  • Organisation des Krankenbesuchs einer Ihnen nahestehenden Person (einschließlich Kostenübernahme).
  • Kostenübernahmegarantie bis zu 15.000 € gegenüber dem Krankenhaus im Ausland.
  • Rückholung von Kindern oder Organisation der Reise einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort (einschließlich Kostenübernahme).

 

Versicherungssumme: unbegrenzt


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Wir erstatten u.a.:

  • Den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, wenn mitgeführte versicherte Sachen während der Reise abhandenkommen oder beschädigt werden durch Straftat eines Dritten, Unfall des Transportmittels oder Elementarereignisse (Hagel, Sturm, Überschwemmung etc.).
  • Den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten, wenn aufgegebene versicherte Sachen abhandenkommen oder beschädigt werden, während sie sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befinden.
  • Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis insgesamt 500 €, wenn versicherte Sachen durch ein Elementareignis zerstört oder so stark beschädigt werden, dass sie unbrauchbar sind.

 

Versicherte Sachen sind u.a.:

  • Ihr persönlicher Reisebedarf.
  • Sportgeräte.
  • Bewegliches Inventar in Zelt, Caravan, Wohnmobil und Mobile Home, inkl. Vorzelt.
 

Versicherungssumme: 6.000 € je Reise

 

Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die diese Gepäck- und Inhalts-Versicherung nicht abdeckt. So sind beispielsweise Brems-,  Betriebs- und reine Bruchschäden oder der Verlust von Bargeld nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Diese beiden Versicherungsleistungen können auch unabhängig von einer Camping-Reiserücktrittsversicherung gebucht werden. Das ist in unserem Buchungstool frei wählbar.

Ergänzungsversicherung für Covid-19 Risiken

Was ist versichert?

  • Sie haben Ihre Reise mit einer bei uns abgeschlossenen einmal Reise Versicherung mit Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert? Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht in allen Sparten dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.

  • Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:

    - Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19

    - Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme

    - Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte

    - Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte

    - Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme


Es gelten die Leistungsvoraussetzungen, die in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt sind.  

 

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.


Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Allgemeine Vertragsinformationen

  • Stornokosten-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherter Reise.
  • Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherter Reise.
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € je versicherten Fall
  • Gepäck- und Inhalts-Versicherung: 150 € je versicherten Fall
  • Ergänzungsschutz Covid-19: Wenn Ihre bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie im Ergänzungs-Schutz Covid-19 (2023) ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.

Für Camping-Reiserücktrittsversicherung:
Sofort
bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

 

Für Camping-Reiseschutz: Der Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich.

 

Hinweis: Bei Buchung über unser Buchungstool wird automatisch die richtige Abschlussfrist berücksichtigt. Sollte die hier definierte Abschlussfrist nicht eingehalten werden, wird die entsprechende Versicherung nicht angezeigt und kann somit nicht gebucht werden.

Berechnen und Buchen


Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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